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Arbeitslosengeld II (Erstellt am 11.11.2004 - 09:41)
Arbeitslosengeld II
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe werden ab dem 1.1.2005 zum einer Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammengefasst, dem Arbeitslosengeld II.

Das Arbeitslosengeld II wird erwerbsfähigen Arbeitslosen im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld I gewährt.

Auch Erwerbslose, die bislang Sozialhilfe bezogen haben und laut ärztlichem Nachweis erwerbsfähig sind, erhalten dann statt der bisherigen Sozialhilfe das Arbeitslosengeld II.

Damit bekommen alle erwerbsfähigen Arbeitslosen künftig den gleichen Zugang zu Leistungen der Arbeitsförderung. Bisher hatten Sozialhilfeempfänger keinen Zugang zu Angeboten der Agenturen für Arbeit.

Alle Bezieher des Arbeitslosengeldes II werden künftig in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen.

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld II ist zeitlich unbegrenzt und orientiert sich an der Bedürftigkeit des oder der Einzelnen. In den alten Bundesländern wird die Regelleistung pauschaliert 345 €, in den neuen Bundesländern 331 € betragen. Zudem haben nicht erwerbsfähige Familienangehörige oder in Bedarfsgemeinschaft Lebende einen Anspruch auf Sozialgeld.

Soweit dies angemessen ist, wird darüber hinausgehender Bedarf, wie Kosten für Heizung und Unterkunft, gezahlt. Mietschulden können in Form von Darlehen übernommen werden, wenn Wohnungslosigkeit droht oder dadurch die Aufnahme einer in Aussicht stehenden Beschäftigung verhindert wird.

Beim Übergang von Arbeitslosengeld in die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird ein auf zwei Jahre befristeter Zuschlag gezahlt. Der Zuschlag ist bei Alleinstehenden auf 160 Euro, bei nicht getrennt lebenden (Ehe-) Partnern auf 320 Euro und für die mit dem Zuschlagsberechtigten zusammenlebenden minderjährigen Kinder auf 60 Euro pro Kind begrenzt.

Der Zuschlag wird nach einem Jahr halbiert und entfällt mit Ablauf des zweiten Jahres nach dem Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld.

Eigenes Einkommen und Vermögen wird auf die neue Leistung angerechnet. Folgendes eigenes Vermögen bleibt jedoch unberücksichtigt:

- staatlich geförderte Altersvorsorge (Riester-Rente in angemessenem Umfang)

- geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen in Höhe von 200 € pro Lebensjahr des Erwerbsfähigen und des Lebenspartners bis zu einer Obergrenze von 13.000 €, die nicht vor dem Eintritt in den Ruhestand verwendet werden können,

- Darüber hinaus ist für anderes Vermögen ein weiterer Freibetrag von 200 € pro Lebensjahr des Erwerbsfähigen und des Lebenspartners , mindestens 4.100 € und bis zu 13.000 €,

- weitere Vermögenswerte, wie z.B. ein Hausgrundstück, das selbst genutzt wird, angemessene Kraftfahrzeuge, ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen.






Mobbing-Handlungen (Erstellt am 28.10.2004 - 12:51)
Angriffe auf die Möglichkeiten, sich mitzuteilen

– Der Vorgesetzte schränkt die Möglichkeiten ein, sich zu äußern
– Man wird ständig unterbrochen
– Kollegen schränken die Möglichkeiten ein, sich zu äußern
– Anschreien oder lautes Schimpfen
– Ständige Kritik an der Arbeit
– Ständige Kritik am Privatleben
– Telefonterror
– Mündliche Drohungen
– Schriftliche Drohungen
– Kontaktverweigerung durch abwertende Blicke oder Gesten
– Kontaktverweigerung durch Andeutungen, ohne dass man etwas direkt ausspricht

Angriffe auf die sozialen Beziehungen

– Man spricht nicht mehr mit dem Betroffenen
– Man lässt sich nicht ansprechen
– Versetzung in einen Raum weitab von den Kollegen
– Den Arbeitskollegen wird verboten, den Betroffenen anzusprechen
– Man wird „wie Luft“ behandelt

Auswirkungen auf das soziale Ansehen

– Hinter dem Rücken des Betroffenen wird schlecht über ihn gesprochen
– Man verbreitet Gerüchte
– Man macht jemanden lächerlich
– Man verdächtigt jemanden, psychisch krank zu sein
– Man will jemanden zu einer psychiatrischen Untersuchung zwingen
– Man macht sich über eine Behinderung lustig
– Man imitiert den Gang, die Stimme oder Gesten, um jemanden lächerlich zu machen
– Man greift die politische oder religiöse Einstellung an
– Man macht sich über das Privatleben lustig
– Man macht sich über die Nationalität lustig
– Man zwingt jemanden, Arbeiten auszuführen, die das Selbstbewusstsein verletzen
– Man beurteilt den Arbeitseinsatz in falscher oder kränkender Weise
– Man stellt die Entscheidungen des Betroffenen infrage
– Man ruft ihm obszöne Schimpfworte oder andere entwürdigende Ausdrücke nach
– Sexuelle Annäherungen oder verbale sexuelle Angebote

Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation

– Man weist dem Betroffenen keine Arbeitsaufgaben zu
– Man nimmt ihm jede Beschäftigung am Arbeitsplatz, sodass er sich nicht einmal selbst Aufgaben ausdenken kann
– Man gibt ihm sinnlose Arbeitsaufgaben
– Man gibt ihm Aufgaben weit unter seinem eigentlichen Können
– Man gibt ihm ständig neue Aufgaben
– Man gibt ihm „kränkende“ Arbeitsaufgaben
– Man gibt dem Betroffenen Arbeitsaufgaben, die seine Qualifikation übersteigen, um ihn zu diskreditieren

