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Bardioc Neuling Status: Offline Registriert seit: 18.07.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden |
Hallo allerseits, | ||||||
Ottokar ![]() Moderator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 6618 Nachricht senden |
Titulierte Unterhaltszahlungen können gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 7 SGB II in tatsächlicher Höhe vom Einkommen abgesetzt werden. Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos! Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. ---===--- | ||||||
Bardioc Neuling Status: Offline Registriert seit: 18.07.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden |
Also wird nur das was ich tatsächlich zahle angerechnet? | ||||||
Ottokar ![]() Moderator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 6618 Nachricht senden |
Jein, es wird das einkommensmindernd berücksichtigt, was tituliert ist. Also die Höhe an Unterhalt, die vom Gericht festgelegt oder mit dem Jugendamt vereinbart wurde. Und natürlich auch nur, wenn du es tatsächlich zahlst.
Widerspruch ist korrekt.
Wenn du nicht zahlst, wird auch nichts berücksichtigt. Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos! Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. ---===--- | ||||||
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