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...   Erstellt am 10.06.2005 - 18:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Zaubereisünden wurden von der Kirche nicht immer gleich beurteilt

Im frühen Mittelalter war die Todesstrafe für Zaubereisünden noch nicht vorgesehen, deshalb wandte sich die Kirche gegen die Hinrichtung der drei Freisinger Frauen. Bekämpft wurden Zauberei und Ketzerei bis zum 11. Jahrhundert in der Hauptsache mit Kirchenbussen. Die Kirche

schwankte lange zwischen einer Überschätzung und einer Geringschätzung teuflischer und zauberischer Einflussnahme. Vor allem in der Literatur der organisierten Ketzerverfolgung, der Inquisition, begann man aber später die Existenz des Hexenfluges als wirkliches Ereignis zu verstehen. Unter Hexenflug verstand man den Ritt der Hexen auf einem Besen durch die Luft. In aufgeklärteren Zeiten verlagerte sich diese Vorstellung von der theologischen in die Märchenliteratur, wo sie heute noch anzutreffen ist.


Die Literatur der Inquisition wurde auch immer wieder von anderen zur Legitimierung der Hexenverfolgung herangezogen, so auch das damals bekannte und weit verbreitete Buch namens Hexenhammer aus der Feder des Inquisitors Heinrich Cramer von 1487. Zur eigentlichen Waffe der Kirche gegen die Zauberei erwuchs seit dem 13. Jahrhundert das kirchliche Inquisitionsverfahren. In der Inquisition führte die gleiche Instanz, welche Anklage erhob, auch die Untersuchung und fällt die Urteile. Das wäre in der heutigen Rechtspflege undenkbar. Erst mit diesem Verfahren häuften sich damals die Hinrichtungen von sogenannten Hexen und anderen Ketzern. Zur gleichen Zeit liess man in Spanien und Frankreich die Folterung von Verdächtigten zu, wenn es um Kapitalverbrechen ging. Auch in Deutschland begann man etwa seit dem 14. Jahrhundert die Folter auch im weltlichen Strafprozess anzuwenden.





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