| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
Schnecke1986 Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 13.09.2008 Beiträge: 21 Nachricht senden | Erstellt am 16.09.2008 - 16:06 | |
Hallo ihr alle!
Hab mal wieder eine Frage..
War von 08/06 - 12/06 arbeitslos und habe ALGI bezogen.
Nun bekomme ich seit 12/07 erg. ALGII (zum Elterngeld hinzu).
Greift dann bei mir eigentlich auch die Regelung mit dem Zuschlag?
Wenn ja, wie "beantrage" ich das und kann man das rückwirkend geltend machen? Oder ist der evtl. in der Berechnung der Leistungen dabei?
|
|
|
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 16.09.2008 - 17:21 | |
Diese Regelung greift erst, wenn man vom ALG I ins ALG II "rutscht", d.h. wenn man kein ALG I mehr erhält.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Schnecke1986 Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 13.09.2008 Beiträge: 21 Nachricht senden | Erstellt am 16.09.2008 - 17:41 | |
Achso, dann bei mir nicht, weil ich theoretisch noch Anspruch auf ALGI hätte? Bekomme nur ALGII weil ich dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehe..
|
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 17.09.2008 - 14:53 | |
Stimmt ja!
Du erhälst statt ALG I das Elterngeld.
Auch hier greift der Zuschuß nach § 24 SGB II.
Das du nach dem Ende des ErzGe ev. noch einen Restanspruch auf ALG I hast, ist dabei unrelevant. Eine derartige Ausnahmeregelung gibt es im SGB II nicht.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Schnecke1986 Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 13.09.2008 Beiträge: 21 Nachricht senden | Erstellt am 18.09.2008 - 08:17 | |
Also verstehe ich das richtig und ich hätte auch ein Anrecht?
Und nun?
|
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 19.09.2008 - 15:04 | |
Beantragen! Schriftlich formlos.
Gleichzeitig Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen für alle ALG II Bescheide rückwirkend und darin die Überprüfung und Nachzahlung dieses Zuschlages fordern.
[Dieser Beitrag wurde am 19.09.2008 - 15:06 von Ottokar aktualisiert]
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Schnecke1986 Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 13.09.2008 Beiträge: 21 Nachricht senden | Erstellt am 08.10.2008 - 16:41 | |
Hallo Ottokar!
Wollte mich mal mit einem Zwischenstand melden. Erstmal danke für deine Hilfe!
Durch einen Umzug hab ich momentan noch kein Internet, drum komm ich nicht so oft hier rein.
Also, hatte ein formloses Schreiben aufgesetzt mit der Fristsetzung zum 01.11.
Seither keine Reaktion von der Arge..
Da bin ich mal gespannt!
Was mache ich wenn "die" überhaupt nicht reagieren?
|
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 08.10.2008 - 16:43 | |
Schnecke1986 schrieb
Was mache ich wenn "die" überhaupt nicht reagieren?
|
Klagen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Schnecke1986 Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 13.09.2008 Beiträge: 21 Nachricht senden | Erstellt am 08.10.2008 - 17:01 | |
Oh je.. Na dann hoffe ich mal dass "die" sich rühren.. 
|
Schnecke1986 Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 13.09.2008 Beiträge: 21 Nachricht senden | Erstellt am 13.11.2008 - 16:08 | |
Hallo Ottokar!
Wollte mich nur mal kurz melden und sagen dass von der Arge absolut nix kam!
Kann das sein dass die so tun als hätten sie nie was bekommen?
Was nun? Wirklich klagen? Wie stell ich das an?
|