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Bardioc 
Neuling


...

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Registriert seit: 18.07.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 18.07.2008 - 07:52Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo allerseits,

habe harz VI aufstockend beantragt.

Habe einen Unterhaltstitel über 245 Euro zu zahlen monatlich. Zahle bisher nur 75 euro, da nicht genug geld vorhanden um vollen satz zu zahlen.

Mein Sachbearbeiter sagte mir, er könne nur 75 euro vom einkommen abziehen zur berechnung. Ist das richtig so? würde nämlich gerne den vollen Unterhalt zahlen, zumal der nichtgezahlte als schulden aufläuft. glaube auch im sgb steht was anderes, find nur den text nicht wieder.

einen bescheid soll ich wohl frühestens nächste woche bekommen. Was kann ich da tun?




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 6618
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...   Erstellt am 18.07.2008 - 15:41Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Titulierte Unterhaltszahlungen können gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 7 SGB II in tatsächlicher Höhe vom Einkommen abgesetzt werden.
Wenn du nur 75€ zahlst, dann eben nur 75€. Wenn du stattdessen 245€ zahlst und den Einkommen hoch genug ist, dann die vollen 245€.





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

Bardioc 
Neuling


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Status: Offline
Registriert seit: 18.07.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 25.08.2008 - 14:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Also wird nur das was ich tatsächlich zahle angerechnet?

Habe jetzt einen vorläufigen Bescheid bekommen in dem 75 Euro Unterhalt berücksichtigt sind. Habe dann vom erhaltenen Harz IV erstmal für Juli 245 Euro Unterhalt gezahlt und eine Änderungsmitteilung eingereicht.

Letzte Woche war ich beim amt um nachzufragen, da sagte man mir so geht das nicht, ich müsste gegen den Bescheid wiederspruch einlegen.

Das Problem ist, solange das Amt die Änderung nicht bearbeitet und Nachzahlt, fehlt mir das Geld um für den laufenden Monat den Unterhalt zu bezahlen, zumal mein verdienst diesen Monat auch ca 100 Euro niedriger ist. Wenn ich diesen Monat keinen Unterhalt bezahle und diesen nächsten Monat nachzahle,wird dann auch keiner angerechnet?




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 6618
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...   Erstellt am 25.08.2008 - 15:48Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Bardioc schrieb

    Also wird nur das was ich tatsächlich zahle angerechnet?

Jein, es wird das einkommensmindernd berücksichtigt, was tituliert ist. Also die Höhe an Unterhalt, die vom Gericht festgelegt oder mit dem Jugendamt vereinbart wurde.
Und natürlich auch nur, wenn du es tatsächlich zahlst.


Bardioc schrieb

    Habe jetzt einen vorläufigen Bescheid bekommen in dem 75 Euro Unterhalt berücksichtigt sind. Habe dann vom erhaltenen Harz IV erstmal für Juli 245 Euro Unterhalt gezahlt und eine Änderungsmitteilung eingereicht.

    Letzte Woche war ich beim amt um nachzufragen, da sagte man mir so geht das nicht, ich müsste gegen den Bescheid wiederspruch einlegen.

Widerspruch ist korrekt.


Bardioc schrieb

    Das Problem ist, solange das Amt die Änderung nicht bearbeitet und Nachzahlt, fehlt mir das Geld um für den laufenden Monat den Unterhalt zu bezahlen, zumal mein verdienst diesen Monat auch ca 100 Euro niedriger ist. Wenn ich diesen Monat keinen Unterhalt bezahle und diesen nächsten Monat nachzahle,wird dann auch keiner angerechnet?

Wenn du nicht zahlst, wird auch nichts berücksichtigt.





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