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jalu Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 19.02.2008 Beiträge: 9 Nachricht senden | Erstellt am 24.09.2008 - 17:18 | |
Ich fange am 8.10 wieder in meiner fimra an zu arbeiten. zur zeit bin ich noch im erziehungsurlaub und alleinerziehend.
ich habe meine einkommensbescheinigung beim amt eingereicht, aus der hervorgeht wieviel ich anteilig für oktober und wieviel ich ab november verdienen werde. und das das geld am 31. des jeweiligen monats angewiesen wird. das heißt auf dem konto hab ichs erst am 1. des folgemonats oder später.
heute bekam ich vom zuständigen amt den neuen bewilligungsbescheid in dem ich für oktober 517 euro bekomme und meine miete nebst wasser selbst zahlen soll. das allein übersteigt aber schon die 517 euro!
wie soll ich die kita für den kleinen bezahlen, die fahrtkosten zur arbeit, das essen für uns?? 
ich bin grad echt total fertig!
könnt ihr mir helfen??
bis zum 1. isses ja auch nicht mehr lang!
mit welchem anspruch kann ich da morgen beim amt auftauchen? das kann doch so nicht stimmen oder?!? im november sinds dann nur noch knapp 300 euro...
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 24.09.2008 - 17:43 | |
Hallo Jalu,
hier wird fiktives Einkommen angerechnet, bevor es zur Verfügung steht. Das ist grober Unfug, dem du widersprechen solltest.
Begründungen wären u. a.:
ALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und Sie sind verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 SGB II sind Sie verpflichtet, meinen Lebensunterhalt zu sichern.
Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB II sind Sie verpflichtet, die mir dafür zustehenden Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen.
Lt. § 11 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 2 Abs. 2 ALG II-V kann im Bedarfsmonat nur Einkommen berücksichtigt werden, das man auch tatsächlich erhält: Zuflussprinzip, bereite Mittel.
Lies mal bitte im Bereich "Beispiele für Anträge, Widersprüche und Klagen": Widerspruch wegen Anrechnung eines nicht vorhandenen Einkommens Die o. g. Passagen sind aus diesem Widerspruch.
In unserem Ratgeber Einkommensanrechnung lies mal den 1. Absatz des Unterpunktes "Unterschied der Einkommensanrechnung zwischen Lohn, Gehalt und Gewinn bei Selbstständigen".
Dann empfehle ich dir noch den Ratgeber Zuflussprinzip (ALG II trifft auf Lohn).
Du kannst deinen Widerspruch gern hier einstellen (anonymisiert!), damit wir querlesen und ggfs. Korrekturen vorschlagen können.
jalu schrieb
mit welchem anspruch kann ich da morgen beim amt auftauchen? |
Wenn du keinen Termin hast, solltest du dort nicht unvorbereitet und NICHT allein hingehen. Die labern dir die Tasche voll und schicken dich unverrichteter Dinge wieder heim, wenn du Pech hast. Widerspruch solltest du UNBEDINGT schriftlich einlegen, weil mündliche Aussagen leicht vergessen werden bzw. nicht beweisbar sind.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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jalu Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 19.02.2008 Beiträge: 9 Nachricht senden | Erstellt am 24.09.2008 - 19:47 | |
Vielen Dank für die schnelle Antwort!!!
Ich hab da mal was getippselt. Kann ich das so abschicken?
Persönlich abgeben wäre hier ma besten oder? Mit der Post dauerts dochs icher zu lang!?! Bis zum 1. ist ja nciht mehr viel Zeit!!!!
Sehr geehrte Frau XXX,
in Ihrem o.g. Bescheid rechnen Sie mir für den Monat Oktober ein Einkommen von 407,68€ an.
Allerdings wird dieses Einkommen erst am Ende des Monats ausgezahlt und steht mir somit (noch) gar nicht zur Verfügung!
ALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und Sie sind verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 SGB II sind Sie verpflichtet, meinen Lebensunterhalt zu sichern.
Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB II sind Sie verpflichtet, die mir dafür zustehenden Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen. Das dies generell immer gilt, auch wenn Einkommen verrechnet werden muss, hat u.a. das Sozialgericht Berlin in seinem Beschluss vom 18.01.2006, AZ: S 95 AS 133/06 ER, festgestellt.
Und lt. § 11 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 2 Abs. 2 ALG II-V kann im Bedarfsmonat nur Einkommen berücksichtigt werden, das man auch tatsächlich erhält: Zuflussprinzip, bereite Mittel.
Ob mir mein Gehalt tatsächlich bereits im Oktober zur Verfügung steht oder erst am 1. November 2008 bzw. noch später, wissen weder Sie noch ich zum jetzigen Zeitpunkt.
Bei Überzahlung haben Sie die sich aus den §§ 45 und 50 SGB X ergebenden Rechte der Rückforderung und können diese nach § 43 SGB II mit laufenden Leistungen aufrechnen.
Mit der von Ihnen berechneten monatlichen Leistung von 517,96 € kann ich unmöglich für mich und meinen Sohn sorgen.
Ich habe Fahrgeld in Höhe von 85 € sowie Kita-Gebühren in HÖhe von € 51,-- (Mindestsatz) vorzustrecken. Laut Ihrem Beschied soll ich auch ab Oktober Mietkosten und Wasser wieder selbst tragen. Allein diese Ausgaben übersteigen die Leistung von 517,96 Euro bei Weitem. Unsere Verpflegung habe ich völlig außen vor gelassen.
Ich fordere Sie daher auf, Ihren o.g. Bescheid SOFORT aufzuheben und zu warten, bis und vor allem WANN ich tatsächlich Einkommen erhalten habe und dieses dann in tatsächlicher Höhe anzurechnen und das mir zustehende ALG II monatlich im Voraus in korrekter Höhe zu zahlen. Dazu sind Sie lt. SGB II verpflichtet.
