Willkommen im

Hartz IV Forum

Diese Seite ist Bestandteil des Projektes:
Hartz IV

Achtung!

Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.


Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.





Startseite Neues im Forum Suchen Login Mitglieder Forumregeln

• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •

Suchen im Hartz IV Forum:




ErstellerThema » Beitrag als Abo bestellenThread schließen Thread verschieben Festpinnen Druckansicht Thread löschen

dings 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 8
Nachricht senden
...   Erstellt am 15.09.2008 - 22:50Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich bewohne eine größere Wohnung. Die Mietkosten lassen sich senken, wenn ich untervermiete. Es gibt eine Interessentin mit Kind, der ich einen Teil der Wohnung untervermieten kann. Sie bezieht ALG1, Kindergeld und dazu HartzIV. Ich selber bin selbständig und in keinerlei Leistungsbezug. Ich würde ihr gern einen untermietvertrag geben, das wäre dann eine klassische WG. Derzeit bewohnt sie mit ihrer Tochter eine wohnung, für die die ARGE die Kosten zahlt, aber 100,-€ vom mietpreis einbehält, weil die wohnung größer ist, als sie darf.

Auf was ist, wenn sie die wohnung wechselt und als untermieterin mit mir eine WG begründet, zu achten, damit das keine Probleme gibt? Wieviel darf ich an sie untervermieten? geht das nach räumen oder nach qm? wie stelle ich im mietvertrag die heiz- wasser- strom- und nebenkosten dar, die ja über den zähler der wohnung laufen, nicht getrennt für sie und mich? welche Fallen gibt es bei der "angemessenen" qm-zahl? wie errechnen sich anteilig die kosten an den gemeinschaftsräumen bad, flur, küche, balkon? darf es einen gemeinschaftlichen raum geben, wenn bereits 2 zimmer für Sie und Ihre Tochter vorgesehen sind?





Signatur
Aufstehen - Duschen - Weiterkämpfen!

Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
Nachricht senden
...   Erstellt am 16.09.2008 - 04:50Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Dings,

also, ihr und dem Kind stehen ca. 60 m² zu, wenn sie die Wohnung alleine mit dem Kind bewohnt (Anzahl d. Räume spielt dabei keine Rolle). Innerhalb einer WG lässt sich das ja gar nicht so genau beziffern, daher sollten mind. 2 separate und verschließbare Räume für die beiden vorhanden sein. Der Rest (Küche, Bad und evtl. das Wohnzimmer) wird ja, wie in einer WG üblich, gemeinsam genutzt.

Lies dazu auch mal hier:

Wohngemeinschaft
WG: Keine Auskunftspflicht über Mitbewohner!

Es gibt 2 Möglichkeiten:
a) beide gleichberechtigt als WG-Mitglieder im Hauptmietvertrag (hängt vom Vermieter ab)
b) einer ist Hauptmieter - der andere Untermieter (Vermieter muß damit einverstanden sein!)
Klick mal hier: Untermietvertrag (pdf). Der ist gut geschrieben und enthält alle Punkte, die gegenüber der ARGE wichtig sind. Zusätzlich sollten aber unbedingt die Kosten aufgeschlüsselt werden: Kaltmiete + Nebenkosten + HK-Vorauszahlung, denn das sind die Kosten, die für die ARGE relevant sind.

Bitte noch beachten: Im Untermietvertrag braucht weder deine Bankverbindung, noch deine Telefonnummer genannt zu werden. Wenn die ARGE was will, soll sie dir schreiben! Weiterhin bist du nicht verpflichtet, deinen eigenen Hauptmietvertrag der ARGE vorzulegen. Wird zwar immer wieder gerne verlangt, ist aber nicht rechtskonform. Die ARGE kann höchstens eine Erlaubnis zur Untervermietung vom Vermieter anfordern. Ach ja, immer schön darauf achten, dass hier nie Begriffe wie Freund/in, Bekannte/r etc. fallen!

