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Hood  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 14.10.2007 Beiträge: 8 Nachricht senden | Erstellt am 02.04.2008 - 22:51 | |
Hallo Ihr alle!
Hat jemand einen Hinweis, meine Frau ist Aufstocker, wir sind eine Bedarfsgemeinschaft, ich beziehe eine kleine Erwerbsminderungsrente. Nun sollen wir zum Sozialamt Hilfe zum Lebensunterhalt, weil meine Frau seit über 8 Monate krank nach einer OP ist, die wiederholt werden muß. Die wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit ist aber absehbar in ca. 4 Monaten. Nun meint man, nach 6 Monate krank steht Ihr das Hartz 4 nicht mehr zu, deshalb Sozialamt.
Obwohl man über 6 Monate hinaus nie etwas derartiges vorher erwähnt hat!
Nach 32 Jahre ohne Arbeitslosigkeit und ungekündigte Stellung, geht das so überhaupt???
Sie bezieht Krankengeld von der Krankenkasse, etwa 520,-€
Wie sollen wir uns verhalten, haben noch nichts schriftliches,
Dank an Euch, wenn Ihr Tips habt
HOOD
Signatur red |
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 03.04.2008 - 01:43 | |
Hallo Hood,
lies dir mal die Weisungen der BA zur Erwerbsfähigkeit (pdf) durch. Insbesonder der Pkt. 1.1 "Definition Erwerbsfähigkeit" dürfte für dich interessant sein.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Hood  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 14.10.2007 Beiträge: 8 Nachricht senden | Erstellt am 03.04.2008 - 10:55 | |
Dank an Wolf 27, die Definition erklärt einiges, verstehe es so, das es zur Sozialhilfe kommen kann, bzw. ein Ermessensspielraum vom Sachbearbeiter abhängt, habe ich das so richtig interpretiert?
Verstehe nicht ganz, ob die 6 Monate erwerbsunfähig ein absolut feststehendes Dogma ist?
Vielen Dank , vielleicht kannst Du Dir meine Gedanken dazu noch einmal ansehen?
Tschüß
Hood
Signatur red |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 03.04.2008 - 15:20 | |
Deine PM entnehme ich, dass du auch keinen Anspruch auf ALG II hattest/hast.
Wenn du was bekommen hattest, dann aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung statt Sozialhilfe nach SGB XII das Sozialgeld.
Wenn deine Frau nun auch Erwerbsunfähig im Sinne des SGB II ist, erhaltet ihr nun statt ALG II + Sozialgeld beide Sozialhilfe nach SGB XII wegen Erwerbsunfähigkeit.
Die Überzahlung, die hier offenbar eingetreten ist, weil deine Frau ja länger als 6 Monate Erwerbsunfähig war bzw. noch ist und trotzdem ALG II erhalten hat, verrechnen die Ämter untereinander.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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