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Wolf27 ...
Moderatorin
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Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 15.09.2008 - 00:36Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Tacker,

sollte es bei diesem Termin um die Rückzahlung gehen? Falls ja, tendiere ich eher dazu, den Termin wieder abzusagen.

Mal angenommen, man sagt dir, dass das alles schon so richtig wäre oder man würde das korrigieren etc. pp. und es wird gar nichts getan, dann läuft dir die Widerspruchsfrist ab und du stehst "dumm" da. Inzwischen sitzt dir aber schon die Zahlstelle im Genick und will Geld von dir haben...

Auf deinen schriftlichen Widerspruch und den Antrag MUSS die ARGE aber ebenfalls schriftlich reagieren, d. h. sollte es dann doch bis vor das Gericht gehen, kannst du alles einwandfrei belegen.

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


tacker 
Durchstarter
...

...

Status: Offline
Registriert seit: 22.08.2008
Beiträge: 10
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...   Erstellt am 02.10.2008 - 09:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Habe jetzt einen Brief bekommen in dem steht das ich mich noch etwas gedulden solle, weil die Prüfung doch noch etwas Zeit in anspruch nimmt.




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 02.10.2008 - 09:50Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


tacker schrieb

    Habe jetzt einen Brief bekommen in dem steht das ich mich noch etwas gedulden solle, weil die Prüfung doch noch etwas Zeit in anspruch nimmt.

Übliches Standartformschreiben.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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