Achtung!
Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.
Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.
|
Startseite
|
Neues im Forum
|
Suchen
|
Login Mitglieder
|
Forumregeln
|
|
• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •
|
|
Suchen im Hartz IV Forum:
|
| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
Destiny585 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 13.08.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 24.08.2008 - 11:55 | |
Gilt das auch für unter 25jährige?
Ich würde auch das Kindergelt von meinen Eltern, warscheinlich Bar ausgezahlt bekommen.
Sollte ich das dann überhaubt angeben beim Amt oder wäre das falsch?
Signatur P.S. Alle Rechtschreibfehler sind volle Absicht, zusammen ergeben sie eine unterschwellige Botschaft mit der ich versuche die Weltherrschaft an mich zu reißen! |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 24.08.2008 - 12:03 | |
Destiny585 schrieb
Gilt das auch für unter 25jährige?
|
Wenn diese im Haushalt ihrer Eltern leben: nein!
Wenn unter 25jährige nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern leben und das KiGe von den Eltern oder der KiGe-Stelle nicht an sie weitergeleitet bzw. ausgezahlt wird, ist es Einkommen der Eltern. Was die damit machen, ist egal, so lange sie kein ALG II beziehen.
Nur wenn das KiGe von den Eltern oder der KiGe-Stelle an das nicht mehr im Haushalt seiner Eltern lebende Kind weitergeleitet bzw. ausgezahlt wird, ist es Einkommen des Kindes.
[Dieser Beitrag wurde am 24.08.2008 - 12:08 von Ottokar aktualisiert]
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Destiny585 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 13.08.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 24.08.2008 - 12:08 | |
Ok, hab nichts gesagt ^^
Signatur P.S. Alle Rechtschreibfehler sind volle Absicht, zusammen ergeben sie eine unterschwellige Botschaft mit der ich versuche die Weltherrschaft an mich zu reißen! |
tacker Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 22.08.2008 Beiträge: 10 Nachricht senden | Erstellt am 10.09.2008 - 14:07 | |
Hiho,
ich habe nun eine Antwort auf das schreiben erhalten. Leider ist diese nicht sehr erfreulich für mich 
Ich habe die Antwort mal eingescannt, vielleicht weiß jemand noch einen Rat was ich machen könnte.



[Dieser Beitrag wurde am 12.09.2008 - 11:37 von tacker aktualisiert]
|
Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 11.09.2008 - 15:43 | |
Hallo Tacker,
aus Datenschutzgründen mußte ich die 1. Seite löschen. Setz diese bitte wieder ein, wenn du deine persönlichen Daten unkenntlich gemacht hast, damit es dann hier weitergehen kann. Danke!
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
|
tacker Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 22.08.2008 Beiträge: 10 Nachricht senden | Erstellt am 12.09.2008 - 11:39 | |
Danke für den hinweis. Muss die Zeile übersehen haben...
Ich habe die Seite jetzt nochmal überarbeitet und wieder eingestellt.
|
Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 12.09.2008 - 13:08 | |
Hallo Tacker,
hier solltest du sofort Widerspruch einlegen. Ich habe dir mal ein Beispiel gestrickt. Bitte prüfe unbedingt alle Daten und Fakten auf Richtigkeit bzw. setze die fehlenden Daten noch ein. Dann kannst du das gerne verwenden.
Sorge dafür, dass der Widerspruch nachweislich bei der ARGE eingeht, d. h. entweder per Einschreiben/Rückschein oder mit Zeugen bei der ARGE einreichen und Empfang auf deiner Kopie quittieren lassen!
===Beginn Beispiel: Widerspruch===
Absender
Anschrift
Datum
Widerspruch gegen Ihren Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom xx.xx.2008
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
BG-Nr.: xxx
Sehr geehrte Damen und Herrn,
gegen Ihren o. g. Bescheid, mir zugegangen am xx.xx.2008, lege ich fristgerecht Widerspruch ein.
Begründung
Sie unterstellen, dass mir im Zeitraum vom 01.09.2007 bis 31.08.2008, zu Unrecht Leistungen gewährt worden sind, da ich angeblich Kindergeld bezogen hätte. Dies ist nicht richtig, was ich Ihnen auch bereits mit Schreiben vom xx.xx.2008 dargelegt habe.
Das Kindergeld wurde nachweislich an meine Eltern ausgezahlt (s. Kopie Kontoauszug) und stand mir somit nicht zur Verfügung. Auch der Umstand, dass ich das Kindergeld irrtümlich, wie Ihnen bereits mitgeteilt, in meinem Fortzahlungsantrag vom xx.xx.2008 angegeben habe, berechtigt Sie nicht, mich, ohne jede weitere Prüfung des Sachverhaltes, des Leistungsbetruges bezichtigen.
Sie berufen sich bei Ihrer Entscheidung u. A. auf § 11 SGB II, wenden diesen aber in meinem Fall nicht korrekt an.
