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Goldi 
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...

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Registriert seit: 11.09.2008
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...   Erstellt am 11.09.2008 - 16:01Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo ersmal ist das erstemal das ich was bei euch schreibe aber gelesen habe ich schon sehr viel.
Wie ich auch gesehen habe sind hier alle sehr nett und helfen gern deswegen komm ich mit meinenm Problem zu euch.


Also ich bin 18 und habe eine Ausbildung zum Verkäufer.Wohne noch bei Hotel Mama und diese ist Arbeitslos und bekommt dafür ihre Leistungen also Hartz 4.

Nun habe ich einen Brief von der Kommune für Arbeit bekommen das ich 402,20€ zurückzahlen soll.

Nach mehrfachen durchlesen sind mir ein paar Unstimmigkeiten aufgefallen die mich sehr geärgert haben.Deshalb bin ich natürlich gleich hin um des klarzustellen.

1 Problem:
Für den Monat August 07 (in dem ich noch 17 JAhre alt war) bestand für unsere ^^Bedarfsgemeinschaft^^
ein Anspruch an Leistung in höhe von 903,65 €.

Die Mitarbeiterinm der Kommune sagte sie habe festgestellt das ich meine Ausbildungvergütung
schon im dem Monat dafür bekomme.

Dies ist meiner Meinung aber nach Falsch da ich das erst am Ende des Monat also so am 29-31 immer drauf habe.Also das Geld zum wirtschaften für den nächsten Monat nehmen muss.

Deshalb soll ich allein für den August für den wohl ein neuer Anspruch in Höhe von 667,30 € bestand insgesamt 236,35€ zrückzahlen.
Allerding habe ich ja erst am Anfang des Auguste meine Ausbildung begonnen und die Vergütung dann am Ende August bekommen. Und man kann ja logischerweise nich mit Geld wirtschafte was man nicht hat.
Die Mitarbeiteren sagte zu mir sie müsse es für den Monat anrechnen an dem Zahlungeingang ist so stände es im Gesetz.

Desweiteren rechnen sie mir für Dezember und Mai,wo ich schon 18 war,
mein Urlaubs und Weinachtsgeld an dadurch muss ich nocheinmal 120 € zurückzahlen.


Meine Frage ist :
Ist das den wirklich alles so oder kann ich dagegen vorgehen?




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 11.09.2008 - 20:11Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Goldi,

lies dir mal folgende Ratgeber hier im Forum durch:

Ratgeber Einkommensanrechnung
Ratgeber Zuflussprinzip (ALG II trifft auf Lohn)

Prüfe also deinen Bescheid, ob alle Absetzbeträge berücksichtigt wurden.

Goldi schrieb
    Desweiteren rechnen sie mir für Dezember und Mai,wo ich schon 18 war, mein Urlaubs und Weinachtsgeld an dadurch muss ich nocheinmal 120 € zurückzahlen.

Weihnachts- u. Urlaubsgeld ist nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II ganz normales Einkommen und wird voll angerechnet.

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Goldi 
Neu dazu gekommen


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Status: Offline
Registriert seit: 11.09.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 11.09.2008 - 23:09Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Habs mir mal durchgelesen und muss sagen mhhhmhmh

Also das mit den Ausrechnen ää naja is nicht so meine Stärke vllt könnte mir ja bitte jemand helfen?^^
Denn damit komm ich gar nicht klar

Und das mit den Zuflussrecht hab ich verstanden aber meine das das doch total unlogisch und realitätsfern ist.
Denn wie soll ich den mit GEld wirtschaften was ich erst am Ende des Monats hatte?
Wie soll ich denn dann zum beispiel Brot kaufen ich kann doch auch nich in Laden rein gehen mir ein Brot nehmen und sagen "ja bezahle ich am ende des Monats"

Weil das Geld was ich für meine Arbeit im August bekommen habe war ja erst am Ende des Monats also am 28.08 auf dem Konto und so musste ich es für den September zum Wirtschaften nehmen.




Ottokar ...
Moderator
...............

...

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Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 13.09.2008 - 11:42Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Goldi schrieb

    1 Problem:
    Für den Monat August 07 (in dem ich noch 17 JAhre alt war) bestand für unsere ^^Bedarfsgemeinschaft^^
    ein Anspruch an Leistung in höhe von 903,65 €.

    Die Mitarbeiterinm der Kommune sagte sie habe festgestellt das ich meine Ausbildungvergütung
    schon im dem Monat dafür bekomme.

    Dies ist meiner Meinung aber nach Falsch da ich das erst am Ende des Monat also so am 29-31 immer drauf habe.Also das Geld zum wirtschaften für den nächsten Monat nehmen muss.

    Deshalb soll ich allein für den August für den wohl ein neuer Anspruch in Höhe von 667,30 € bestand insgesamt 236,35€ zrückzahlen.
    Allerding habe ich ja erst am Anfang des Auguste meine Ausbildung begonnen und die Vergütung dann am Ende August bekommen. Und man kann ja logischerweise nich mit Geld wirtschafte was man nicht hat.
    Die Mitarbeiteren sagte zu mir sie müsse es für den Monat anrechnen an dem Zahlungeingang ist so stände es im Gesetz.

Das ist so vollkommen korrekt. Einkommen wird immer in dem Monat angerechnet, in dem man es erhält, also auch dann, wenn es erst am letzten Tag des Monats auf dem Konto ist.



Goldi schrieb

    Desweiteren rechnen sie mir für Dezember und Mai,wo ich schon 18 war,
    mein Urlaubs und Weinachtsgeld an dadurch muss ich nocheinmal 120 € zurückzahlen.

Urlaubs und Weinachtsgeld ist ganz normales Erwerbseinkommen und wird zusammen mit dem Lohn, also die sich daraus ergebende Gesamtsumme, als Einkommen berücksichtigt.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

stummelbeinchen 
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Registriert seit: 17.09.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 17.09.2008 - 18:29Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


das zuflussprinzip besagt, dass geld für den monat angerechnet wird, in dem man es erhält.
in der regel ist das der 28./29. des monats, in dem man tätig ist bzw. am 15. des folgemonats. je nachdem, was in deinem vertrag drin steht.




Gerdr32 
Sehr Aktiv
.........

...

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Beiträge: 125
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...   Erstellt am 19.09.2008 - 17:27Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo..

mal ganz kurz..
Du hast am ersten Leistungen von der Arge bekommen, die wird im vorrausbezahlt also für den Monat August zb.
Du bekommst am ende des Monats natürlich deinen Lohn/Ausbildungsvergütung für den Monat August.
Also hast du doppelt bekommen.. Leistungen der Arge und auch dein Einkommen für den selben Monat..
Demnach ist dein Einkommen anzurechnen also vollkommen korrekt von de3r Arge.

Vielleicht kannst du ja einen niedrigen Abzahlungsvorschlag mit denen machen, denke ist der beste und einzigste Weg.

lg.





Signatur
Bei meinen Ausführungen handelt es sich ausschliesslich um Tips, nicht um rechtlichen Rat. Ich bin kein Anwalt, und habe auch kein finanzielles Interesse.


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