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<karliene26>
unregistriert

...   Erstellt am 08.10.2007 - 13:57Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo. Ich möchte mit meinem Freund (und meinem Kind) zusammen ziehen. Er ist z. Zeit selbständig, kommt aber fast nix bei rum (hinsichtlich Geld). Ich selbst lebe mit meinem Sohn in einer Wohnung und beziehe zur Zeit ALG 1, da mein Arbeitgeber mich vor kurzem gekündigt hat.
Würde mir selbst noch etwas zustehen (Leistungen vom Amt) oder müsste ich mit aus seiner Tasche leben?




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 08.10.2007 - 16:19Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Mit ALG1 gibt es ganz andere Bedingungen als mit ALG2.
Beim ALG1 wird das Partnereinkommen nicht angerechnet. Wie es dann beim Übergang zum ALG2 aussieht, kann ich so nicht beantworten.
Sofern es nicht euer beider Kind ist, bildet ihr erst mal für die ersten 12 Monate des Zusammenlebens eine Haushaltgemeinschaft, dabei teilt ihr euch die Miete, aber nicht das Einkommen. Erst nach diesen 12 Monaten geltet ihr als BG und müsst euch von euem Einkommen gegenseitig unterstützen.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


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