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Ottokar ...
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...   Erstellt am 19.11.2008 - 15:14Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hexe schrieb

    Hi Ottokar,

    ich habe eine geringfügige Beschäftigung,wobei eben 100 euro plus 20% nicht angerechnet werden.

Während des ganzen Zeitraumes, für den die Zinsen gezahlt wurden? Dann werden die Zinsen voll angerechnet.




Hexe ...
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...   Erstellt am 19.11.2008 - 15:43Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Ottokar,
das könnte ich ja noch verstehen,aber ich kann es nicht nachvollziehen,da ich die Kontoauszüge eingereicht habe im Januar und mich gewundert habe,dass von denen nichts kommt.Ich denke nicht, dass das mein Problem ist.


Gruss Hexe




Ottokar ...
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...   Erstellt am 21.11.2008 - 14:56Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ab wann begann denn der neue Bewilligungsabschnitt des im Oktober 2007 eingereichten Antrages?




Hexe ...
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...   Erstellt am 21.11.2008 - 17:47Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Ottokar,

31.10.08 ist der Bescheid ausgelaufen,im Oktober Folgeantrag gestellt der geht dann vom 1.11.07-30.4.08


Danke sagt Hexe




Ottokar ...
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...   Erstellt am 22.11.2008 - 13:42Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Und im Januar die Zinszahlung nachgewiesen.
D.h. der Bescheid für 1.11.07-30.4.08 war rechtskräftig und rechtsgültig. Auf § 45 SGB X kannst du dich damit nicht berufen, um die Rückforderung wirst du nicht herum kommen.




Hexe ...
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...   Erstellt am 22.11.2008 - 14:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hi Ottokar,

mir geht es darum,dass ich im Januar Kontoauszüge eingereicht habe von den Sparbüchern.Dezember Zinsen erhalten Januar Kontoauszüge eingerreicht,also bin ich meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen.Jetzt kommen die 10 Monate später mit einem Datenabgleich.Ich laß mir von denen nichts unterstellen,dann gehe ich mit einem Zeugen hin.Wenn ich es zurückzahlen muss ist es Okay,ich laß mir nur nichts unterstellen.


Gruss Hexe




Ottokar ...
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...   Erstellt am 22.11.2008 - 18:42Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Unterstellen lassen würde ich mir auch nichts




Hexe ...
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...   Erstellt am 23.11.2008 - 16:23Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Ottokar,
ich verstehe zwar nicht warum der § 45 SGBX hier nicht greift,trotzdem ich Kontoauszüge gleich nach erhalt eingereicht habe und nen Zeugen habe ich auch dafür.Im April 2008 habe ich den nächsten Folgeantrag gestellt,der dann ab Mai-Ende Oktober war.
Irgendwie ist das verwirrend.

Jetzt muss ich nochmal Fragen(glaube ich habe nen Brett vorm Kopf)Meine Mädels sind 12 und 14 Jahre alt,wenn die 150 euro Zinsen im Jahr bekommen würden,was dürfen die jeder für sich behalten.Sie haben beide kein Einkommen ,ausser KG.


Gruss Hexe




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 24.11.2008 - 11:47Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


§ 45 SGB X lässt sich nur anwenden, wenn der ALG II Bescheid zum Zeitpunkt seines Erlasses rechtswidrig war, das ist hier nicht der Fall.

Bsp: hättest du am 03. Januar die Zinsen, die du am 01. Januar bekommen hattest, nachweislich dem Amt mitgeteilt und wäre dein neuer ALG II Bescheid mit Datum vom 04. Januar - oder später - erlassen worden, wäre er nach § 45 SGB X rechtswidrig gewesen, da du das Einkommen vorher mitgeteilt hattest, es aber im Bescheid nicht berücksichtigt wurde.


Für einmalige Einkommen, oder Einkommen die in größeren Zeitabständen als monatlich zufließen, erhält man einen Freibetrag von 50€ lt. § 1 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-V.
Wenn das Konto also beiden Kinden gehört, hat jedes Anspruch auf diesen Freibetrag, sofern er nicht bereits in Anspruch genommen wurde.
Von den 150€ sind also letzlich nur 50€ anzurechnen, die sich hälftig auf beide Kinder verteilen.




Hexe ...
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...   Erstellt am 24.11.2008 - 12:49Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hi Ottokar,
das ist doch paradox,wenn ich im Dezember Leistungen erhalten und am 28.12.07 Zinsen,die ich im Januar dem Amt mitteile,hätte das Amt nicht den Bescheid für Dezember ändern müssen und hätte dann folglich das Geld im Januar einbehalten.Die sagen einfach sie haben keine Kontoauszüge erhalten.



Danke Hexe




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