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dyana Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 05.11.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 05.11.2008 - 12:46 | |
Hi habe eine Frage und zwar ab wann kann ich meine wohung wechseln?
Wohne jetzt seid dem 01.01.08 mit meinem sohn hier und in Paar monate später ist mein verlobter zu mir gezogen,die wohnung ist aber für 3 Personen zu klein (59,66qm).meine sacharbeiterin sagte nur NEIN weil ich erst seid anfang des jahres da wohne und Renovierungsgelder bekommen habe. nun wie lange muss ich jetzt hier wohnen bleiden und ab wann darf ich eine Andere wohnung nehmen???
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 05.11.2008 - 14:18 | |
Das kommt darauf an, ob ihr eine BG bildet oder nicht.
Als BG habt ihr Anspruch auf angemessen Wohnraum.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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dyana Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 05.11.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 05.11.2008 - 14:25 | |
Ja klar wollen wir das. wie muss ich das denn beantragen oder wie bekommen ich das durch??
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 05.11.2008 - 15:06 | |

Ich habe nicht danach gefragt, ob ihr irgend etwas wollt.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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wir4 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 10.11.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 10.11.2008 - 18:30 | |
Hallo,
ich/wir möchten auch umziehen, doch die sachlage ist etwas heikel.
zu uns:
- ich hart4
- meine frau alg
- noch unverheiratet und getrennt lebend
- im mai 2009 erwarten wir unsere zwillinge
bei der nun ca 3 monatigen wohnungsuche haben wir in unserem kleien städtchen (NRW) gerade mal 5 wohnungen gefunden bzw angeboten bekommen welche einen zukünftigen 4 personenhaushalt zulassen. leider waren deren nur eine akzeptabel, aber unglücklicher weise viel zu gross (qm). witziger weise ist diese aber in der warmmiete geringer wie eine angemessene whg, welche die arge nun akzeptieren möchte. auch pvt umstände zwingen uns baldigst eine gemeinsamen whg zu finden bzw zu beziehen. unsere frage : gibt es dennoch die möglichkeit den arge sacharbeiter zur einsicht zu bewegen? wer ist eigentlich der voraussichtliche haushaltsvorstand und welche auswirkunng hat dies?
mfg
wir4
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 10.11.2008 - 18:37 | |
wir4 schrieb
Hallo,
ich/wir möchten auch umziehen, doch die sachlage ist etwas heikel.
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Dann halte dich bitte an die Forumregeln und eröffen für deine Fragen ein eigenes Thema.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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