fatmita  Einwanderungs-Expertin
      

Status: Offline Registriert seit: 24.08.2006 Beiträge: 1642 Nachricht senden | Erstellt am 19.07.2008 - 01:58 | |
ZOLL
Koffer-Razzia am Flughafen
Immer mehr Bargeld-Schmuggler / Und Spürhund Berry erschnüffelt sogar Kaviar
CHRIS HÖFNER
Vollschlanke Frauen gibt es viele. Doch etwas merkwürdig kam die extrem wohlproportionierte Dame aus St. Petersburg Zollobersekretär Klaus H. (33) trotzdem vor. Seine Spürnase hatte recht, in Wahrheit war die Frau rank und schlank: "Unter ihrem Nerz fanden wir eine mit Zigaretten präparierte Weste, ein Volltreffer." Die Fau musste mehrere hundert Euro Zollgebühren und Strafe zahlen - ein teures Vergnügen.
Alkohol, Zigaretten, verbotene Lebensmittel und teure Textilien finden die Zöllner am Flughafen täglich. Herauszufinden, wer was wann und wo bei sich trägt, ist jedes Mal ein neues Spiel: "Man entwickelt dafür ein Auge und man muss ein gewisses Kribbeln spüren", so Axel Salomon (44). Der Zollbetriebsinspektor ist seit 26 Jahren dabei und hat schon in unzählige Koffer geguckt. Er kennt die Tricks: "Und wenn man mal nicht weiterweiß, blufft man eben."
Eine dicke grüne Linie ist die Eintrittskarte zur Zollzone. "Wer sie übertritt, gibt an, dass er nichts zu verzollen hat, wir prüfen das", erklärt Salomon. Die Freisumme beträgt 175 Euro. "Für alles, was teurer ist, müssen Zoll- und Einfuhrsteuern gezahlt werden."
Kommen die Zöllner nicht weiter, ist Berry zur Stelle. Der Labrador ist einer von sechs Artenschutzspürhunden in ganz Deutschland. "Er findet zum Beispiel Kaviar, Schlangenhäute und Elfenbein", sagt Hundeführerin Sina T. (28). Neben dem gängigen Schmuggelgut gibt es einen neuen Trend - dicke Portemonnaies. Viele haben große Mengen Bargeld bei sich. "Für viele sind 260000 Euro nur Peanuts", sagt Inga Castens, Zollamtfrau (39). Erlaubt sind aber nur 10000 Euro pro Person - wegen des Geldwäschegesetzes. In nur 16 Tagen haben die Zöllner über 50 Mal große Summen gefunden.
Info:
Zollbestimmungen am Flughafen
Was darf alles mit?
Tabak Erlaubt sind jeweils 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak pro Person (der Reisende muss mindestens 17 Jahre alt sein).
Alkohol jeweils ein Liter Spirituosen mit 80 Prozent Alkoholgehalt, zwei Liter Spirituosen mit maximal 22 Prozent Alkohol (wie Sake oder Wein) oder zwei Liter Schaumweine pro Person (der Reisende muss mindestens 17 Jahre alt sein)
Kaffee 500 Gramm Röstkaffee oder 200 Gramm löslicher Kaffee pro Person (der Reisende muss mindestens 15 Jahre alt sein)
Parfüm 50 Gramm Parfum oder 0,25 Liter Eau de Toilette pro Person
Arzneimittel Die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge ist erlaubt.
Sonstiges Waren bis zu einem Gesamtwert von 175 Euro sind frei (Achtung Die Ware wird als eine "Einheit" gesehen, die 175 Euro Frei-Summe werden somit nicht vom Warenwert abgezogen). Liegt der Warenwert höher als 175 Euro, gilt bis 350 Euro ein Einheitssteuersatz von 13,5 Prozent (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer), höhere Werte werden warenspezifisch besteuert (generell liegt der Steuersatz hier immer höher als 13,5 Prozent/Zoll + Einfuhrumsatzsteuer).
Nahrungsmittel Die Einfuhr von Milch und Käse ist verboten, ebenso von Fleischprodukten.
Souvenirs Artengeschützte Tiere und Erzeugnisse aus ihnen sowie Elfenbein sind verboten.
Weitere Informationen unter
www.zoll.de oder Tel. (069) 46997600, Fax (069) 46997699 oder per E-Mail unter info@zoll-in focenter.de
Links:
www.zoll.de
(MOPO vom 19.07.2008 / SEITE 12-13)
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