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Itzenhoern Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 25.09.2008 Beiträge: 10 Nachricht senden | Erstellt am 25.09.2008 - 13:09 | |
Hallo, ich arbeite seit ca. 3 Jahren selbstständig als Webdesigner und habe ergänzendes ALG2 beantragt. Viel wird es wohl eh nicht, da mein Lebensunterhalt duch die Selbstständigkeit ca. 80% abgedeckt ist. Ich bin ZZ allerdings nicht krankenversichert.
Da ich davor schon mal als Callcenteragent im Telefon-Verkauf gearbeitet habe, hat die Arge angekündigt, mich in diesen Bereich wieder vermitteln zu wollen. Ich habe mir eigentlich geschworen, diesen Mist nie wieder zu machen. (siehe auch die Berichte von Günter Wallraff)
Kann die ARGE mich dazu zwingen, die Selbstständigkeit aufzugeben und wieder als CCA im Telefonverkauf zu arbeiten (hier in der Gegend zu 90% Lotterie-Telefondrücker, absolut unseriös).
Der Fallmanager hat ziemlich unverblümt angedroht, alles irgendwie in seinen Kräften stehende zu unternehmen, um mich aus seiner Statistik zu entfernen.
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doxxio  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 18.09.2008 Beiträge: 17 Nachricht senden | Erstellt am 25.09.2008 - 16:43 | |
Du kannst ALG2 beziehen und nebenbei selbständig sein.
Ist gar kein Problem.
Solltest Du durch die Selbständigkeit mehr verdienen als Dir zusteht, wirst Du zwar keine GeldLeistungen mehr erhalten, bist aber automatisch kranken- und rentenversichert.
Soweit mein letzter Kenntnisstand.
Signatur Der letzte Freund ist meist ein Haustier ! |
Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 25.09.2008 - 16:52 | |
Hallo Itzenhoern,
ergänzend sei noch angemerkt, dass du als Selbständiger NICHT arbeitslos bist. Die ARGE kann dich also nicht einfach in irgendwelche Jobs vermitteln. Nur Arbeitslose können/dürfen vermittelt werden. 
Im Übrigen hat Doxxio Recht, wenn dein Einkommen höher ist als dein Bedarf und du nur aufgrund der KV hilfebedürftig bist, dann kann der FM/SB sich da nicht so gottgleich an dir austoben! Hierzu mußt du mal ein bissel rechnen, um das feststellen zu können.
Lies mal bitte im Bereich "Ratgeber": Ratgeber Einkommensanrechnung und Rechte und Pflichten als Hartz IV Aufstocker
LG Wolf
[Dieser Beitrag wurde am 25.09.2008 - 17:08 von Wolf27 aktualisiert]
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Itzenhoern Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 25.09.2008 Beiträge: 10 Nachricht senden | Erstellt am 25.09.2008 - 17:41 | |
Wolf27 schrieb
Hallo Itzenhoern,
ergänzend sei noch angemerkt, dass du als Selbständiger NICHT arbeitslos bist. Die ARGE kann dich also nicht einfach in irgendwelche Jobs vermitteln. Nur Arbeitslose können/dürfen vermittelt werden. 
Im Übrigen hat Doxxio Recht, wenn dein Einkommen höher ist als dein Bedarf und du nur aufgrund der KV hilfebedürftig bist, dann kann der FM/SB sich da nicht so gottgleich an dir austoben! Hierzu mußt du mal ein bissel rechnen, um das feststellen zu können.
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OK, wenn ich da jetzt mal die diversen Pauschalbeträge und alles sonstige, was das A-Amt realistischerweise anerkennen müßte (Telefon, Internet etc.pp) abziehe, dann müßten die wohl zusätzlich zur KV außerdem noch so ca. 100 - 150 € zum Lebensunterhalt zahlen.
Die ganze Rechnung für Selbstständige ist völlig beknackt, weil das von den Finanzamtsregelungen total abweicht. Es geht offenbar darum, zu verhindern, daß Selbstständige sich "arm rechnen" können.
OK, ich werd mal den Antrag einreichen und sehen was passiert.
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doxxio  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 18.09.2008 Beiträge: 17 Nachricht senden | Erstellt am 25.09.2008 - 18:16 | |
Bei mir hat die ARGE die Finanzdaten meines Steuerberaters akzeptiert.
Meines Wissens gelten die Daten, die Du auch dem zuständigen Finanzamt übermittelst, für die ARGE als bindend. Da gibt es keinen Spielraum für Interpretationen bei Deiner ARGE.
Sollte es für Dich möglich sein, würde ich das Gewerbe kurzzeitig abmelden.
Dann machst Du einen Finanzierungsplan mit allen geforderten Daten für die ARGE und machst Dich mit Hilfe der ARGE erneut selbständig.
Innerhalb von 2 Wochen war meine Selbständigkeit für 2 Jahre genehmigt. Alle 6 Monate musste ich meine Umsatzdaten der ARGE vorlegen.
