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doxxio ...
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...   Erstellt am 25.09.2008 - 20:38Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


WICHTIG !!!

Mir fällt gerade etwas ein ....

Sollten die 6 Monate ÜberbrückungsGeld noch nicht abgelaufen sein, solltest Du Dein Gewerbe SOFORT abmelden.
Irgendwie ist mir so, als ob Dir dann automatisch noch 3 Monate ALG-1 zustehen und Du erst dann in ALG-2 fällst !

Selbst wenn es nur noch EIN Tag wäre bis zum Ende der halbjährlichen Überbrückungsgeld-Massnahme gilt diese Regel meines Wissens !!!
In dem halben Jahr hast Du durch Zahlung Deiner gesetzlich vorgeschriebenen ALG-Beiträge neue Ansprüche auf ALG-1 erworben.

[Dieser Beitrag wurde am 25.09.2008 - 20:45 von doxxio aktualisiert]





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Itzenhoern 
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...   Erstellt am 25.09.2008 - 21:23Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


doxxio schrieb

    Itzenhoern schrieb

      ... 1/2 Jahr Überbrückungsgeld bekommen, als ich das Gewerbe angemeldet habe. Die werden kaum genau die gleiche Sache nochmal unterstützen.




    Das war dann ja eine ExistenzGründung aus ALG1 heraus, bewilligt vom Arbeitsamt.

    Nun wärst Du ja bei der ARGE und kannst Dich erneut selbständig machen. Wenn die Zahlen stimmen, warum nicht ???

    Habe mich ganz bewusst in ALG2 fallen lassen um die ZWEIJÄHRIGE (!!) Förderung zu erhalten.
    Ein halbes Jahr zur Existenzgründung finde ich reichlich knapp bemessen und entspricht nicht der Realität.


Ein halbes Jahr zur Existenzgründung ist natürlich ein Witz...

Insofern wäre es natürlich reizvoll, das Gewerbe vorübergehend abzumelden, und dann versuchen, das aus ALG2 heraus erneut fördern zu lassen. Allerdings bekommt der SB dann garantiert Schaum vorm Mund. Der will mich Klassenlotterie-Lose am Telefon verkaufen lassen und nichts anderes.

--- Nee, Überbrückungsgeld ist schon lange ausgelaufen.

[Dieser Beitrag wurde am 25.09.2008 - 21:24 von Itzenhoern aktualisiert]




doxxio ...
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...   Erstellt am 25.09.2008 - 21:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Itzenhoern schrieb

    --- Nee, Überbrückungsgeld ist schon lange ausgelaufen.



Schade !

Einen Antrag auf Existenzgründung MUSS Dir Dein SB aushändigen.
Dann ausfüllen und tragfähiges Konzept dazu und schon durchläuft Dein Antrag die Instanzen.

Für die Bewilligung sind , zumindest bei mir in Rostock, andere SB zuständig !
Diese SB sind dann auch in Zukunft Deine Ansprchpartner.





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Itzenhoern 
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...   Erstellt am 25.09.2008 - 21:55Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hmm, die Idee hat jedenfalls Charme, das ist nicht von der Hand zu weisen. Bei ALG2 ist die Förderung 2 Jahre? Und die voerherige Förderung aus ALG1 spielt definitiv keine Rolle? Ich meine mich dunkel zu erinnern, das da damals irgendwie von einer Sperrfrist die Rede war und erst frühestens 2 Jahre danach erneut eine Selbstständigkeit gefördert werden kann. Andererseits wären die zwei Jahre eh bald um, wenn ich mich nicht irre.




doxxio ...
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...   Erstellt am 25.09.2008 - 22:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Itzenhoern schrieb

    Bei ALG2 ist die Förderung 2 Jahre?

Richtig.
Miete + ALG2 + Hälfte ALG2(progressiv, wird alle 6 Monate um ca.10% runtergesetzt)
Und selbst dann, wenn sich Deine Existenz trägt und Du von der Arge keine finanziellen Mittel mehr erhältst bleibst Du 2 Jahre lang KV+RV.
Tipp: Als ExistenzGründer kannst Du ANSPARABSCHREIBUNGEN finanztechnisch geltend machen.
Das FinanzAmt, und somit zähneknirschend auch Deine ARGE, ist in dieser Beziehung Dein bester Freund !!!

Itzenhoern schrieb
    Und die voerherige Förderung aus ALG1 spielt definitiv keine Rolle?

Kann ich mir nicht vorstellen.

Itzenhoern schrieb
    ...Sperrfrist ...