Andernfalls werde ich negative Feststellungsklage beim zuständigen Sozialgericht einreichen, sowie gegen Sie Strafanzeige und -antrag wegen § 263 StGB Betruges (wegen rechtswidriger Verweigerung zustehender Leistungen), wegen § 223 StGB Körperverletzung und § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB gefährlicher Körperverletzung (Schädigung der Gesundheit mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung durch Verweigerung lebensnotwendiger Leistungen) erstatten.
Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum 07.10.2008, danach werde ich mich aller o.g. Rechtsmittel bedienen.
Mit freundlichen Grüßen
[Dieser Beitrag wurde am 25.09.2008 - 02:07 von Wolf27 aktualisiert]
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 25.09.2008 - 02:16 | |
Hallo Jalu,
gut getippselt Ich war mal so frei und habe direkt in deinem Text ein bissel ergänzt/korrigiert, sonst wird es zu unübersichtlich.
Ottokar kann ja nochmal kurz querlesen, ob alles soweit okay ist!?
Bitte denk daran: Wenn du den Widerspruch persönlich abgibst, dann lass dir auf deiner Kopie des Schreibens den Empfang quittieren!!! Lass dich nicht abwimmeln. Es wäre nicht der erste Brief der "verloren geht" bzw. angeblich gar nicht abgegeben wurde. Noch besser wäre es, wenn du jemanden als Beistand/Zeuge mitnehmen könntest.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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jalu Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 19.02.2008 Beiträge: 9 Nachricht senden | Erstellt am 25.09.2008 - 07:12 | |
Guten Morgen und vielen Dank!!
Ich werde nun gleich meinen Kleinen in die Kita bringen ( der ist ja grad in der Eingewöhnung) und mich dann auf den Weg machen.
Das mit der Quittung bzw. Bestätigung auf meiner Kopie hatte ich shcon im Kopf!
Mal sehen ob eine Freundin Zeit hat, als "Zeugin"
Danke!!!
Sollte ich meine Wohnungsgenossenshcaft shconmal "vorwarnen"?
Wir sind eh schon einen Monat im Rückstand wegen dem Amt!?!
Die Miete ist ja am 1. fällig!
[Dieser Beitrag wurde am 25.09.2008 - 07:14 von jalu aktualisiert]
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Reese Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 25.09.2008 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 25.09.2008 - 15:52 | |
Hallo Kollegen,
vielen Dank für eure vielen Tips die mir so manches Amtschinesisch schon etwas transparenter gemacht haben.
Trotzdem kann ich das Thema "Zuflussprinzip" noch nicht so recht auf meine eigene Situation ummünzen.
Ich habe hab dem 1.10.08 wieder einen Job. Das erste Gehalt in höhe von 1200 brutto erreicht mich in so ca. am 28.10.08. Natürlich habe ich eine Schreiben von der Arge bekommen das ich einen EK Nachweis erbringen soll und ich bis auf weiteres (Klärung des Sachverhalts) keine Leistungen bekomme.
Meine Frage ist nun wie das mit dem Zuflussprinzip in meinem Fall aussehen würde. Ich habe eure Tips so verstanden das die Arge solange in der Pflicht ist zu zahlen, bis endgültig geklärt werden kann (also beim ersten Gehaltseingang auf meinem Konto) ob und wieviel ich zuviel erhalten habe.
Wieviel muss ich denn im Endeffekt wieder an die Arge zurückzahlen wenn ich Ende September Leistungen für Oktober bekomme und Ende Oktober nochmal mein 1. Gehalt.
Wenn ich eh die kompletten Leistungen wieder zurückzahlen muss lohnt sich für mich doch der ganze Ärger eigentlich nicht. Oder hab ich da was übersehen?
Achso ich bezog bislang Leistungen in höhe von 550€. Die Summe ist so gering weil mir 350€ Praktikumsvergütung angerechnet werden.
Vielen Dank im vorraus,
der Gast
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joschzilla  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 23.06.2008 Beiträge: 230 Nachricht senden | Erstellt am 25.09.2008 - 16:05 | |
Hallo Reese ich habe im Augenblick den selben Ärger.
http://www.razyboard.com/system/index.p … id=5410117
Warum es sich lohnt ist doch eindeutig klar. Wenn du z.B. am Ersten 1.9. Geld erhalten hast, aber erst am 31.10. von der Firma Geld bekommst, wovon willst du dann leben? Erzähl mir nicht, von den Rücklagen aus dem Regelsatz...
Signatur Amerikanisches Welfare Modell in Deutschland?
NEIN DANKE!
Das hier ist nicht Amerika und nicht Russland.
WIR LEBEN IN DEUTSCHLAND MEINE HERREN! |
Reese Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 25.09.2008 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 25.09.2008 - 16:11 | |
Mein Konto ist derzeit eh schon arg im Minus. Die Zeit bis zum ersten Gehalt bekomme ich auch mit ach und krach hin. Aber wenn ich mich jetzt mit denen von der Arge anlegen muss nur um eine Leistung zu erhalten die ich eh wieder zurückzahlen muss, dann stellt sich mir schon die Frage ob der Aufwand lohnt.
Dann beisse ich jetzt lieber die Zähne zusammen und bin die Bande Anfang November los.
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 25.09.2008 - 16:33 | |
@Reese: Du schreibst hier im Thread von jalu! Solltest du zu deinem Problem weitere Fragen haben, eröffne bitte einen eigenen Thread! Andernfalls findet man deine Postings und die Antworten dazu nicht mehr wieder. Danke!
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 26.09.2008 - 13:52 | |
Schön formuliert 
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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