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...   Erstellt am 22.08.2008 - 13:27Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich habe laut meiner Sachbearbeiterin 1837,73€ zu unrecht bezogen, weil ich in den früheren Hartz4 Anträgen nicht angegeben habe das ich 154€ Kindergeld bekomme.
Erst jetzt beim letzten Weiterbewilligungsantrag habe ich diese 154€ Kindergeld angegeben.
Nun fordert sie 11x 154€ und 1x 143,73€ (Februar)zurück.
Noch zur Info ich bekomme 192€ Elternunabhängiges bafög und habe „bisher“ 457€ hartz4 bekommen.
Jetzt meine Fragen.
1. Kann ich irgendetwas an der zurückgeforderten Summe machen oder Einspruch einlegen?
2. Zu der Rückzahlung beabsichtigt sie nun „Den zu erstattenden Betrag gegen Ihrern Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II nach $ 43 SGB II in höhe von bis zu 30 v. H. der für Sie maßgebenden Regelleistung monatlich aufzurechnen.“
Mit diesem Satz weiß ich irgendwie garnix anzufangen. Was genau heißt 30 v. H. ?




Ottokar ...
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...   Erstellt am 22.08.2008 - 14:51Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


30 v.H. heist 30 von Hundert, also 30%.

Es geht um dein Kindergeld?
Du wohnst nicht mehr bei deinen Eltern?
Dein KiGe erhälst du von deinen Eltern weitergeleitet oder direkt von der Kindergeldkasse?


[Dieser Beitrag wurde am 22.08.2008 - 14:53 von Ottokar aktualisiert]





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tacker 
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...   Erstellt am 22.08.2008 - 15:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Also werden sie 30% von den Kompletten Leistungen die ich bekomme einbehalten richtig ?

Ja es geht um mein Kindergeld.
Muss dazu noch sagen das ich 25 bin und in Scheidung lebe. Als wir uns getrennt haben bin ich zu meinen Eltern ins Haus gezogen, wo ich eine Eigene Wohnung habe.

So das Kindergeld geht bei meinen Eltern aufs Konto und wir verrechnen das dann mit der Miete.




Ottokar ...
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...   Erstellt am 22.08.2008 - 15:43Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


tacker schrieb

    So das Kindergeld geht bei meinen Eltern aufs Konto und wir verrechnen das dann mit der Miete.

Was ihr mit dem KiGe macht, ist vollkommen egal.

Deine Eltern erhalten also das KiGe?

Dann solltest du gegen diesen Bescheid sofort Widerspruch einlegen, Begründung:
bei der Angabe des KiGe als Einkommen handelt es sich um einen Irrtum. Das KiGe erhalten nachweilich deine Eltern. Als Beweis die Kopie eines Kontoauszuges deiner Eltern mit der KiGe-Buchung beilegen, alle anderen Buchungen und Buchungstexte können dabei geschwärzt werden.

Außerdem solltest du im gleichen Schreiben Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen.





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tacker 
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...   Erstellt am 22.08.2008 - 17:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Vielen dank für deine Schnell Antwort.

Könnten die dann nicht behaupten das mir Kindergeld zusteht und das ich es von meinen Eltern einvordern soll oder das sie sogar das Geld von meinen Eltern zurückvordern ?




Ottokar ...
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...   Erstellt am 22.08.2008 - 19:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Eben nicht, denn lt. SGB II (Weisung zu § 11 SGB II) wird das KiGe für Kinder, die 25 oder älter sind, dem kindergeldberechtigten Elternteil als Einkommen zugerechnet.





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...   Erstellt am 22.08.2008 - 21:40Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Nochmals danke für deine Antwort.

schrieb
    (2) Kindergeld für Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, ist grundsätzlich als Einkommen dem Kindergeldberechtigten zuzuordnen. Dies gilt nicht, wenn das Kindergeld nachweislich an
    Hinweise Seite 13 § 11
    ein nicht im Haushalt lebendes volljähriges Kind weitergeleitet wird. Ist dieses Kind hilfebedürftig, ist das Kindergeld ihm als Einkommen zuzuordnen. Der Nachweis kann in einfachster Form (z. B. Überweisungsbeleg, Kopie eines Dauerauftrages, Erklärung des Kindes, Abzweigung durch Familienkasse) erbracht werden.
    Siehe hierzu auch Hinweis Rz 12a.5 zu § 12a.


Habe das beim googeln gefunden. Verstehe ich das richtig das meine Eltern Kindergeldberechtigte sind und nicht ich ?

[Dieser Beitrag wurde am 23.08.2008 - 18:17 von Ottokar aktualisiert]




Ottokar ...
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...   Erstellt am 23.08.2008 - 18:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wer Kindergeldberechtigter ist, geht aus § 1 Abs. 1 Bundeskindergeldgesetz hervor: Zitat, Auszug: "Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält".
In deinem Fall ist es deine Mutter oder dein Vater.





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...   Erstellt am 24.08.2008 - 10:24Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Morgen, ich habe gestern gleich nochein Schreiben bekommen indem sie mir rückwirkend die Bewilligungsbescheide ändert (01.03 bis 31.08). Habe das versucht in mein Schreiben an die gute Frau mit unterzubringen. Könntest du dir das mal anschauen ob das so in Ordnung ist oder ob nochetwas fehlt.

Schreiben schrieb

    Widerspruch zu ihrem Bescheid vom 20.08.2008 wegen zu Unrecht bezogener Leistungen


    Sehr geehrte Frau xxxxxx,


    bei der Angabe des Kindergeldes als Einkommen handelt es sich um einen Irrtum. Das Kindergeld erhalten nachweislich meine Eltern. Als Beweis lege ich eine Kopie eines Kontoauszuges meiner Eltern mit der Kindergeldbuchung bei.

    Außerdem stelle ich hiermit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und bitte Sie die Änderung des Bewilligung Bescheides vom 20.08.2008 rückgängig zumachen.



    Mit freundlichen Grüßen




Ottokar ...
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...   Erstellt am 24.08.2008 - 11:29Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Widerspruch zu ihrem Bescheid vom 20.08.2008 wegen zu Unrecht bezogener Leistungen
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung


Sehr geehrte Frau xxxxxx,


bei der Angabe des Kindergeldes als Einkommen handelt es sich um einen Irrtum. Das Kindergeld erhalten nachweislich meine Eltern. Als Beweis lege ich eine Kopie eines Kontoauszuges meiner Eltern mit der Kindergeldbuchung bei.

Ich kann mir nicht erklären, weshalb diese Angabe in meinem Antrag steht.
Meine Mutter half mir beim Ausfüllen des Antrages und ich vermute, dass ich durch unsere Unterhaltung nebenbei unkonzentriert war, und mir so dieser Fehler unterlief.

Unabhängig davon möchte ich sie auf die Weisung der BA zu § 11 SGB II verweisen, die beinhaltet, das Kindergeld für 25jährige, oder ältere Kinder, immer Einkommen des kindergeldberechtigten Elternteiles ist.
Aufgrund dessen hätte ihnen eigentlich klar sein müssen, dass es sich hierbei offensichtlich um einen Fehler handelt.


Außerdem stelle ich hiermit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Bescheides und bitte Sie, diesen sowie die geänderten Bewilligungsbescheide unverzüglich zurück zu nehmen und mein derzeitiges ALG II ohne Berücksichtigung dieses Kindergeldes zu berechnen.



Mit freundlichen Grüßen

[Dieser Beitrag wurde am 24.08.2008 - 11:31 von Ottokar aktualisiert]





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