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flyingwitch ...
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...   Erstellt am 09.03.2008 - 08:51Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich lebe in einer BG mit meinem Sohn, uasserdem lebt noch meine Tochter bei mir, die macht eine Ausbildung.
Mein Sohn hat s
gerae sein Abi gemacht und laut Zivildienststelle soll er ab ca 1.4. Zivildienst machen-eine Stelle hat er jetzt erst zugesagt bekommen, die ofiziellen papiere dauern ein paar Wochen. Anfangen wird der am 1.5.

Nun hat mir die ARGE geschrieben, daß sie meinen Sohn mal vorsorglich aus der BG nimmt zum 1.4!!!!
Und wenn ich nicht bis zum 27.5. die Papiere schicke, die beweisen was er macht, mich ganz sperren--

Mein Problem: Am 1.4. werde ich ausser der Miete nichts mehr zahlen können. Keinen Strom, kein Telefon, kein Essen...., da man mir das Geld für meinen Sohn nicht gibt, erst wenn ich Papiere, die ich-wie gesagt erst in ein paar Wochen habe--vorlege. Das gleiche mit Kindergeld.

Und gibt es nicht diese Regelung, daß erst ab dem Monat das Geld eingestellt wird, in dem der erste Lohn (hier Zivi-Sold) fließt?
Das wäre demnach dann erst im Juni!!

Was kann ich tun, einer fristlosen Wohnungskündigung zu entgehen, die ich ja bekomme, wenn ich 2 monate keine Miete zahle--und das wird wohl genauso kommen.

Bitte hilft mir!!





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Wolf27 ...
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...   Erstellt am 10.03.2008 - 00:18Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


flyingwitch schrieb
    ...eine Stelle hat er jetzt erst zugesagt bekommen, die ofiziellen papiere dauern ein paar Wochen. Anfangen wird der am 1.5.

Liegt diese Information schriftlich vor? Das wäre wichtig.

flyingwitch schrieb
    Nun hat mir die ARGE geschrieben, daß sie meinen Sohn mal vorsorglich aus der BG nimmt zum 1.4!!!! Und wenn ich nicht bis zum 27.5. die Papiere schicke, die beweisen was er macht, mich ganz sperren

Also, "vorsorglich" jemanden aus der BG nehmen geht m. M. nach überhaupt nicht. Wenn du noch nicht weißt, wann du diese geforderten Papiere erhälst - der Zeitpunkt also nicht durch dich beeinflusst werden kann - kann dies auch nicht als Sanktionsgrund herangezogen werden.

Ich kann dir nur raten, hiergegen sofort Widerspruch einzulegen, da der SB keine Entscheidungen fällen kann, aufgrund der Bilder in seiner Glaskugel.

@ Ottokar: Wie am besten hier vorgehen? Reicht ein Widerspruch, evtl. mit gleichzeitiger Drohung, die Sache vor das SG zu bringen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Vorgehensweise des SB hier korrekt ist?!

LG Wolf





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flyingwitch ...
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...   Erstellt am 10.03.2008 - 08:56Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo,
dnke erstmal

nein, das liegt noch nicht schriftlichvor mit der zivistelle--das ist ja mein problem.

und: das ist kein bescheid, was die mir geschickt haben--und das müssten die doch wohl auch, denn dann werde ich ja alleine und neu berechnet, oder? weil, was die hier schicken ist so ein dings zur aufforderung meiner mitwirkungspflicht-anhörungs-dingens, in dem sie aber schreiben, daß sie--so wörtlich- um überzahlung zu vermeiden, meinen sohn ab 1.4. aus der bg genommen haben. und da steht nicht von wegen widerspruchsrecht drauf..das ist ja auch, was ich nicht kapiere.

und nochmal: wenn er am 1.5. als zivi anfängt, sein 1.lohn aber erst zum 15.6. erhält, muss dann die arge nicht noch für den mai zahlen??





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flyingwitch ...
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...   Erstellt am 10.03.2008 - 09:50Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo nochmal,
habe gerade mit der sachbearbeiterin telefoniert. sie versicherte (??) mir jetzt, daß sie diese herausnahme meines sohnes rückgängig macht und dann erst zum 1.5. wirksam macht. und daß wenn er den ersten sold erst am 15.6. erhält, ich auch nachträglich noch das geld für mai erhalte. falls sie das jetzt auch macht--ok

aber: sie hat mir jetzt gesagt, er bleibt auch während des zivildienstes in meine BG!!! und sein einkommen wird einfach nur angerechnet wie ein normales einkommen!!

stimmt denn das? soviel ich die ganze zeit wusste, zählt er dann gar nicht mehr dazu, ist ja auch dann übers zivi-amt krankenversichert usw..

ich kapiere jetzt gar nix mehr





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...   Erstellt am 10.03.2008 - 09:52Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


ach ja, und wenn dann sein zivi-einkommen" höher ist, als das, was er von der arge bekommt, fällt er dann einfach aus dem bezug heraus, oder wird mir dann an meiner leistung noch abgezogen??

das kann doch aber nicht sein, oder

bitte bitte um antworten. bin verwirrt





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 10.03.2008 - 12:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Also:
eine "vorsorgliche Leistungseinstellung um Überzahlungen zu vermeiden" ist in höchstem Maße rechtswidrig!
Auch die Drohung der "Herausnahme" ab 01.05.2008 ist damit rechtswidrig!
Sollte tatsächlich eine Überzahlung stattfinden, hat das Amt die Möglichkeit, das Recht und die Pflicht, diese Überzahlung gemäß § 45 SGB X zurückzufordern, und zwar bis zu 10 Jahre rückwirkend! Auch eine Pfändung kann das Amt hierzu sofort erlassen.
Die vollkommen unbewiesene bloße Möglichkeit einer Überzahlung ist also keine Rechtsgrundlage für eine Leistungseinstellung! Damit könnte ja jedem ALG II Bezieher sofort seine Leistung eingestellt werden.

