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Fruchtweinkeller ...
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...   Erstellt am 14.04.2009 - 15:13Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


privates Schnapsbrennen ist in D'land verboten, egal welche Größe das verwendete Gerät hat oder wer den Schnaps auch immer trinkt.

Die Anwesenheit verholzte Bestandteile sind immer problematisch, dadurch kann der Methanolgehalt erhöht werden.

Whisky erhält seinen typischen Geschmack durch die Lagerung in Fässern nach der Gärung





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vladdi78 ...
100 Liter Wein
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...   Erstellt am 14.04.2009 - 16:07Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Ich dachte immer Whiyk(e)y erhält seinen Geschmack (auch) durch Naturprodukte wie Torf, etc. Allerdings bin ich kein Whisk(e)ytrinker, ich halte mich lieber an Rum, Cognac und Wodka (wenns was hartes sein soll).





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B!

Fruchtweinkeller ...
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...   Erstellt am 14.04.2009 - 17:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Das stimmt natürlich für einige Sorten. Da er aber keinen Torf in seinen Ballon gekippt hat bin ich darüber hinweg gegangen

Und natürlich sollte es präziser lauten:

Whisky erhält seinen typischen Geschmack durch die Lagerung in Fässern nach der Destillation





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SchmerlenAndy
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...   Erstellt am 14.04.2009 - 18:40Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Fruchtweinkeller schrieb

    privates Schnapsbrennen ist in D'land verboten, egal welche Größe das verwendete Gerät hat oder wer den Schnaps auch immer trinkt.


Einspruch! Ich mache nix illegales, deshalb schreibe ich mal was ab, was jeder nachlesen kann der das entsprechende Büchlein hat:
§46, Abs1 BranntwMonG: (zusammengefasst alles verboten, wie du schreibst, ABER Ausnahme"ausgenommen von diesem Verbot und von der Registrierungspflicht sind Anlagen bis zu 0,5 Liter Kesselvolumen, sofern sie nicht gewerblich genutzt werden. Für den Selbstbau oder Erwerb von Kleinstbrennanlagenmit mehr als 0,5L Kesselvolumen gilt §34: Für den Selbstbau oder den Erwerb von Kleinstbrennereien... gilt als innerhalb des Brennrechts hergestellt, wenn sie in einem Betriebsjahr zehn Hektoliter Weingeist nicht übersteigt."
(Rechtschreibfehler sind mein geistiges Eigentum)
Juristen, schlagt euch... ich habs schriftlich.
( Stand 2006, muss ich dazu sagen )

Unabhängig davon ob es nun erlaubt ist oder nicht, der Versuch war sowieso nix.seither ist das Din nur Deko

Du schreibst:
Whisky erhält seinen typischen Geschmack durch die Lagerung in Fässern nach der Gärung

Richtig, die Fässer werden ausgeflammt, mein Versuch war derart, angeglühte Holzspäne mit zu destillieren um den rauchigen Geschmack mit zu nehemen, da ich logischerweise kein Weinfass habe, und selbst wenn würde ich Jahrzehnte brauchen, um das auf diese Weise zu füllen

[Dieser Beitrag wurde am 14.04.2009 - 18:45 von SchmerlenAndy aktualisiert]




Fruchtweinkeller ...
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...   Erstellt am 14.04.2009 - 19:17Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Einspruch, Euer Ehren

Eine Anlage von höchstens 0,5 L muss zwar nicht angemeldet werden. Aber laut Brennereiordnung §145 gilt:

"Zur Untersuchung von Proben können Brennvorrichtungen ohne amtlichen Verschluß unter folgenden Bedingungen benutzt werden:
a)
Der Raumgehalt des Kochkolbens muß so bemessen sein, daß darin auf einmal höchstens ein halbes Liter der zu untersuchenden Flüssigkeit entgeistet werden kann. Im Fall des Bedürfnisses kann das Hauptzollamt Brennvorrichtungen zulassen, in denen auf einmal bis zu einem Liter Flüssigkeit entgeistet werden kann.
b)
Enthält das Abtriebserzeugnis Weingeist, so ist es zu vernichten oder der Flüssigkeit, der die Probe entnommen war, wieder zuzusetzen."

nachzulesen hier:

http://bundesrecht.juris.de/brenno_1998 … 00998.html

nur gucken, nicht trinken





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SchmerlenAndy
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...   Erstellt am 14.04.2009 - 19:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hmmm,
nagut, ich beharre zwar aus Trotz auf mein nicht so eindeutig vorhandenes Recht, mich selbst zu befuseln, aber wenn du meinst, dann vernichte ich den Alkohol - aber wie ist mir überlassen, oder

Ich muss mir mal ein neues Gesetzbuch kaufen, bevor es ärger gibt

Edit:
habe grade nachgeschlagen, der §229 Abs.1 und Abs.6, Nachzulesen hier:
http://bundesrecht.juris.de/brenno_1998/BJNR038400998.html

Wie gesagt nicht gaaanz eindeutig, aber zumindest beziehen sie viele Firmen auf diesen § und scheinen im Recht zu sein.


[Dieser Beitrag wurde am 24.04.2009 - 12:54 von SchmerlenAndy aktualisiert]




Josef ...
1000 Liter Wein
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...   Erstellt am 14.04.2009 - 21:55Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Vom Brennrecht noch mal zurück zum Whisky, wird der nicht aus Bier destiliert, oder zumindest aus einem Ausgangsprodukt das dem Bier sehr nahe kommt?
Dieses Gesöff wird sicher auch etwas zum typischen Geschmack beitragen.

Reine Vermutung, bin nämlich kein Whiskytrinker, er schmeckt mir einfach nicht.




fibroin ...
5000 Liter Wein
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...   Erstellt am 14.04.2009 - 22:21Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Wie mir bekannt ist, entsteht der Rauchgeschmack des Whisky durch darren der Gerstenmalzes über Torffeuern. Eigentlich eine Notmaßnahme, weil früher kein anderes Brennmaterial zur Verfügung stand. Die Lagerung gibt ein weiteres dazu. Der Whisky-Trinker hat sich an den Geschmack über die Jahrhunderte gewöhnt...





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Wenn du dich wohlfühlst, mache dir keine Sorgen. Das geht wieder vorbei.

Fruchtweinkeller ...
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...   Erstellt am 14.04.2009 - 22:21Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Ich könnte dazu auch (fast) nur noch das sagen was Wikipedia sagt

Kollegin ist Whisky-Fan und hat mir mal einen ganz, ganz tollen Tropfen kredenzt... War für mich Bremsflüssigkeit





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SchmerlenAndy
unregistriert

...   Erstellt am 15.04.2009 - 09:39Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Josef schrieb

    Vom Brennrecht noch mal zurück zum Whisky, wird der nicht aus Bier destiliert, oder zumindest aus einem Ausgangsprodukt das dem Bier sehr nahe kommt?


Bierbrand schmeckt völig anders als Whisky, zumindest wenn man ihn direkt nach der Destille trinkt und nicht in einem Fass einlagert.

Das Rezept für Whisky finde ich grade nicht, aber ich glaube, es war tatsächlich gemalzenes Getreide mit dabei.
Es gibt übrigens mehrere Rezepte, bei einigen wurde der gebrannte Alkohol später durch Torfschichten gefiltert, bei anderen in Fässern eingelagert, wieder andere haben das Zeug mit Kozkohle durchziehen lassen... ich frage mich, wie man au solche Ideen kommt




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