saschah Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 02.08.2008 Beiträge: 1 Nachricht senden | Erstellt am 02.08.2008 - 10:25 | |
Hallo, liebe Leute, ich habe nun ein großes Problem, bzw. habe Angst das es ein Großes Problem gibt.
Meine Frau hat seit Mai einen Job als Kassiererin, damals eingestellt als 68 Stunden Kraft dies ist dann nach einem Monat auf 87 Stunden hochgebockt worden. Heute kam dann der Lohn mich traf der Schock, denn jetzt wird die Lauferein bestimmt losgehen, meine Frau hat im letzten Monat 2 Sonntage gearbeitet und ein paar Überstunden, da wir die Hoffnung haben das Sie einen Vollzeit Job bekommt und wir endlich vom Amt wegkommen, leider bekommen wir immer mehr Steine in den Weg gelegt.
Zuerst hat die SB das Brutto für Netto gerrechnet, das heisst der erste Monat in dem meine Frau gearbeitet hat ging es uns schlecht, da wir ja weniger bekommen hatte, es kam zwar eine Nachzahlung, aber die kam ja natürlich erst später, als wir schon im Minus waren, somit war das Konto wieder ausgeglichen aber wir hatten kein Geld mehr. Nun hat meine Frau ein Brutto einkommen von ca. 760 Euro (so steht es auch im Arbeitsvertrag, den die Arge hat) und im letzten Monat hatte sie noch Steuerklasse 5 und durch Überstunden ca.989 Euro brutto bekommen, das waren so ungefähr 560 Netto. Bei dem letzten Bescheid, so ist es mir heute aufgefallen... waren die 989 Brutto fest angerrechnet worden , also inkl. Überstunden als Einkommen, somit hatte die SB ein fiktives Einkommen von Netto 760 Euro angerrechnet, obwohl sie den Vetrag vorliegen hat, in dem steht wieviel meine Frau Brutto verdient.
Dadurch das meine Frau wieder Überstunden geleistet hat und auch noch Sonntags gearbeitet hat hatt Sie einen Lohn von 1002 Euro bekommen, das Amt hat uns somit ca. 270 Euro zuviel gezahlt, meine Angst besteht jetzt darin das die SB das Brutto Einkommen wieder höher setzt und wir nächsten Monat , wenn wir Glück haben unsere Miete bezahlen können, denn das sind ja ungefähr 1260 Euro Brutto, die meine Frau jetzt verdient hat, aber wie gesagt Überstunden fallen ja nicht immer an.....
Was mir auch aufegfallen ist das die SB ein zweites Mal zuwenig Geld überwiesen hat, denn in dem Bescheid steht drinn das sie uns noch 52 Euro überwiesen hat ....nachträglich, da das fiktive Einkommen im letzten Monat natürlich höher angerrechnet war als es eigentlich ist. als ich mir die Banküberweisung angeschaut habe fehlten uns aber noch 21 Euro...... machen die denn da was die wollen???
Ich habe 2 Kinder ( 5 Jahre und 3 Jahre) die wachsen.....da müssen wir SChuhe und Kleidung kaufen, eine Strom nachzahlung in höhe von 188 müssen wir auch noch zahlen und wie ich das mache soll weiß ich auch nicht, wenn die SB uns nächsten Monat das zuviel gezahlte Geld einbehält und auch noch das erhöhte Brutto Einkommen anrechnet, dann sehe ich schwarz, dann weiß ich echt nicht mehr was ich machen soll!!
Ich hoffe ich habe so geschrieben das ihr mich versteht, ich bin momentan echt am Boden und weiß nicht mehr wie es weiter gehen soll, die SB behandelt mich wie ein Mensch zweiter Klasse und ehrlich gesagt möchte ich mit der Frau auch nichts mehr zu tun haben, habt ihr vieleicht ein paar Tips was ich machen kann, damit ich nicht jeden Monat, besonders jetzt Angst haben muss wie wir den nachfolgenden Monat überstehen?
Ich dachte eigentlich wenn wir versuchen zu Arbeiten geht es uns besser, aber das Gegenteil ist eingetroffen, als ich arbeitslos war und meine Frau Erziehungsurlaub hatte, hatten wir die Sorgen nicht!!
Ich hoffe ihr habt ein paar Tips für mich.....
Vielen Dank im voraus
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 02.08.2008 - 19:27 | |
Die Anrechnung von fiktivem Einkommen ansich ist eigentlich rechtswidrig - bzw. war es, bevor die ALG II-V geändert wurde. Trotzdem hat das Amt eine Bedarfssicherungspflicht, d.h. u.a. dass es nicht mehr Einkommen anrechnen darf, als vorr. erzielt wird.
Wurde zuviel angerechnet und es ergibt sich eine Nachzahlung, muss diese vom Amt de facto sofort geleistet werden, denn lt. § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB II soll die zustehende Leistung (das ALG II) monatlich im Voraus erbracht werden. Eine Nachzahlung ist also schon immer eine Zahlung, mit der das Amt bereits in Verzug ist, da sie nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Zahlungstermin statt findet.
Lies dazu bitte mal "Leistungspflicht des Leistungsträgers" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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