Solange das Amt keine anderstlautenden und vor allem beweisbaren! Informationen hat, muss es die Leistung weiterzahlen!
I.d.R. erhält es diese Mitteilung vom Hilfebedürftigen, der dazu verpflichtet ist, alle leistungsrelevanten Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

Solange dein Sohn noch keine 25 ist und mit dir im selben Haushalt lebt, bleibt er in deiner BG.
Nur wenn er:
- mindestens 25 ist, oder
- so viel eigenes Einkommen hat, das er keine Leistungen mehr vom Amt erhält,
gehört er nicht mehr zu deiner BG.

Von seinem Einkommen muss er dich nicht! unterstützen. Lt. SGB II sind Kinder ihren Eltern grundsätzlich nicht unterhaltspflichtig.
Das Kindergeld nimmt hier eine Sonderstellung ein, da es eigentlich dem kindergeldberechtigten Elternteil zusteht.
Kindergeld für volljährige Kinder wird danach automatisch dem kindergeldberechtigten Elternteil als Einkommen zugerechnet, es sei den, dass das KiGe nachweislich an das Kind weitergeleitet wird.
Und auch dann wird der Teil des KiGe, den das Kind nicht zur Deckung seines Bedarfes benötigt, dem kindergeldberechtigten Elternteil als Einkommen zugerechnet.
Auf dieses KiGe hat der Elternteil, sofern er kein anderes Einkommen erhält bzw. davon schon Freibeträge geltend gemacht hat, Anspruch auf die Freibetragspauschale von 30€ für Versicherungen.





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flyingwitch ...
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...   Erstellt am 10.03.2008 - 12:38Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


ok vilen dank mal.
kann ich dann in diesem fall einen widerspruch machen gegen
"vorsorgliche Leistungseinstellung um Überzahlungen zu vermeiden"??

und darauf hinweisen, daß ich mich ja verpflichtet habe, jede Änderung sofort zu melden? Wenn ja, werde ich das nochheute tun. Allerdings liegt dem Amt vor: von der Zivistelle dieses schreiben, daß mein Sohn anerkannt ist und zum 1.4.08 zum dienst herangezogen werden kann.

wahrscheinlich wird man dies als beweis nutzen!!
und das andere kommt ja erst noch schriftlich.

diese sachbearbeiterin hat mir allen ernstes gesagt, wenn ich sowas mit ein mitteilungsblatt hätte, auf dem steht, was ein zivi an tagessold bekommt in allgemeinen, könnte ich dies schicken, und sie würden dann aufgrund dieses merkblattes errechnen, ob und was er noch weiter von der arge bekommt.

also allen ernstes--ich sollte das echt versuchen. weil damit fahr ich in jedem fall ja besser, weil der bekommt ja außer dem grundsold von z.zt. 7 euro täglich auch noch geld für unterkunft und essen--aber wenn die das nicht sehen will.. oh mann





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...   Erstellt am 10.03.2008 - 13:14Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


noch kurz eine weitere frage:

muß mir das amt denn nicht, wenn die jemanden aus meiner bg nehemen einen neu berechneten bewilligungsbescheid zukommen lassen oder einen änderungsbescheid. denn sowas hab ich nicht.





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...   Erstellt am 10.03.2008 - 15:16Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


flyingwitch schrieb

    ok vilen dank mal.
    kann ich dann in diesem fall einen widerspruch machen gegen
    "vorsorgliche Leistungseinstellung um Überzahlungen zu vermeiden"??

Kannst du, ...

flyingwitch schrieb

    und darauf hinweisen, daß ich mich ja verpflichtet habe, jede Änderung sofort zu melden? Wenn ja, werde ich das nochheute tun. Allerdings liegt dem Amt vor: von der Zivistelle dieses schreiben, daß mein Sohn anerkannt ist und zum 1.4.08 zum dienst herangezogen werden kann.

    wahrscheinlich wird man dies als beweis nutzen!!
    und das andere kommt ja erst noch schriftlich.

hätte aber vor diesem Hintergund keinen großen Sinn, aber trotzdem darf das Amt nicht kürzen oder herausnehmen, da es nicht weis, ob er nicht doch noch ergänzendes ALG II beanspruchen kann, ...


flyingwitch schrieb

    diese sachbearbeiterin hat mir allen ernstes gesagt, wenn ich sowas mit ein mitteilungsblatt hätte, auf dem steht, was ein zivi an tagessold bekommt in allgemeinen, könnte ich dies schicken, und sie würden dann aufgrund dieses merkblattes errechnen, ob und was er noch weiter von der arge bekommt.

    also allen ernstes--ich sollte das echt versuchen. weil damit fahr ich in jedem fall ja besser, weil der bekommt ja außer dem grundsold von z.zt. 7 euro täglich auch noch geld für unterkunft und essen--aber wenn die das nicht sehen will.. oh mann

Genau das hätte ich auch vorgeschlagen. Da die SB offenbar sehr engagiert ist und euch helfen will, nehmt diese Hilfe an.





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...   Erstellt am 10.03.2008 - 15:18Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


na, das werde ich dann auch tun....versuchen kann man es ja--ich mach ja dann nur, was sie mir gesagt hat, oder?????





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