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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 15.09.2008 - 00:36 | |
Hallo Tacker,
sollte es bei diesem Termin um die Rückzahlung gehen? Falls ja, tendiere ich eher dazu, den Termin wieder abzusagen.
Mal angenommen, man sagt dir, dass das alles schon so richtig wäre oder man würde das korrigieren etc. pp. und es wird gar nichts getan, dann läuft dir die Widerspruchsfrist ab und du stehst "dumm" da. Inzwischen sitzt dir aber schon die Zahlstelle im Genick und will Geld von dir haben...
Auf deinen schriftlichen Widerspruch und den Antrag MUSS die ARGE aber ebenfalls schriftlich reagieren, d. h. sollte es dann doch bis vor das Gericht gehen, kannst du alles einwandfrei belegen.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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tacker Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 22.08.2008 Beiträge: 10 Nachricht senden | Erstellt am 02.10.2008 - 09:34 | |
Habe jetzt einen Brief bekommen in dem steht das ich mich noch etwas gedulden solle, weil die Prüfung doch noch etwas Zeit in anspruch nimmt.
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 02.10.2008 - 09:50 | |
tacker schrieb
Habe jetzt einen Brief bekommen in dem steht das ich mich noch etwas gedulden solle, weil die Prüfung doch noch etwas Zeit in anspruch nimmt.
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Übliches Standartformschreiben.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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