In den Weisungen der BA zu § 11 SGB II (11.43) ist unmißverständlich Folgendes festgelegt:
1.4.1
Einkommen aus Sozialleistungen
Kindergeld
(1) Kindergeld (sowohl nach dem BKGG als auch nach dem EStG) für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder ist dem Kind als Einkommen zuzuordnen, soweit es für die Sicherung des Lebensunterhaltes benötigt wird. (...) Ein eventuell den Bedarf des Kindes übersteigender Betrag (z. B. durch das Zusammentreffen mit Unterhaltsleistungen und/oder weiterem eigenen Einkommen) ist dem Kindergeldberechtigten als Einkommen zuzuordnen.
(2) Kindergeld für Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, ist grundsätzlich als Einkommen dem Kindergeldberechtigten zuzuordnen. Dies gilt nicht, wenn das Kindergeld nachweislich an ein nicht im Haushalt lebendes volljähriges Kind weitergeleitet wird. Ist dieses Kind hilfebedürftig, ist das Kindergeld ihm als Einkommen zuzuordnen. Der Nachweis kann in einfachster Form (z. B. Überweisungsbeleg, Kopie eines Dauerauftrages, Erklärung des Kindes, Abzweigung durch Familienkasse) erbracht werden. Siehe hierzu auch Hinweis Rz 12a.5 zu § 12a.
Absatz 1 trifft bei mir nicht zu, da ich nicht zur Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern gehöre.
Absatz 2 Satz 1 trifft zu. Absatz 2 Satz 2 kann jedoch nicht in der von Ihnen genannten Form angewendet bzw. nach Ihrem Gutdünken umgedeutet werden, da ich, wie Ihnen bekannt ist, NICHT bei meinen Eltern wohne und ich nachweislich KEIN Kindergeld erhalte.
Hinzu kommt, dass lt. § 11 SGB II i.V.m. § 2 Abs. 2 ALG II-V nur sog. bereite Mittel als Einkommen berücksichtigt werden dürfen, was in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ebenso dauerhaft manifestiert ist.
Da ich das Kindergeld nachweislich nie erhalten habe, ist es vollkomemn egal, was hätte sein können, wie sie spekulieren. Dieses Kindergeld darf mir nicht als Einkommen angerechnet werden.
Ich fordere Sie daher auf, Ihre ungerechtfertigte Rückzahlungsforderung unverzüglich zurückzunehmen. Ihren rechtsmittelfähigen Bescheid erwarte ich bis zum (Datum + 10 Tage) bei mir eingehend. Sollte dieser Termin ungenutzt verstreichen, werde ich umgehend diesbezüglich negative Feststellungsklage beim zuständigen Sozialgericht erheben.
Ergänzend beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Bescheides nach § 86a Abs. 3 SGG bis zu einer abschließenden Entscheidung, notfalls vor dem zuständigen Sozialgericht.
Ihre Entscheidung zu diesem Antrag erwarte ich bis zum (Datum + 10 Tage). Sollte dieser Termin ungenutzt verstreichen, werde ich diesen Antrag umgehend beim zuständigen Sozialgericht stellen.
Mit freundlichem Gruss
(deine Unterschrift)
Anlage
- Kopie Kontoauszug Kindergeldempfänger
===Ende Beispiel: Widerspruch===
Melde dich, wenn du von der ARGE angeschrieben wirst, damit wir wissen, wie es ausgegangen ist. Viel Glück!
LG Wolf
[Dieser Beitrag wurde am 13.09.2008 - 11:53 von Ottokar aktualisiert]
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
|
tacker Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 22.08.2008 Beiträge: 10 Nachricht senden | Erstellt am 13.09.2008 - 09:55 | |
Habe da noch eine Frage zu.
Undzwar schreibst du.
Wolf27 schrieb
Absatz 1 trifft bei mir nicht zu, da ich nicht zur Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern gehöre.
Absatz 2 Satz 1 trifft zu. Absatz 2 Satz 2 kann jedoch nicht in der von Ihnen genannten Form angewendet bzw. nach Ihrem Gutdünken umgedeutet werden, da ich, wie Ihnen bekannt ist, bei meinen Eltern wohne und ich nachweislich KEIN Kindergeld erhalte.
|
Nun es ist ja so das ich NICHT bei meinen Eltern wohne. Ändert das etwas an der sache ? Oder schreibe ich das einfach um ?
|
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 13.09.2008 - 11:51 | |
Da fehlte nur das Wort NICHT an der richtigen Stelle, das habe ich ergänzt, ebenso den vorletzten Absatz und eine Zeile in der Überschrift. Und jetzt ab damit.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
tacker Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 22.08.2008 Beiträge: 10 Nachricht senden | Erstellt am 14.09.2008 - 19:24 | |
Ok, werd ich gleich morgen früh abschicken.
Ich habe mir für Donnerstag einen termin bei der Leistungsabteilung geben lassen.
Ist es sinnvoll das ich diesen wahrnehme oder soll ich den lieber absagen ?
|
|
Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.
|
|
|
|
|
|
Vegetarische Rezepte
|
|
Dieses Forum ist ein kostenloser Service von
razyboard.com powered by:
Geizkragen
Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich:
caso MCG25Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie
hier!
Verwandte Suchbegriffe:
kindergeld abzweigung algii | kindergeld abzweigung wegen irrtümlich ausgezahlt wird nun alles eingestellt | feststellungsklage, aufhebungs- und erstattungsbescheid