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Reese Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 25.09.2008 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 25.09.2008 - 22:53 | |
Hallo Forum,
ich hatte meine Frage bereits in einem anderen Thread gestellt. Der Übersicht wegen aber hier nochmal das wesentliche in einem eigenen Thread.
Ich beziehe bzw. wegen dem letzten Schreiben vom Amt, bezog monatlich Unterstützung zum Lebensunterhalt in höhe von 550€. Zusätzlich hatte ich ein Einkommen von 350€ aus einem Praktikum.
Jetzt habe ich ab Oktober wieder einen Job und bekomme da vorerst 1200 Brutto. Natürlich hat das Amt jetzt erstmal die Zahlungen profilaktisch eingestellt. Ohne das Geld vom Amt wird es zwar eng aber Dispo sei Dank,komme ich irgendwie bis zum 1. Gehalt(kommt ende Oktober) hin. Trotzdem verstehe ich das Zuflussprinzip bzw. die Anrechnung von meinem 1. Gehalt noch nicht ganz.
Wieviel muss ich im Endeffekt wieder an die Arge zurückzahlen wenn ich Ende September Leistungen für Oktober bekomme und Ende Oktober nochmal mein 1. Gehalt.
Die Leistungen die ich für den Oktober beziehen würde helfen mir ja bis zum 1. Gehalt zu leben. Aber wenn ich dann gleich wieder alles zurückzahlen muss hat mir die Aktion doch eigentlich nichts gebracht?! Oder hab ich da was nicht bedacht. In den entsprechenden Ratgeberthemen kann ich mit den Beispielrechnungen nichts anfangen.
Vielen dank im vorraus für eure Hilfe,
Reese.
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 26.09.2008 - 00:30 | |
Hallo Reese,
wie es korrekt laufen soll, steht hier: Ratgeber Zuflussprinzip (ALG II trifft auf Lohn)
Erst, wenn die Berechnung ergibt, dass du mit deinem Lohn/Gehalt deinen Bedarf (gem. SGB II) decken kannst, dann kann ALG II zurückgefordert werden. Es darf aber nicht "vorauseilend" einfach eingestellt werden, ohne zu wissen, wann genau der Zufluss erfolgt, d. h. der Lohn also tatsächlich erfolgt (ist).
Reese schrieb
Wieviel muss ich im Endeffekt wieder an die Arge zurückzahlen wenn ich Ende September Leistungen für Oktober bekomme und Ende Oktober nochmal mein 1. Gehalt. |
Das kommt darauf an, wann genau dein Gehalt auf deinem Konto eingeht - dir also tatsächlich zur Verfügung steht. Auch wenn es am letzten Tag des Oktobers deinem Konto gutgeschrieben wird und du somit darauf zugreifen kannst, wird das ALG II für den Oktober ganz/teilweise zurückgefordert.
Wird dein Gehalt jedoch erst am 01. November gutgeschrieben, dann brauchst du das ALG II für Oktober nicht zurückzahlen.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Reese Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 25.09.2008 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 26.09.2008 - 00:54 | |
Danke für die schnelle Antwort Wolf.
Ich hab meinen zukünftigen Arbeitgeber schon deswegen kontaktiert. Mein Gehalt wird definitiv im Oktober auf meinem Konto eingehen. Es gibt auch leider keine Möglichkeit das Gehalt künstlich zu "schieben". So Flexibel ist meine Firma leider nicht. Das würde also bedeuten das ich wieder was zurücküberweisen muss. Hab ich halt pech gehabt.
Da ich mit ach und krach wohl auch so hinkomme werde ich da wohl nicht weiter nachhaken.
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Kruemel1111 Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 05.01.2008 Beiträge: 30 Nachricht senden | Erstellt am 26.09.2008 - 11:14 | |
Lies das mal , vielleicht hilft es Dir weiter wie Du am Besten verfährst.
LG Kruemel
http://www.razyboard.com/system/morethr … 048-0.html
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Reese Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 25.09.2008 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 26.09.2008 - 15:30 | |
Vielen Dank für eure Ratschläge und Hinweise.
Wenn ich jetzt die Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen lasse und mir vom Amt dann ein Schreiben zugeht das ich keinen Leistungsanspruch mehr habe, müsste ich die Bande doch los sein oder?! Ich hab keine Lust mehr unter deren "Beobachtung" zu stehen. Besonders im Hinblick auf mein Konto.
@Kruemel
Da hast du ja auch einiges hinter dir. Ich drück dir die Daumen das in Zukunft allles besser für dich läuft.
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 26.09.2008 - 19:05 | |
Wenn du keinen Leistungsanspruch mehr hast, dann wars das, dann bist du weg vom ALG II.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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