Angriffe auf die Gesundheit

– Zwang zu gesundheitsschädlichen Arbeiten
– Androhung körperlicher Gewalt
– Anwendung leichter Gewalt, zum Beispiel um jemandem einen „Denkzettel“ zu verpassen

Körperliche Misshandlung

– Man verursacht Kosten für den Betroffenen, um ihm zu schaden
– Man richtet physischen Schaden im Heim oder am Arbeitsplatz des Betroffenen an
– Sexuelle Handgreiflichkeiten





Mobbing (Erstellt am 28.10.2004 - 12:48)
Mobbing hat viele Gesichter, weiß Margit Ricarda Rolf, Geschäftsführerin der Hamburger Mobbing-Zentrale. Ob aber nun Gerüchte verbreitet, Gehässigkeiten ausgeteilt, Informationen zurückgehalten werden, Viren in den Computer eingeschleust oder etwa Nägel in Autoreifen gestochen werden – das Ziel der Aktionen ist laut der Expertin immer das gleiche: Der Betroffene wird systematisch und zielgerichtet ausgegrenzt. Mobbing ist nie eine einzelne Handlung, sondern ein langer zermürbender Nervenkrieg. Mit den üblichen harmlosen Reibereien im Berufsalltag hat es nichts zu tun. Der Betroffene erhält keine soziale Hilfestellung und kann das Geschehen nicht beeinflussen. „Irgendwann will niemand mehr mit ihm arbeiten“, so Margit Ricarda Rolf.

„To mob“ bedeutet „anpöbeln, bedrängen“. Der Verhaltensforscher Konrad Lorenz bezeichnete mit Mobbing den Angriff einer Gruppe von Tieren auf einen Eindringling. Die Ursachen für menschliches Mobbing sind weniger eindeutig. Das Führungsverhalten der Vorgesetzten, die Organisation der Arbeitsprozesse oder einfach das „Anderssein“ durch persönliche Merkmale wie Hautfarbe oder soziale Herkunft spielen eine Rolle – nimmt man an, denn das Phänomen entzieht sich der Analyse durch repräsentative Untersuchungen. Firmen-Chefs lassen sich ungern Führungsschwäche vorwerfen und behaupten, Mobbing komme in ihrem Unternehmen schlichtweg nicht vor. Für die Mobbing-Opfer stellt die Situation eine tief gehende Krisenerfahrung dar, über die sie nicht sprechen wollen. „Frauen nehmen die Hilfestellung durch professionelle Berater eher an“, berichtet Margit Ricarda Rolf, „Männer kommen meist erst, wenn sie den Kopf unter dem Arm tragen“.

Die Folgen von Mobbing sind gravierend. Für die Betroffenen sind sie ein „Karrierekiller“. Durch die ständigen Anfeindungen haben sie Angst, wieder etwas falsch zu machen. Sie sind unkonzentriert und unmotiviert. Durch die psychische Belastung sind sie häufig krank. Mobbing-Opfer leiden unter Nervosität, Schlaf- und Konzentrationsstörungen, Depressionen, Identitäts- und Selbstwertkrisen, Erschöpfungs- und Versagenszuständen bis hin zu Selbstmordgedanken. Das Martyrium von Gemobbten endet meist mit einem vorläufigen oder endgültigem Ausschluss aus dem Arbeitsleben. Die Betroffenen kündigen selbst oder ihnen wird vom Arbeitgeber unter einem Vorwand gekündigt. Andere willigen unter Druck in einen Auflösungsvertrag ein, sind wochen- oder monatelang krankgeschrieben oder beantragen Erwerbsunfähigkeits-Rente.






Arbeitszeugnisse (Erstellt am 26.10.2004 - 16:41)
Denken Sie manchmal auch mit Grauen an Ihre Schulzeit zurück? An dieses mulmige Gefühl vor der Zeugnisausgabe? Zeugnissorgen sind Sie auch als Erwachsener nicht los. Zwar drohen bei einem schlechten Arbeitszeugnis weder Taschengeldkürzungen noch Hausarrest. Konsequenzen können Arbeitszeugnisse dennoch haben - für Ihre eigene Karriere.

Ohne Zeugnisse geht es aber auch nicht. Sie sind oftmals der einzige Weg, um den beruflichen Werdegang zu dokumentieren.

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben Sie immer dann, wenn Sie die Tätigkeit oder das Unternehmen wechseln. Auch beim Wechsel des Chefs ist es üblich geworden, dass der ausscheidende Vorgesetzte für seine Mitarbeiter Zeugnisse formuliert. Auf folgende formale Anforderungen dürfen Sie bei einem einfachen Arbeitszeugnis bestehen:

-Bezeichnung des Arbeitgebers: Achten Sie darauf, dass ein Firmenbriefbogen verwendet wird.

-Bezeichnung des Arbeitnehmers (vollständiger Name und Geburtstag)

-Dauer des Beschäftigungsverhältnisses (Ein- und Austrittsdatum)

-Art der geleisteten Tätigkeit (Verantwortungsbereich, Schwerpunkte der Tätigkeit, innerbetriebliche Wechsel mit Datum)

-Vertretungsbefugnisse (Zeichnungsberechtigung)

-Versetzungen, Beförderungen (mit Datum)
Fehlt einer dieser Punkte, können Sie ein neues Zeugnis verlangen. Einfache Arbeitszeugnisse werden immer seltener, inzwischen hat sich das qualifizierte Zeugnis durchgesetzt.









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