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Kathleenchen ...
Durchstarter
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Registriert seit: 17.05.2008
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...   Erstellt am 17.05.2008 - 11:15Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo alle zusammmen......


ich habe mal eine frage an euch und zwar....mein freund und ich wollen zusammen ziehen ich habe eine wohnung und die kostet zu zeit 337 euro....da mein freund bei seiner ex frau noch gemeldet ist und musste ja den antrag stellen das er sich eine neue wohnung suchen darf....dadrauf hin hatte er es gemacht und er hatte die zu stimmung bekommen vom arbeitsamt das er sich eine neue wohung suchen darf....nun hatten wir ja dann beschlossen das wir ja denn zusammen ziehen könnten da mir meine wohung zu teuer ist da das amt ja nur 319€ bezahlt für meine wohnug haben wir uns gedacht das wir uns eine neue suchen....sind hin zum arbeitsamt und haben da nachgefragt....die hatten uns denn das bestätigt das wir auch wohnugssuche gehen dürfen....nun hatten wir denn nach langen suchen eine wohung gefunden die kostet 377€ und ist eine 2 1/2 mit 57m² groß wir denn sind wir vor 2 tagen zum arbeitsamt und haben den das wohungsangebot gegeben seine vermittlerin und die andere vermittlerin haben gesagt das sie da kein problem sehen....ich hatte gestern ein termin bei meiner vermittlerin muß dazu sagen ( das ich kein guten draht bzw. das sie mich nicht mag da ich mal schwarz gearbeitet habe und sie mich seit dem auf den kicker hat) und sie sagte das sie es ablehnen wird den antrag ich fragte sie warum das denn sie gab mir da drauf keine antwort...bin ich tränen aus gebrochen weil ich es einfach nicht verstanden habe....die anderen sagten sie sehen kein problem und meine sagte NEIN....ich sagte ihr das es doch für die viel billiger wird wenn wir zusammen ziehen so würden sie 377 € für uns 2 zahlen wenn nun mein freund sich eine wohung nimmt alleine würden sie ja denn 319€ zahlen denn wären wir ja bei 638 euro so würden die ja minuns mit uns machen....Nun fragt sich man was hier richtig wäre meine eltern haben gesagt das wir uns ein antwalt nehmen werden....

IST DAS ECHT ALLES RECHTLICH WAS DIE MACHEN????


Bitte um eure hilfe


Liebe Grüße Kathleen




Ottokar ...
Moderator
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Registriert seit: 08.06.2007
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...   Erstellt am 17.05.2008 - 13:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Warte erst mal ab. Wenn die das ablehnt, dann muss sie das auch rechtlich begründen. Sollte die Begründung Unsinn sein oder ganz fehlen, kann man gegen die Ablehnung vorgehen. Entweder indem man Widerspruch einlegt oder sich gleich persönlich an deren Vorgesetzte/n wendet.




Kathleenchen ...
Durchstarter
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Registriert seit: 17.05.2008
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...   Erstellt am 17.05.2008 - 13:15Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


ja klar aber bis der bescheit kommt dauert es bestimmt...kann man nicht gleich mit den Vorgesetzte/n
reden weil uns läuft die zeit davon...




Ottokar ...
Moderator
...............

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...   Erstellt am 17.05.2008 - 13:35Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Kannst du natürlich. Du hattest (hoffentlich) einen Zeugen beim Gespräch dabei? Dann sollte der auch bei dem Gespräch mit der Teamleiterin dabei sein, um deine Aussagen zu bestätigen.




Kathleenchen ...
Durchstarter
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Registriert seit: 17.05.2008
Beiträge: 11
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...   Erstellt am 17.05.2008 - 13:40Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


also wo ich gestern bei meiner vermittlerin war hatte ich keinen zeugen sonst hatte ich immer meinen freund mit...ich verstehe es halt nur nicht das wir die erlaubniss bekommen haben von einer anderen vermittlerin uns eine wohnung suchen zu dürfen und sie uns das bestätigt hat und meine sagt nein.....ist unverständlich für mich




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 17.05.2008 - 13:48Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Auch für mich, aber einige SB brauchen offenbar das Gefühl, Macht über andere zu haben und bilden sich ein, tun und lassen zu können, was sie wollen.




Kathleenchen ...
Durchstarter
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...   Erstellt am 19.05.2008 - 11:17Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Habe mal ne frage kann ich eigentlich auch ohne zu stimmung des Arbeitasam umziehen??

[Dieser Beitrag wurde am 19.05.2008 - 11:17 von Kathleenchen aktualisiert]




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 19.05.2008 - 13:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ja. Lies mal den "Ratgeber Umzug" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".




Kathleenchen ...
Durchstarter
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...

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Beiträge: 11
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...   Erstellt am 19.05.2008 - 17:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ja okay habe ich mir durchgelesen. Aber ist das Arbeitsamt verpflichtig mir es denn trotzdem weiter zu zahlen? Wenn ja, und die stellen sich quer wie kann ich da das am besten schreiben gibt es irgendwo ne Vorlage wie man das am besten schreiben kann?

Lieben gruß Kathleen




Wolf27 ...
Moderatorin
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...   Erstellt am 19.05.2008 - 17:44Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Kathleenchen,

auch in diesem Fall gilt das, was Ottokar bereits weiter oben geschrieben hat:
Ottokar schrieb
    Warte erst mal ab. Wenn die das ablehnt, dann muss sie das auch rechtlich begründen. Sollte die Begründung Unsinn sein oder ganz fehlen, kann man gegen die Ablehnung vorgehen. Entweder indem man Widerspruch einlegt oder sich gleich persönlich an deren Vorgesetzte/n wendet.

Einfach die KdU wegstreichen wegen Umzug geht gar nicht. Damit würde man ja deine Obdachlosigkeit riskieren, was rechtswidrig wäre! Es muss zumindest erst einmal die bisherige KdU weitergezahlt werden.

Wenn die dir diesbezüglich einen neuen Bescheid oder sonstige Schreiben senden, dann melde dich hier, damit wir dir ggf. einen Widerspruch o. Ä. aufsetzen können.

LG Wolf




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