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<Guest> unregistriert
| Erstellt am 05.09.2007 - 01:52 | |
Hätt gern mal Eure Meinung zu meinem Problem
Ab August beziehen wir erstmalig Hartz IV.
Ich bin seit einem Jahr arbeitslos und bezog ALG I.
Hab mich um nen Job bemüht und auch gefunden, nur eben unter 400 €.
Im Juli diesen Jahres hab ich 351 € verdient(Zufluss August) und meine Frau hat aufgrund ihres runden Geburtstages ein Geldgeschenk(auch Zufluss August) aufs Konto erhalten. selbstverständlich gemeldet.
Nach § 24
1. dem von dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld und dem nach
dem Wohngeldgesetz erhaltenen Wohngeld und
2. dem an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen zu zahlenden Arbeitslosengeld II nach
§ 19 Satz 1 Nr. 1 sowie Satz 2 oder Sozialgeld
nach § 28.
Jetzt will die ARGE das Geldgeschenk und mein Einkommen nicht für den Zuschlag nach § 24 gelten lassen, weil a) mein Einkommnen kein regelmässiges ist und b) Geldgeschenke dabei gar keine Rolle spielen.
Nach dem Gesetzestext steht mir das doch dann aber zu, oder ??
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 05.09.2007 - 14:46 | |
Hallo,
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Du und deine Frau habt Einkommen, dieses wird, abzüglich Freibetrag, auf euer ALG2 angerechnet.
Der Zuschlag zum ALG2 nach Bezug von ALG1 wird auf der Basis der Differenz zwischen ALG1+WoGe und ALG2 berechnet. Das hat mit deinem Einkommen nichts zu tun.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
gotha Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 29.07.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 03.08.2008 - 18:12 | |
Liebe Leute,
kann mir jemand den ALG 2 Rechner sagen,wo er steht?
Will mal nachrechnen,wegen tochter ,da sie ab september kein geld erhält und sich KV muß bzw von meinem geld.
LG
Gotha
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clivie  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 25.10.2007 Beiträge: 262 Nachricht senden | Erstellt am 03.08.2008 - 18:46 | |
Hallo gotha,
du hättest besser in deinem ursprünglichen Tread unter tipps und tricks weitergemacht und nicht so einen alten Tread ausgegraben. Nun zu Deiner Frage nach einem ALG 2 Rechner Entweder du Googelst mal,oder schau mal auf die Homepage deiner Stadt,ich google wenn ich soetwas suche.
Du kannst auch in deinem Urspünglichen Tread dein Einkommen Brutto Netto angeben und die Miete, und Heiz und Nebenkosten angeben, ich denke dann errechnet Ottokar dir genau ob ihr noch anspruch auf Leistungen habt.
LG
Clivie
[Dieser Beitrag wurde am 03.08.2008 - 18:51 von clivie aktualisiert]
Signatur wenn du denkst es geht nichts mehr, kommt von irgendwo ein lichtlein her |
Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 03.08.2008 - 19:09 | |
Dem völlig korrekten und guten Ratschlag von Clivie ist nichts mehr hinzuzufügen! Deshalb...

Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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