Willkommen im

Hartz IV Forum

Diese Seite ist Bestandteil des Projektes:
Hartz IV

Achtung!

Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.


Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.





Startseite Neues im Forum Suchen Login Mitglieder Forumregeln

• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •

Suchen im Hartz IV Forum:


More : [1] [2]


ErstellerThema » Beitrag als Abo bestellenThread schließen Thread verschieben Festpinnen Druckansicht Thread löschen

Schnecke1986 
Durchstarter
...

...

Status: Offline
Registriert seit: 13.09.2008
Beiträge: 21
Nachricht senden
...   Erstellt am 16.09.2008 - 16:06Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo ihr alle!

Hab mal wieder eine Frage..
War von 08/06 - 12/06 arbeitslos und habe ALGI bezogen.
Nun bekomme ich seit 12/07 erg. ALGII (zum Elterngeld hinzu).
Greift dann bei mir eigentlich auch die Regelung mit dem Zuschlag?

Wenn ja, wie "beantrage" ich das und kann man das rückwirkend geltend machen? Oder ist der evtl. in der Berechnung der Leistungen dabei?




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 16.09.2008 - 17:21Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Diese Regelung greift erst, wenn man vom ALG I ins ALG II "rutscht", d.h. wenn man kein ALG I mehr erhält.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

Schnecke1986 
Durchstarter
...

...

Status: Offline
Registriert seit: 13.09.2008
Beiträge: 21
Nachricht senden
...   Erstellt am 16.09.2008 - 17:41Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Achso, dann bei mir nicht, weil ich theoretisch noch Anspruch auf ALGI hätte? Bekomme nur ALGII weil ich dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehe..




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 17.09.2008 - 14:53Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Stimmt ja!
Du erhälst statt ALG I das Elterngeld.
Auch hier greift der Zuschuß nach § 24 SGB II.
Das du nach dem Ende des ErzGe ev. noch einen Restanspruch auf ALG I hast, ist dabei unrelevant. Eine derartige Ausnahmeregelung gibt es im SGB II nicht.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

Schnecke1986 
Durchstarter
...

...

Status: Offline
Registriert seit: 13.09.2008
Beiträge: 21
Nachricht senden
...   Erstellt am 18.09.2008 - 08:17Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Also verstehe ich das richtig und ich hätte auch ein Anrecht?
Und nun?




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 19.09.2008 - 15:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Beantragen! Schriftlich formlos.
Gleichzeitig Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen für alle ALG II Bescheide rückwirkend und darin die Überprüfung und Nachzahlung dieses Zuschlages fordern.

[Dieser Beitrag wurde am 19.09.2008 - 15:06 von Ottokar aktualisiert]





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

Schnecke1986 
Durchstarter
...

...

Status: Offline
Registriert seit: 13.09.2008
Beiträge: 21
Nachricht senden
...   Erstellt am 08.10.2008 - 16:41Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Ottokar!

Wollte mich mal mit einem Zwischenstand melden. Erstmal danke für deine Hilfe!
Durch einen Umzug hab ich momentan noch kein Internet, drum komm ich nicht so oft hier rein.

Also, hatte ein formloses Schreiben aufgesetzt mit der Fristsetzung zum 01.11.
Seither keine Reaktion von der Arge..
Da bin ich mal gespannt!

Was mache ich wenn "die" überhaupt nicht reagieren?




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 08.10.2008 - 16:43Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Schnecke1986 schrieb

    Was mache ich wenn "die" überhaupt nicht reagieren?

Klagen.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

Schnecke1986 
Durchstarter
...

...

Status: Offline
Registriert seit: 13.09.2008
Beiträge: 21
Nachricht senden
...   Erstellt am 08.10.2008 - 17:01Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ottokar schrieb

    Klagen.


Oh je.. Na dann hoffe ich mal dass "die" sich rühren..




Schnecke1986 
Durchstarter
...

...

Status: Offline
Registriert seit: 13.09.2008
Beiträge: 21
Nachricht senden
...   Erstellt am 13.11.2008 - 16:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Ottokar!

Wollte mich nur mal kurz melden und sagen dass von der Arge absolut nix kam!
Kann das sein dass die so tun als hätten sie nie was bekommen?
Was nun? Wirklich klagen? Wie stell ich das an?




More : [1] [2]

Ähnliche Themen:
Thema Erstellt von Antworten Forumname
Zuschlag nach § 24 4 sevenid
befrister Zuschlag ? 2 sevenid
Laut Hartz 4 Bedarfsrechner würde mir mehr zustehen, was ist falsch? Sterni007 10 sevenid
Zuschlag nach § 24 Duckislam 2 sevenid
befristeter Zuschlag orpheus 1 sevenid

Geburtstagsliste:
Heute haben 10 User Geburtstag
blueorca (49), Ricardo (28), ducati999 (47), maik2111 (39), noel62 (47), alexus (25), ichwars (34), SusanneWenz (42), Roxet (62), ginaB (39)


Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.



Vegetarische Rezepte



Impressum

Dieses Forum ist ein kostenloser Service von razyboard.com powered by:
Geizkragen Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich: caso MCG25
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!



Verwandte Suchbegriffe:
algi und algii bedarfsrechner | bedarfsrechner für sgb x | bedarfsrechner arge
blank