Müsste ich auch erst einmal googeln.


Bist Du Dir auch ganz sicher, dass Du KEINE Resttage aus ALG-1 hast ???
( Kenne zumindest niemanden, der sich mit/ab Ablauf seines ALG-1-Anspruches selbständig gemacht hat. Alle haben sich Resttage aus ALG-1 stehen lassen. Die Resttage verfallen irgendwann, kann Dir nur nicht sagen nach welchem Zeitraum.)
Hast Du ALG-Beiträge entrichtet ??? Mir war so, als ob das für Gründer aus ALG-1 Pflicht wäre.
Eventuell ist ja immer noch das ArbeitsAmt für Dich zuständig und NICHT die ARGE.





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Itzenhoern 
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...   Erstellt am 25.09.2008 - 23:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


doxxio schrieb


    Hast Du ALG-Beiträge entrichtet ??? Mir war so, als ob das für Gründer aus ALG-1 Pflicht wäre.
    Eventuell ist ja immer noch das ArbeitsAmt für Dich zuständig und NICHT die ARGE.


Nee, die ALG-Beiträge waren nicht mehr Pflicht sondern freiwillig. Hab ich leider nicht gemacht. Sollte es tatsächlich eine Sperrfrist geben, dann sollte die auch so gut wie abgelaufen sein,




Wolf27 ...
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...   Erstellt am 26.09.2008 - 00:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Itzenhoern,

bevor sich der Thread hier zur "Traumstunde" ausweitet, empfehle ich dir mal diese Seite: Gründungszuschuss

schrieb
    Arbeitslosengeld II-Empfänger haben keinen Anspruch auf eine Förderung mit dem Gründungszuschuss. Ihnen steht - wie bisher auch – das Einstiegsgeld zur Verfügung.


Du solltest also sehr genau abwägen, worauf du dich einlässt und welche Risiken dies für dich birgt. Sobald du dein Gewerbe abmeldest, bist du arbeitslos. Stellst du dann einen Antrag auf ALG II unterliegst du dem Rechtskreis des SGB II mit ALLEN Rechten und Pflichten! Dies beinhaltet Teilnahme an Maßnahmen, EEJ und andere nette Aktivitäten. Bevor deine Selbständigkeit also offiziell wieder anläuft, kann viel passieren...

Momentan kann dir dein SB nicht allzu viel, da du eben NICHT arbeitslos bist.

LG Wolf





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Itzenhoern 
Durchstarter
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...   Erstellt am 26.09.2008 - 00:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Danke für den Hinweis. Aber das hätte ich sowieso noch im Einzelnen recherchiert. Ich hab da nämlich auch was im Hinterkopf mit "Kann-Leistung". Wenn ich das Gewerbe abmelde und die jede weitere Förderung ablehnen, habe ich die A-Karte. Ich denke, ich werde die jetzt erstmal mit einem ALG2-Antrag beglücken. Mit angemeldetem Gewerbe.
-------------------------------------------
Um Deine Aussage nochmal zusammenzufassen: Du meinst, als Selbstständiger bin ich nicht arbeitslos im Sinne des SGB2. Als nicht Arbeitslosen können Sie mir auch nicht ohne weiteres irgendwas aufs Auge drücken. Wenn sie es trotzdem versuchen, kann ich dagegen vorgehen, nehme ich an?

[Dieser Beitrag wurde am 26.09.2008 - 00:47 von Itzenhoern aktualisiert]




Wolf27 ...
Moderatorin
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...   Erstellt am 26.09.2008 - 02:45Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Itzenhoern,

in aller Kürze:

zu Aussage 1: Nein, bist du nicht, denn du hast ein angemeldetes Gewerbe, also arbeitest du.

zu Aussage 2: Nein, können sie nicht.

zu Aussage 3: Jain, denn hier kommt es speziell darauf an, was versucht wird. Im Fall der Fälle meldest du dich hier und wir versuchen dann, dir zu helfen.

Btw: Du musst ja auch die Anlage EKS ausfüllen. Da haben wir im Ratgeber Einkommensanrechnung unter dem Punkt "Anlage EKS" eine kleine Ausfüllhilfe abgedruckt, die sich schon bewährt hat.

LG Wolf





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doxxio ...
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...   Erstellt am 26.09.2008 - 14:29Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wolf27 schrieb

    ... "Traumstunde" ...


Mit Verlaub werter Wolf27, ich schildere an dieser Stelle nur meine Praxiserfahrungen.

LG Doxxio





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