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tiju  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 06.02.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 16.06.2008 - 11:25 | |
Hallo,
ich bräuchte hierzu schnell euren Rat!
Meine Situation:
Alleinerziehend mit 9 jährigem ADHS kranken Kind.
Aufgrund meines Gewerbescheines Freiberuflich von zuhause aus tätig, Einkommen ca. 120-170€
2 x tägl. betreuung im externen Haushalt lebender Oma, nicht anrechenbares Einkommen 205€
Antrag auf Einstiegsgeld wegen gründung einer selbständigkeit wurde abgelehnt wurde aber Wiederspruch eingelegt.
Problem:
Ich habe eine neue Sachbearbeiterin, wo ich den Eindruck habe sie müsse sich auf grund dessen profilieren.
Aktueller Fall ist das ich einen 1,30€ Job angeboten bekommen habe der auch hier im Ort ist, welchen ich im Grunde nicht weiter schlimm finde.
Mein problem darin liegt nur das die Arbeitsaufnahme am 23.06.08 sein soll.
Habe dort angerufen und gefragt ob es nicht möglich ist die Arbeitsaufnahme auf nach den Sommerferien zu verschieben da diese schon am 10.07.08 anfangen und ich absolut aus dem Familienkreis(da keine vorhanden) keine Betreuung für meinen Sohn habe.Es wurde mir klipp und klar mit "nein" geantwortet und das die ARGE schon für eine Betreuung sorgen würde.
Frage:
Kann ich tatsächlich von der ARGE gezwungen werden mein Kind von Fremden Personen betreuen zu lassen? Ich möchte einfach nicht das mein Kind von anderen betreut wird.
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 16.06.2008 - 12:05 | |
Hier greift § 10 Abs. 1 und 3 SGB II.
Danach bist du nicht verpflichtet, einen Job oder eine Eingliederngsmaßnahme, wozu auch 1€ Jobs gehören, anzunehmen, wenn dadurch die Erziehung seines Kindes oder die Pflege eines Angehörigen gefährdet ist und nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.
Zwar musst du dich aktiv um eine Betreuung kümmern, wobei : "Ich möchte einfach nicht das mein Kind von anderen betreut wird." vollkommen unrelevant ist, allerdings kann erhöhter oBetreuungsaufwand durch Erkrankungen vorliegen, der nicht anderweitig als durch dich selbst abgesichert werden kann.
Das ist dann mittels Attest des beahndelnden Arztes nachzuweisen.
Allerdings spielt hier noch etwas anderes hinein.
Sog. 1€ Jobs sind gemäß § 16 Abs. 3 Satz 1 SGB II NUR für arbeitslose:
"Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden."
Da du aber bereits berufstätig bist und nur ergänzendes ALG II erhälst, zählst du nicht zu diesem Personenkreis, d.h. du erfüllst nicht die gesetzlichen Födervoraussetzungen.
Strenggenommen macht sich dein SB hier strafbar, wenn er dir trotzdem eine solche Maßnahme unterjubelt, und sein Arbeitgeber könnte von ihm die Kosten dafür als Schadenerstaz fordern.
Mit beiden Argumenten solltest du deinen SB konfrontieren und dich gegebenenfalls auch an den Amtsleiter wenden.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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