Hatte damit nie Probleme.
Signatur Der letzte Freund ist meist ein Haustier ! |
schlingel  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 16.05.2007 Beiträge: 100 Nachricht senden | Erstellt am 25.09.2008 - 19:10 | |
doxxio schrieb
Sollte es für Dich möglich sein, würde ich das Gewerbe kurzzeitig abmelden. |
Sobald er das macht, wird er als Freiwild vom SB behandelt und müsste damit rechnen, in einen Job vermittelt zu werden. Weigert er sich, drohen Sanktionen!
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung und meine Erfahrungen wider. Ich gebe niemals Rechtsberatung oder dergleichen!
Eure ARGEn Erlebnisse könnt ihr auch anonym bei veröffentlichen lassen, damit die Leute erkennen, wie mit Betroffenen umgegangen wird! |
doxxio  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 18.09.2008 Beiträge: 17 Nachricht senden | Erstellt am 25.09.2008 - 20:17 | |
schlingel schrieb
Sobald er das macht, wird er als Freiwild vom SB behandelt und müsste damit rechnen, in einen Job vermittelt zu werden. Weigert er sich, drohen Sanktionen!
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Meldet er sich bei der ARGE an, muss er das ja so oder so zulassen.
Wenn er Antrag auf Förderung für eine Selbständigkeit bei der ARGE einreicht, darf er meines Wissens nach nur noch keinen Gewerbeschein haben.
Erst mit Bewilligung der Förderung darf er ein Gewerbe anmelden.
War zumindest bei mir vor 2 Jahren so und wurde von meiner SB ausdrücklich darauf hingewiesen.
Das die ARGE ansonsten so ohne weiteres seine KV übernimmt, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Er wird um einen Antrag auf ALG2 nicht herum kommen.
Und da macht es sich sicherlich einfacher, wenn das Gewerbe abgemeldet ist und keine KundenGelder fliessen.
Alles Andere ist dann ja eine Frage des guten Verhältnisses zum jeweiligen SB.
Signatur Der letzte Freund ist meist ein Haustier ! |
Itzenhoern Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 25.09.2008 Beiträge: 10 Nachricht senden | Erstellt am 25.09.2008 - 20:19 | |
schlingel schrieb
Sobald er das macht, wird er als Freiwild vom SB behandelt und müsste damit rechnen, in einen Job vermittelt zu werden. Weigert er sich, drohen Sanktionen!
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Das befürchte ich auch - was der Typ heute angedeutet hat, war ganz klar eine KRIEGSERKLÄRUNG. Ich gehe davon aus, daß die mir Knüppel in jeder denkbaren Form zwischen die Beine werfen werden. Wenn ich das Gewerbe abmelde, werden die sofort sagen - " wunderbar daß Sie dem Arbeitsmarkt wieder voll zur Verfügung stehen" und mich mit Dutzenden von Callcenterstellenangeboten zuschütten. Nix da! Außerdem habe seinerzeit 1/2 Jahr Überbrückungsgeld bekommen, als ich das Gewerbe angemeldet habe. Die werden kaum genau die gleiche Sache nochmal unterstützen.
[Dieser Beitrag wurde am 25.09.2008 - 20:24 von Itzenhoern aktualisiert]
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doxxio  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 18.09.2008 Beiträge: 17 Nachricht senden | Erstellt am 25.09.2008 - 20:27 | |
Itzenhoern schrieb
Das befürchte ich auch - was der Typ heute angedeutet hat, war ganz klar eine KRIEGSERKLÄRUNG.
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Nochmal kurz zur Klärung ...
Selbständigkeit und ALG2 beantragen haut nicht hin.
ALG2 kannst Du nur beziehen, wenn Du nebenher selbständig bist. Quasi als Hobby.
ALG2 beziehen und sich dann selbständig machen funktioniert.
Bist dann 2 Jahre aussen vor und wirst nicht behelligt. Musst Dich nur regelmässig beim SB melden und berichten wie es läuft.
Signatur Der letzte Freund ist meist ein Haustier ! |
doxxio  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 18.09.2008 Beiträge: 17 Nachricht senden | Erstellt am 25.09.2008 - 20:33 | |
Itzenhoern schrieb
... 1/2 Jahr Überbrückungsgeld bekommen, als ich das Gewerbe angemeldet habe. Die werden kaum genau die gleiche Sache nochmal unterstützen.
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Das war dann ja eine ExistenzGründung aus ALG1 heraus, bewilligt vom Arbeitsamt.
Nun wärst Du ja bei der ARGE und kannst Dich erneut selbständig machen. Wenn die Zahlen stimmen, warum nicht ???
Habe mich ganz bewusst in ALG2 fallen lassen um die ZWEIJÄHRIGE (!!) Förderung zu erhalten.
Ein halbes Jahr zur Existenzgründung finde ich reichlich knapp bemessen und entspricht nicht der Realität.
Signatur Der letzte Freund ist meist ein Haustier ! |
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