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Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  | Bardioc Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 18.07.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 18.07.2008 - 07:52 | |
Hallo allerseits,
habe harz VI aufstockend beantragt.
Habe einen Unterhaltstitel über 245 Euro zu zahlen monatlich. Zahle bisher nur 75 euro, da nicht genug geld vorhanden um vollen satz zu zahlen.
Mein Sachbearbeiter sagte mir, er könne nur 75 euro vom einkommen abziehen zur berechnung. Ist das richtig so? würde nämlich gerne den vollen Unterhalt zahlen, zumal der nichtgezahlte als schulden aufläuft. glaube auch im sgb steht was anderes, find nur den text nicht wieder.
einen bescheid soll ich wohl frühestens nächste woche bekommen. Was kann ich da tun?
| Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8150 Nachricht senden | Erstellt am 18.07.2008 - 15:41 | |
Titulierte Unterhaltszahlungen können gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 7 SGB II in tatsächlicher Höhe vom Einkommen abgesetzt werden.
Wenn du nur 75€ zahlst, dann eben nur 75€. Wenn du stattdessen 245€ zahlst und den Einkommen hoch genug ist, dann die vollen 245€.
| Bardioc Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 18.07.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 25.08.2008 - 14:00 | |
Also wird nur das was ich tatsächlich zahle angerechnet?
Habe jetzt einen vorläufigen Bescheid bekommen in dem 75 Euro Unterhalt berücksichtigt sind. Habe dann vom erhaltenen Harz IV erstmal für Juli 245 Euro Unterhalt gezahlt und eine Änderungsmitteilung eingereicht.
Letzte Woche war ich beim amt um nachzufragen, da sagte man mir so geht das nicht, ich müsste gegen den Bescheid wiederspruch einlegen.
Das Problem ist, solange das Amt die Änderung nicht bearbeitet und Nachzahlt, fehlt mir das Geld um für den laufenden Monat den Unterhalt zu bezahlen, zumal mein verdienst diesen Monat auch ca 100 Euro niedriger ist. Wenn ich diesen Monat keinen Unterhalt bezahle und diesen nächsten Monat nachzahle,wird dann auch keiner angerechnet?
| Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8150 Nachricht senden | Erstellt am 25.08.2008 - 15:48 | |
Bardioc schrieb
Also wird nur das was ich tatsächlich zahle angerechnet?
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Jein, es wird das einkommensmindernd berücksichtigt, was tituliert ist. Also die Höhe an Unterhalt, die vom Gericht festgelegt oder mit dem Jugendamt vereinbart wurde.
Und natürlich auch nur, wenn du es tatsächlich zahlst.
Bardioc schrieb
Habe jetzt einen vorläufigen Bescheid bekommen in dem 75 Euro Unterhalt berücksichtigt sind. Habe dann vom erhaltenen Harz IV erstmal für Juli 245 Euro Unterhalt gezahlt und eine Änderungsmitteilung eingereicht.
Letzte Woche war ich beim amt um nachzufragen, da sagte man mir so geht das nicht, ich müsste gegen den Bescheid wiederspruch einlegen.
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Widerspruch ist korrekt.
Bardioc schrieb
Das Problem ist, solange das Amt die Änderung nicht bearbeitet und Nachzahlt, fehlt mir das Geld um für den laufenden Monat den Unterhalt zu bezahlen, zumal mein verdienst diesen Monat auch ca 100 Euro niedriger ist. Wenn ich diesen Monat keinen Unterhalt bezahle und diesen nächsten Monat nachzahle,wird dann auch keiner angerechnet?
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Wenn du nicht zahlst, wird auch nichts berücksichtigt.
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Hartz 4
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