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derNeue ...
Durchstarter
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Registriert seit: 31.01.2008
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...   Erstellt am 31.01.2008 - 19:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo und guten Abend! Ich hab die Boardsuche schon benutzt und nichts wirklich zu meinem speziellem Fall gefunden! Wenn doch was da sein sollte bitte ich um Verzeihung. Nun zu meinem Problem! Stichpunktartig:


Ich und Freundin mit Kind (nicht von mir) wollen zusammen ziehen.
Sie bekommt Hartz4 und ist im Mutterjahr.
Ich hab Umschulung gerade abgeschlossen und bekomme noch Übergangsgeld bis Ende April. ca. 1000 Euro.

Nun wollen wir zusammenziehen.
Ihre Wohung (55qm, 360 €) wird vom Amt bezahlt.
Meine Wohnung (42qm, 306 €) zahl ich noch selbst.

Hinzu kommt noch das in der Wohnung meiner Freundin die Heizung ständig an sein muß, auf höchster Stufe, damit es überhaupt warm wird. Sie wohnt 5 Etage, ganz oben in dem Haus.

Wir haben uns eine Wohnung angesehen die 542 € warm kostet und somit in die Übernahme des Amtes fällt.

Darf das Amt unser Vorhaben ablehnen, wenn ja warum oder welche Mittel hätten wir um doch die Wohnung zu bekommen! Da ich der Meinung bin dass das Amt besser bei weg kommt wenn sie nur eine Miete zahlen muss! Kaution würden wir selber jeder zahlen und Umzug auch alleine machen!

Danke im Voraus





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lg derNeue

Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 01.02.2008 - 15:58Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Theoretisch dürfte das Amt nichts dagegen haben. Es wird jedoch versuchen, euch als BG zu behandel, dem solltet ich von Anfang an entgegentreten, indem ihr schriftlich erklärt, dass ihr ausschließlich aus Gründen der Kostenersparnis zusammenzieht und keine Unterstützungsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3a SGB II darstellt.





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

derNeue ...
Durchstarter
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...   Erstellt am 01.02.2008 - 16:51Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


danke für die info, waren beim amt und ich habe denen erklärt wie es bei mir aussieht und das ich eventuell in drei monaten hartz4 beantragen muss weil ich keinen job finde. da meinte die ganz frech das wir uns SOWIESO wieder sehen weil ich ja sowieso nichts finde! also sowas nenn ich mal einstellung zu eigenen leistungen und mut machen der arbeitssuchenden!





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lg derNeue

derNeue ...
Durchstarter
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...   Erstellt am 14.02.2008 - 19:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


huhu, wollte nur noch mal schnell mitteilen das wir die zusage für die wohnung haben.
wir haben auf dem amt als gründe ausserdem noch die hohen heizkosten in der letzten etage angegeben und das war scheinbar der ausschlag gebende grund für die zusage. wir freuen uns riesig und möchten uns für die hilfe hier bedanken.
bis zum nächsten problem ^^





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lg derNeue

Jenny78 
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...   Erstellt am 15.02.2008 - 08:55Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo hier mal etwas zur Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft......

Das Amt sieht es gern so das Leute die zusammenziehen gleich eheähnlich sind aber nach dem Paragrapfen der oben gepostet wurde dürfen sie das erst nach bestimmten kriterien so auslegen....

ich habe einen Widerspruch eingelegt und auch erfolg damit gehabt und rate es jedem genauso der diese 4 kriterien nicht erfüllt....die wären:

Gemeinsam wohnen und wirtschaften, ist keine ausreichende Bedingung für eine eheähnliche Gemeinschaft. (LSG Ba-Wü 31.01.2006 - L 7 AS 108/06 ER-B; LSG Niedersachsen-Bremen 26.06.2006 .- L9 AS 292/06 ER) Eine eheähnliche Gemeinschaft liegt nur vor, „wenn zwischen den Partnern so enge Bindungen bestehen, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann (Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft).” (BVerfG 17.11.1992, IDAS 3/93, I 3.4)

SPD und CDU haben nun ab 1.8.2006 auch per „Fortentwicklungsgesetz” entgegen § 20 SGB X die Umkehr der Beweislast beschlossen. Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen, und füreinander einzustehen, wird vermutet, „wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.” (§ 7 Abs. 3a SGB II neu)





Mein Widerspuch war wie folgt:

Betreff: Erklärung zur Wohnsituation der beiden Parteien




Sehr geehrter Herr ....,

wie bereits im persönlichem Gespräch mehrfach erläutert leben wir zusammen in einem Haushalt, kochen und waschen wir auch gemeinsam sind aber NICHT bereit in dem Sinne füreinander einzustehen das wir gegenseitig z.B. Zahlungsverpflichtungen des jeweils anderen übernehmen würden, bzw. mit unserem eigenen Namen für den anderen einstehen würden.
Von daher sehen wir uns nicht als Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft.
In dem Zusatzblatt 5 habe ich dieses bereits angekreuzt und unterschrieben.
Weder haben wir ein gemeinsames Konto noch verfügungsgewallt über das Konto des jeweiligen andern, ebenso wird sich Herr .... nicht um meine Kinder kümmern da ich 24 Std. zuhause bin, noch haben wir ein gemeinsames Kind oder sonstige Kriterien die eine eheähnliche Gemeinschaft vermuten lassen.
Zumal ich mich noch immer in der Ehe mit meinem Mann befinde kann ich schon aufgrund dessen das ich noch nicht geschieden bin kein 2. eheähnliches Verhältnis führen.(Anmerkung: das ist nicht ausschlaggebend ob man noch verh. ist oder nicht ! )
Und ich Herr .... erkläre mich auch nicht bereit in irgendeiner Art und Weise Verantwortung für die drei Söhne meiner Partnerin zu übernehmen, weder erzieherisch noch wirtschaftlich.
Da wir erst seit sehr kurzer Zeit zusammenleben probieren wir ein Zusammenleben auf Probe, es ist nicht davon auszugehen das wir hier soweit bereit sind füreinander einzustehen wie es in einem Eheverhältnis der Fall wäre oder bei einem Paar das schon mehrere Jahre miteinander verbracht hat.



^^^^^^ dieses wurde gehnemigt und wir sind zwei eigene bedarfsgemeinschaften ud erhalten somit auch mehr leistungen weil wir getrennt gerechnet werden, lasst euch nicht erzählen ihr wärt eine einzige bedarfsgemeinschaft.....das ist unter einem jahr unrecht wenn ihr die obigen 4 kreterien nicht erfüllt...was ihr wie ich deinem schreiben entnehme ja nicht tut.

LG Jenny78





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Niemand hat mich gefragt ob ich auf dieser Welt leben will, also hat mir auch niemand zu sagen wie ich zu Leben habe!

derNeue ...
Durchstarter
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...   Erstellt am 15.02.2008 - 16:09Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


wow, danke für den tip. ich denke mal das die arge es so versuchen wird hinzubiegen. aber durch deinen hinweis bin ich nun für den fall der fälle gewappnet und weiß mich zu wehren!

[Dieser Beitrag wurde am 15.02.2008 - 16:09 von derNeue aktualisiert]





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lg derNeue


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