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ooha 
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...   Erstellt am 23.06.2008 - 09:46Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo erst mal, bin neu hier nund habe ein Problem!
also ich bin verheiratet und habe ein Kind, meine Frau ist Arbeitslos soviel zu meiner person. So jetzt zu meinem Problem ich habe seit März Arbeit in Holland und komme alle 14 tage nach Hause bei Arbeitsbeginn habe ich oder besser meine Frau auf verlangen des Amtes meinen Arbeitsvertrag zum Amt gebracht darauf stand 400€ netto die woche danach wollte die SB berechnen ob unserer BG noch alg II zu steht ,nach kurzer zeit kam dann eine Bewilligng über 308 €!
und gester kamm wieder post mit einer rükforderung in Höhe von knapp 1000€ mit dem wohl bekannten Text, da sie die Überzahlung selbst vershuldet haben...
jetzt zu meiner fragen was kann ih dagegen machen ,habe alles nah besten wissen angegeben also denke ih liegt ja die schuld teoretisch bei dem Bearbeiter!?
kann ich dem bescheid erfolgreich wiedersprechen,und vor allem wie am besten!
schon mal im voraus vielen dank für eure Hilfe.
gruß ooha

[Dieser Beitrag wurde am 23.06.2008 - 11:37 von ooha aktualisiert]




Ottokar ...
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...   Erstellt am 23.06.2008 - 09:57Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ohne genaue Zahlen und die Begründung in dieser Rückforderung kann ich dazu nichts sagen.
Erst mal muss geklärt werden, ob diese Rückforderung rechtens ist. Dann muss geklärt werden, ob dem Amt diese Rückforderung zu steht, oder ob hier Vertrauensschutz nach § 45 SGB II vorliegt.
Dazu muss ich mindestens die genaue Begründung in dieser Rückforderung wissen.

Ob diese Rückforderung der Höhe nach rechtens ist, kannst du ermitteln, indem du prüfst, ob dein Einkommen korrekt berücksichtigt wurde.





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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ooha 
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...   Erstellt am 23.06.2008 - 10:22Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


mein einkommen wurde so wie ich das grad aus der bewilligung raus gelesen habe nicht korekt angrechnet in der bewilligung habe ich ein einkommen von nur 1030 € im monat! und in dem neuem bescheid steht ein einkommen von 1800,23 € ,wie die sb auf ein einkommen von 1030 € kommt ist mir schleierhaft da ja klar und deutlich im Arbeitsvertrag steht 400€ netto die woche!die konto auszüge habe ich dann nachträglich vor einigen wochen nach gereicht da diese mir nur alle 8 wochen aus holland zu geschickt werden!
als begründung steht in dem schreiben,ich denke mal das ist die begründung! :nach mir vorliegenden unterlagen haben sie die Überzahlung selbst verursacht, da sie eine für den leistungsanspruch erhebliche änderung in ihren verhältnissen verspätet angezeigt haben

[Dieser Beitrag wurde am 23.06.2008 - 10:24 von ooha aktualisiert]




Ottokar ...
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...   Erstellt am 23.06.2008 - 10:52Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Damit kann ich nichts anfangen, ich brauche schon etwas konkretere Angaben.
Hierbei solltest du beachten, dass im SGB II das Einkommen monatlich berücksichtigt wird, d.h. für den Monat Juni wird alles das als Einkommen angerechnet, was man im Juni erhält, auch wenn es erst am letzten Tag des Monats dem Konto gutgeschrieben wird.
Unter diesem Gesichtspunkt solltes du prüfen.

Außerdem muss der Bescheid ja eine Berechnung enthalten oder ein Änderungsbescheid mit Berechnung dazu existieren, woraus die Differenz und Rückzahlung ersichtlich ist.
Ein Bescheid mit dem bloßen Inhalt:
"Sie haben zuviel ALG II erhalten, zahlen sie 1000€ zurück."
wäre wegen fehlender Begründung und nicht nachvollziehbarem Inhalt unwirksam.

[Dieser Beitrag wurde am 23.06.2008 - 10:52 von Ottokar aktualisiert]





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ooha 
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...   Erstellt am 23.06.2008 - 11:07Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


also die rückforderung hat nur eine stellungnahme als anhang ,sonst keinerlei fakten! und in dem bescheid steht nur die neue berechnung und das uns daher keine leistungen zustehen ,es steht nichts davon woraus die Differenz und Rückzahlung ersichtlich ist
es scheint das diese sache sehr kopliziert ist,ich hoffe das du mir trotz meiner spärlichen angaben wenigstens ein wenig helfen kannst.

[Dieser Beitrag wurde am 23.06.2008 - 11:10 von ooha aktualisiert]




Ottokar ...
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...   Erstellt am 24.06.2008 - 13:32Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Dann handelt es sich um keine Rückforderung sondern eine Stellungnahme, das müsste aus so in der Überschrift stehen.
Im Text müsste das ebenfalls hervorgehen: "beabsichtige ich, von ihnen zurückuzufordern" oder so ähnlich. Außerdem dürfte der Passus: "gegen diesen Bescheid ist ... Widerspruch möglich" fehlen.

Gegen etwas, das jedoch weder inhaltlich nachvollziehbar noch begründet wurde, kann man aber keine Stellung nehmen. Du solltest dem Amt mitteilen, dass du hierzu derzeit keine Stellung nehmen kannst, da aus dem dir vorliegenden Schreiben nicht ersichtlich ist, wie das Amt auf diesen Betrag kommt und du dazu unbedingt weitere Informationen wie die zugrunde liegenden Daten, Berechnungsbogen und betroffene Zeiträume benötigst.





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ooha 
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...   Erstellt am 30.06.2008 - 21:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo,
werde die stellungnahme in etwa in diesem wortlaut verfassen, und dann abwarten wie das Amt reagiert.
oder muß ich ein extra schreiben verfassen!?
was ist eigentlich wenn jetzt die rükforderung kommt ,die Überzahlung hat das Amt durch falsche berechnung verursacht,was könnte ich dann noch tun ausser zu bezahlen!?

[Dieser Beitrag wurde am 30.06.2008 - 21:11 von ooha aktualisiert]




Ottokar ...
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...   Erstellt am 30.06.2008 - 21:37Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Du kannst das Formular verwenden, oder ein separates Schreiben, das ist dir überlassen.
Wenn ein Rückforderungsbescheid kommt, dann kannst du dann dagegen Widerspruch einlegen.





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