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Susi75 Star User ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 29.04.2008 Beiträge: 38 Nachricht senden |
Hallo.Hab schon wieder ne Frage.Ich möchte gern mit dem Vater meines Kindes zusammenziehen.Ich und mein Kind bekommen den üblichen Regelsatz.Die Miete kostet warm 600Euro und mein Freund verdient 1100 netto.Wie wird das angerechnet und was steht uns zusammen noch zu???Bekommen wir noch den Regelsatz oder KdU???? Danke | ||||
Ottokar ![]() Moderator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden |
Um da eine Aussage treffen zu können, muss ich noch folgendes wissen: | ||||
Susi75 Star User ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 29.04.2008 Beiträge: 38 Nachricht senden |
Er bekommt 1700 brutto. | ||||
Ottokar ![]() Moderator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden |
Kaltmiete 450€ | ||||
Susi75 Star User ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 29.04.2008 Beiträge: 38 Nachricht senden |
Hallo.Vielen Dank.Ich hab noch eine Frage:Wenn wir einen Nebenjob machen wollen,wieviel dürfen wir dazu verdienen ohne Anrechnung und muss ich meinen Nocharbeitgeber fragen???? | ||||
Susi75 Star User ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 29.04.2008 Beiträge: 38 Nachricht senden |
Hab schon wieder ne Frage.Das Amt hat für meine jetzige Wohnung die Kaution als Darlehen übernommen,wenn ich wie geschrieben mit Freund und Kind zusammen ziehe, was passiert mit der Kaution,kann ich die für die neue Wohnung einsetzen oder muss ich die dem Amt geben und neu beantagen????Haben wir dann überhaupt Anspruch auf Hilfe für die Kation für die neue Wohnug???Mein Freund verdient ja nicht die Welt,die Zahlen habt ihr ja.Danke für Eure Hilfe | ||||
Ottokar ![]() Moderator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden |
Wenn du einen Hauptjob hast und einen Nebenjob machst, dann wird das Einkommen zusammengerechnet. Freibeträge können aber immer nur einmal abgezogen werden. Für eine genauere Auskunft müsstest du mal näher erläutern, was du machen willst. | ||||
Ottokar ![]() Moderator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden |
Eine Kaution aus einem Darlehen, dass du ja zurückzahlen musst, wird dein Eigentum (Vermögen), wenn es zurückgezahlt wurde. Das Amt kann euch, wenn ihr ALG II erhaltet, ein Darlehen für eine neue Kaution nicht mit der Begründung verweigern, ihr könntet die neue Kaution ja mit der Erstattung der alten bezahlen. Erstens wäre die alte K. ja (geschütztes)Vermögen un außerdem zum Fälligkeitszeitpunkt der neuen Kaution (noch) nicht verfügbar. | ||||
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