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Marion 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 25.09.2007
Beiträge: 1
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...   Erstellt am 25.09.2007 - 12:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo zusammen!!!

Bin verzweifelt, wer kann mir helfen?

Seit 11.09.07 hatte ich Arbeitslosengeld erhalten, ab dem 12.09.07 sollte ich HartzIV beantragen.

Dem ist leider nicht so, laut Amt bin ich zu vermögend (lt. Sachbearbeiterin mir mündlich mitteilte), ich habe ein Tagesgeldkonto: 4.500 Euro, Aktien 700 Euro, Girokonto: minus 400 Euro, Zuwachskonto 2.500 Euro (=komm ich nicht ran, Sperre bis 2008), Fonds: 10.050 Euro.

Nun hatte ich die Auskunft erhalten, das ich kein Hartz IV erhalte, muss mich nun selbstversichern!!! Miete zahlen....etc.

Trotz Scheidung vor 3 Jahren, war ich sehr stolz auf mich für meine Zukunft sprich "Altersvorsorge"
zu sorgen, das war eine super "Seifenblase" die nun zerplatzt ist.

Erhalte kein Unterhalt von meinen Ex und auch sonst zur Zeit keine Einnahmen!!

Wer kann mir Tipps geben, bzw. muss ich nun mein ganzes Geld aufbrauchen um HartzIV zu erhalten?

Zur Zeit habe ich auch keine Aussicht auf einen Job (die einzige Post die ich erhalten habe sind Absagen).

Ich zweifel zur Zeit sehr an Vaterstaat!!

Bitte meldet Euch bei mir!!!

Gruß Marion




quinky 
5 Sterne Auszeichnung
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 27.04.2007
Beiträge: 536
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...   Erstellt am 25.09.2007 - 12:46Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Marion,

ob Du zu viel Vermögen hast, kommt auf Dein Alter an!

Freibeträge:

allgemeines Schonvermögen:
150€ x Lebensalter + 750€ für Anschaffungen

Altersvorsorgeschonvermögen*
250€ x Lebensalter (1948geborene und älter 520€)

*
Das Altersvorsorgeschonvermögen muß so angelegt sein, das man VOR Erreichen des Renteneintritts nicht an das Geld herankommt. Es muß also Rentensicher sein.

Jetzt mußt Du zuerst mal ausrechnen nach obigen Angaben, wie Dein Vermögen vorhanden ist.
Ggfs. sollte eine Umschichtung erfolgen, von allgemeinem Schonvermögen in Altersvorsorgeschonvermögen, damit die Freigrenzen nicht überschritten werden.
Sollte trotzdem das Vermögen noch größer sein, dann allerdings muß man das Vermögen aufbrauchen, ABER nur bis zum Erreichen der Freigrenzen.

Gruß
Quinky





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