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dyana 
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Registriert seit: 05.11.2008
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...   Erstellt am 05.11.2008 - 12:46Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hi habe eine Frage und zwar ab wann kann ich meine wohung wechseln?
Wohne jetzt seid dem 01.01.08 mit meinem sohn hier und in Paar monate später ist mein verlobter zu mir gezogen,die wohnung ist aber für 3 Personen zu klein (59,66qm).meine sacharbeiterin sagte nur NEIN weil ich erst seid anfang des jahres da wohne und Renovierungsgelder bekommen habe. nun wie lange muss ich jetzt hier wohnen bleiden und ab wann darf ich eine Andere wohnung nehmen???




Ottokar ...
Moderator
...............

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Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 05.11.2008 - 14:18Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Das kommt darauf an, ob ihr eine BG bildet oder nicht.
Als BG habt ihr Anspruch auf angemessen Wohnraum.





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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dyana 
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Registriert seit: 05.11.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 05.11.2008 - 14:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ja klar wollen wir das. wie muss ich das denn beantragen oder wie bekommen ich das durch??




Ottokar ...
Moderator
...............

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Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 05.11.2008 - 15:06Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


dyana schrieb

    Ja klar wollen wir das.




Ich habe nicht danach gefragt, ob ihr irgend etwas wollt.





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wir4 
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Registriert seit: 10.11.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 10.11.2008 - 18:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,
ich/wir möchten auch umziehen, doch die sachlage ist etwas heikel.
zu uns:
- ich hart4
- meine frau alg
- noch unverheiratet und getrennt lebend
- im mai 2009 erwarten wir unsere zwillinge

bei der nun ca 3 monatigen wohnungsuche haben wir in unserem kleien städtchen (NRW) gerade mal 5 wohnungen gefunden bzw angeboten bekommen welche einen zukünftigen 4 personenhaushalt zulassen. leider waren deren nur eine akzeptabel, aber unglücklicher weise viel zu gross (qm). witziger weise ist diese aber in der warmmiete geringer wie eine angemessene whg, welche die arge nun akzeptieren möchte. auch pvt umstände zwingen uns baldigst eine gemeinsamen whg zu finden bzw zu beziehen. unsere frage : gibt es dennoch die möglichkeit den arge sacharbeiter zur einsicht zu bewegen? wer ist eigentlich der voraussichtliche haushaltsvorstand und welche auswirkunng hat dies?

mfg
wir4




Ottokar ...
Moderator
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Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 10.11.2008 - 18:37Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


wir4 schrieb

    Hallo,
    ich/wir möchten auch umziehen, doch die sachlage ist etwas heikel.

Dann halte dich bitte an die Forumregeln und eröffen für deine Fragen ein eigenes Thema.





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