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schlingel  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 16.05.2007 Beiträge: 100 Nachricht senden | Erstellt am 26.09.2008 - 15:14 | |
doxxio schrieb
Mit Verlaub werter Wolf27, ich schildere an dieser Stelle nur meine Praxiserfahrungen.
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Ja ja, berücksichtigen deine Erfahrungen auch die Neuerungen auf dem Gebiet seit 01.01.2008?
[Dieser Beitrag wurde am 26.09.2008 - 15:14 von schlingel aktualisiert]
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung und meine Erfahrungen wider. Ich gebe niemals Rechtsberatung oder dergleichen!
Eure ARGEn Erlebnisse könnt ihr auch anonym bei veröffentlichen lassen, damit die Leute erkennen, wie mit Betroffenen umgegangen wird! |
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doxxio  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 18.09.2008 Beiträge: 17 Nachricht senden | Erstellt am 26.09.2008 - 17:22 | |
schlingel schrieb
Ja ja, berücksichtigen deine Erfahrungen auch die Neuerungen auf dem Gebiet seit 01.01.2008?
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Bin gerade dabei mich erneut zu gründen und habe bisher von keinen gravierenden Neuerungen im Verfahrensablauf gehört.
Signatur Der letzte Freund ist meist ein Haustier ! |
Itzenhoern Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 25.09.2008 Beiträge: 10 Nachricht senden | Erstellt am 02.10.2008 - 18:31 | |
OK, Antrag auf Alg2 abgeben, dabei hat mir die nette Frau von der Antragsannahme gesagt, daß meine Selbstständigkeit beim Arbeitsamt nur als Nebentätigkeit eingetragen wurde.
Dann ist es auch nicht verwunderlich, daß die versuchen mir einen zusätzlichen Job aufs AUge zu drücken... Ich habe ganz sicher nichts von nebenberuflich gesagt, als ich daß das erste mal angegeben habe.
In Wirklichkeit mach ich die Selbstständigkeit aber Vollzeit/hauptberuflich. Die hat zwar gesagt, die ändern das, aber wahrscheinlich wäre es sinnvoll, da nochmal schriftlich was zu schicken, und sich nicht darauf zu verlassen?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 03.10.2008 - 09:48 | |
Itzenhoern schrieb
Die hat zwar gesagt, die ändern das, aber wahrscheinlich wäre es sinnvoll, da nochmal schriftlich was zu schicken, und sich nicht darauf zu verlassen?
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Das würde ich auch raten.
Im Übrigen ist für die Definition "Nebentätigkeit" nicht die Höhe des Einkommens daraus sondern der zeitliche Umfang ausschlaggebend.
Eine Nebentätigkeit ist es dann, wenn unabhängig davon noch eine Vollzeittätigkeit ausgeübt werden kann.
[Dieser Beitrag wurde am 03.10.2008 - 09:52 von Ottokar aktualisiert]
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Itzenhoern Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 25.09.2008 Beiträge: 10 Nachricht senden | Erstellt am 31.10.2008 - 19:35 | |
Ottokar schrieb
Das würde ich auch raten.
Im Übrigen ist für die Definition "Nebentätigkeit" nicht die Höhe des Einkommens daraus sondern der zeitliche Umfang ausschlaggebend.
Eine Nebentätigkeit ist es dann, wenn unabhängig davon noch eine Vollzeittätigkeit ausgeübt werden kann.
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OK, mittlerweile habe ich meinen Antrag durch, ALG2 als Aufstockung + Krankenversicherung.
Mein ARGE-Sachbearbeiter hat allerdings angekündigt "mich als Kunden loszuwerden" und will außerdem die hauptberufliche Selbstständigkeit nicht als solche anerkennen. Er meint, bei der geringen Höhe des Einkommens müßte ich genug Zeit haben, noch einen weiteren Job auszuüben.(als Callcenter-Agent) Schriftlich habe ich diese Behauptung von ihm aber nicht.
(Als wenn der die geringste Ahnung davon hat, was ich den ganzen Tag mache.)
Jetzt habe ich - kaum dagewesen - schon wieder eine nneuen Termin, der Standardtext "ich möchte mit mit Ihnen über ihre berufliche Situation sprechen blabla..."
Ich soll Bewerbungsunterlagen, Lebenslauf sowie Kopien meiner letzten Zeugnisse mitbringen. Ich habe eigentlich wenig Lust, jetzt nur fürs Amt irgendwelche Bewerbungsunterlagen zu erstellen, die ich nicht brauche, da hauptberuflich selbstständig und somit nicht arbeitssuchend.
Der Sachbearbeiter hatte durch die Blume angekündigt, mich mit diversen Terminen und Maßnahmen aller Art zuzumüllen, bis mir ein Fehler passiert und die kürzen können. Kann man dem einen Riegel vorschieben?
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Joergl  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 17.09.2008 Beiträge: 394 Nachricht senden | Erstellt am 31.10.2008 - 21:24 | |
Wenn es Dir möglich ist, nimm zu Deinen Terminen eine/n Begleiter/in mit. Könnte helfen.
Signatur "Die Würde des Menschen ist unauffindbar". |
cherie  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 20.10.2006 Beiträge: 497 Nachricht senden | Erstellt am 31.10.2008 - 22:03 | |
Muss ich Joergel recht geben ! Schau mal Hier
LG
Cherie
Signatur

LG Cherie
Neoliberalismus ist eine durch Gier, Maßlosigkeit und Menschenverachtung ausgelöste Geisteskrankheit
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"Besser aufrecht sterben, als auf Knien zu leben"
Aktive Erwerbslose in Deutschland (AEiD)
Stillgelegt, unser Weblog! |
Itzenhoern Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 25.09.2008 Beiträge: 10 Nachricht senden | Erstellt am 31.10.2008 - 22:34 | |
Schon klar, daß ein Beistand hilfreich ist. Habe ich nur nicht immer zur Hand. Und ich muß mit einer Vielzahl von Folgeterminen rechnen. Reine Schikane, kenne ich schon.
Da ich ALG2 nur als Aufstockung zu meinem Einkommen aus Selbstständigkeit bekomme und gar nicht arbeitssuchend bin, sehe ich die Notwendigkeit nicht wirklich ein, bei diesem Spiel mitzumachen
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