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NEWS:07.08
Newsletter vom 07. 2008
Österreich: Cannabiskonsumenten heimlich entkriminalisiert?
Ein Oberösterreicher, den die Polizei mit mehr als zehn Kilo frisch geernteten Cannabispflanzen ertappte, dürfte als der erste Profiteur des neuen österreichischen Suchtgiftgesetztes in die Geschichte eingehen. Weil es der Polizei nicht gelang, ihm Drogenhandel nachzuweisen, trat der zuständige Staatsanwalt für eine Probezeit von 2 Jahren von der Verfolgung der Straftat zurück.
Der spektakuläre Fall ist die erste öffentlich wahrgenommene Anwendung des seit dem Jahreswechsel geltenden §35 des Österreichischen Suchtmittelgesetzes (SMG, Bundesgesetz über Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Drogenausgangsstoffe). Die Vorschrift zwingt die Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen, wenn die Tat "ausschließlich für den eigenen persönlichen Gebrauch oder den persönlichen Gebrauch eines anderen begangen worden ist, ohne dass der Beschuldigte daraus einen Vorteil gezogen hat".
Die Neuregelung kommt einer Revolution des österreichischen Suchtmittelrechts gleich, weil sie unabhängig von der Menge und Art der gefundenen Drogen gilt. Sie muss immer dann angewendet werden, wenn die Polizei dem Täter keine Handelsabsichten nachweisen kann.
Bisher wurde der Vorwurf des Drogenhandels oft allein an der Menge der gefundenen Rauschmittel festgemacht. Das reicht den Staatsanwaltschaften nun nicht mehr.
Mit der Neuregelung setzte das Justizministerium einen EU-Beschluss zur Bekämpfung des Handels mit Drogen um. Die "heimlich" durchgeführte Entkriminalisierung einfacher Konsumenten soll bei Polizei und Staatsanwaltschaft Ressourcen für eine intensivere Verfolgung von Drogendealern freimachen.
Eine echte Legalisierung ist die Gesetzesänderung jedoch nicht. Weiterhin muss die Polizei ermitteln, wird gefundenes Cannabis beschlagnahmt und droht den Betroffenen der Entzug der Fahrerlaubnis.
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