Hier mal ein Text von Ottokar aus einem anderen Thread:
Als WG gibt es immer (i. d. R./Anm. Wolf) einen Hauptmieter, der den Mietvertrag abgeschlossen hat. In diesem Mietvertrag muss der Vermieter dem (Haupt)Mieter das Recht einräumen, einen oder mehrere Untermietverträge über die von ihm gemieteten Räume schließen zu dürfen, also gestatten, die Wohnung ganz oder teilweise weiter zu vermieten.
Der Hauptmieter hat gegenüber dem Untermieter die Position eines Vermieters - mit allen Rechten und Pflichten.
Der Hauptmieter schließt dann mit den anderen Bewohnern der WG jeweils einen Untermietvertrag, der u.a. enthalten sollte, was gemietet wird, was gemeinsam genutzt wird, welche Kosten zu tragen sind sowie deren Höhe, Kündigungsfrist, übergebene Schlüssel, sogar eine Kaution kann und sollte zur Sicherheit vereinbart werden.
Außerdem muss der Hauptmieter, sobald er die Betriebskostenabrechnung erhalten hat, diese auf die einzelnen Mitglieder der WG umlegen und diesen als ihr "Vermieter" eine eigene Betriebskostenabrechnung stellen. Wobei es hier reicht, mittels eines Zusatzes die Nachzahlung oder Erstattung entsprechend nach Personenzahl zu verteilen.


Bei dem geringsten Verdacht, dass die ARGE versucht, euch als BG einzustufen (z. B. Anforderung deiner Gehaltsabrechnung etc.), SOFORT widersprechen! Dieser Schachzug wird immer wieder gerne eingesetzt, egal wie rechtswidrig das ist.

Kleiner Tipp für deine evtl. zukünftige Mieterin: Sie soll unbedingt den Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und den Ratgeber Umzug lesen! Beide enthalten noch wichtige Tipps.

Sollte ich etwas übersehen oder vergessen haben, dann melde dich bitte nochmals.

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


dings 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 8
Nachricht senden
...   Erstellt am 16.09.2008 - 07:01Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Super! Danke für die Info, das ebnet den Weg zum nächsten Schritt!

Diese Frage habe ich noch:
Du schreibst:

Weiterhin bist du nicht verpflichtet, deinen eigenen Hauptmietvertrag der ARGE vorzulegen. Wird zwar immer wieder gerne verlangt, ist aber nicht rechtskonform. Die ARGE kann höchstens eine Erlaubnis zur Untervermietung vom Vermieter anfordern.

Gibt es dazu ein Urteil oder zitierbares aus dem SGB, das man dem Sachbearbeiter zur Weiterbildung mitschicken kann?

In dem Muster-Mietvertrag PDF ist auch die Kontonummer des vermieters anzugeben. Du schreibst:
Im Untermietvertrag braucht weder deine Bankverbindung, noch deine Telefonnummer genannt zu werden.
Kann es denn irgendwelche Nachteile haben, wenn die arge diese Ktonummer erfährt?





Signatur
Aufstehen - Duschen - Weiterkämpfen!

Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
Nachricht senden
...   Erstellt am 16.09.2008 - 14:10Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Dings,

da du nicht dem Rechtskreis des SGB II unterliegst, hat die ARGE kein Recht darauf, in DEINEN PRIVATEN Unterlagen rumzuschnüffeln. Dein Mietvertrag gehört dazu! Gleiches gilt für deine Kontonummer. Die ARGE braucht diese nicht, denn die KdU werden auf das Konto deiner Untermieterin überwiesen.

Viele ARGEN versuchen, sich direkt zum Vermieter "durchzumogeln", um mit diesem direkt abzurechnen. Das ist jedoch nicht rechtskonform. Du schließt den Mietvertrag ja nicht mit der ARGE, sondern mit der Untermieterin.

Gerade Bankverbindungen sind hochsensible Daten, die man im Sinne des Datenschutzes nicht grundlos herausgibt.

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?



Ähnliche Themen:
Thema Erstellt von Antworten Forumname
Wohnungswechsel Darkangel268 4 sevenid
Wohnungswechsel terminator 4 sevenid
wohnungswechsel??? tiegerente1982 1 sevenid
Wohnungswechsel 1 sevenid
Wohnungswechsel looser4737 10 sevenid

Geburtstagsliste:
Heute haben 7 User Geburtstag
Mooonn (50), Katzenmama (45), danymaus2711 (38), flummy (28), H4Opfer (32), BellaB (46), Grendel (44)


Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.



Vegetarische Rezepte



Impressum

Dieses Forum ist ein kostenloser Service von razyboard.com powered by:
Geizkragen Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich: caso MCG25
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!



blank