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Travemuende ![]() Sehr Aktiv ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 29.09.2007 Beiträge: 82 Nachricht senden |
Hallo zusammen,wir (2Personen) bekommen jetzt seit 2006 neben der Regelleistung KDU von: KM 480.-€, NK 70.-€ + Heizung 106,50€:total 656,50€ für 65 qm.Nach Vorlage der Jahres-Gasheizungs-Abrechnung wird sich der Heizungsbetrag auf 161,00€ erhöhen.Demnach werden wir künftig:480.-€ +70.-€ + 161.-€:total 711.-€ KDU erhalten.Unser jetziger Vermieter will verkaufen;wir haben ein Wohnungsangebot zum Preis von 740.-€ inkl. Heizung(67qm). Können wir davon ausgehen, das uns für die neue Wohnung 711.-€ KDU gezahlt werden, also der KDU Betrag der uns bisher gezahlt wurde.Beschaffungskosten (Umzug,Makler etc.)wird uns der bisherige Vermieter mittels Mietaufhebungsvertrag zahlen müssen,da er uns nicht kündigen kann.Wir müssen die ARGE dann doch auch nur informieren, da wir ja keine "Unterstützung " für den Wohnungswechsel brauchen oder? LG Travemuende | ||||
Ottokar ![]() Moderator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 6262 Nachricht senden |
Nein! Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos! Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. ---===--- Der Betreiber dieses Forums braucht eure Hilfe! Warum? Das steht hier. | ||||
Travemuende ![]() Sehr Aktiv ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 29.09.2007 Beiträge: 82 Nachricht senden |
Hallo Ottokar, | ||||
Ottokar ![]() Moderator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 6262 Nachricht senden |
Ach so, das kann ich so nicht beantworten. Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos! Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. ---===--- Der Betreiber dieses Forums braucht eure Hilfe! Warum? Das steht hier. | ||||
Travemuende ![]() Sehr Aktiv ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 29.09.2007 Beiträge: 82 Nachricht senden |
Hallo Ottokar, heißt das,dass die ARGE uns für die neue Wohnung wie für die alte 711.-€ monatlich weiterhin zahlen muß? Oder kann sie sich auf die bisherige KM 480.-€ + 70.-€ NK=550.-€ + effektive Heizkosten (bisher 161.-€) für die neue Wohnung zurückziehen? Wenn wir dieselben Zahlungen wie bisher auch für die neue Wohnung bekommen würden,müßten wir die Differenz zwischen 711.-€ + 740.-€ aus eigener Tasche zahlen, was ja kein zu großes Problem darstellt.Von welchem Betrag können wir konkret ausgehen? Es ist für uns sehr wichtig, da wir am Montag die Besichtigung der neuen Wohnung haben und da gerne wüßten von was wir ausgehen können.Lieber Ottokar hilf!!! | ||||
Wolf27 ![]() Moderatorin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2193 Nachricht senden |
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...? Die Betreiber dieses Forums brauchen eure Hilfe (nachzulesen )! Jeder noch so kleine Betrag hilft, ob von Mitgliedern oder lesenden Gästen. Bitte sendet eure Spende an: Sparkasse Göttingen - Sebastian Müller - Kto. 350115408 - BLZ: 260 500 01 - Stichwort: Spende !!Danke an Alle, die mithelfen!! | ||||
Travemuende ![]() Sehr Aktiv ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 29.09.2007 Beiträge: 82 Nachricht senden |
Hallo Wolf, Du hast die Kaltmiete falsch gesehen.Sie beträgt 550.-€ (480.-+70.-NK ohne Heizung!)Heizkosten bisher 106,50€ inskünftig 161.-€.Du meinst also, bei der Suche nach einer neuen Wohnung können wir nur von der bisherigen Kaltmiete zzgl. Heizkostenpauschale von ursprünglich 49,50€ ausgehen oder? Wenn wir eine höhere Kaltmiete hätten, müßten wir die Differenz selbst aufbringen.Die qm zwischen der alten und ggfls. neuen Wohnung sind gleich, sodaß die Heizkosten nach der ersten Nebenkostenabrechnung wohl übernommen werden, da die Wohnung qm mäßig ja o.k. ist.Wie ist das mit den Miethöhen bei Grundsicherung, wo bekomme ich darüber Auskünfte? Bin vor drei Wochen vom Amtsarzt als erwerbsunfähig eingestuft worden, sodaß ich ja wohl in absehbarer Zeit Sozialgeld kriegen werde, mein Mann bekommt es schon.Was ändert sich da in punkto Bezüge? Bekommt man automatisch die anderen Bezüge? Da ich ja jetzt eine neue Wohnung finden muß, bin ich aufgrund der "Ausmusterung" ja in einem völlig anderen Status oder? Von welcher Miete kann ich ausgehen? Wir haben 2006 diese höhere Kaltmiete genehmigt bekommen ( statt 7,35€ pro qm wurden 8,46€ gezahlt) + 10% mehr qm.Für die jetzige Kündigung können wir ja nichts, da unser Vermieter nur ein leeres Haus verkaufen will und mit einem Mietaufhebungsvertrag kommen wird.Puh ganz schön verzwickt, kannst Du mir raten? | ||||
Wolf27 ![]() Moderatorin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2193 Nachricht senden |
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...? Die Betreiber dieses Forums brauchen eure Hilfe (nachzulesen )! Jeder noch so kleine Betrag hilft, ob von Mitgliedern oder lesenden Gästen. Bitte sendet eure Spende an: Sparkasse Göttingen - Sebastian Müller - Kto. 350115408 - BLZ: 260 500 01 - Stichwort: Spende !!Danke an Alle, die mithelfen!! | ||||
Travemuende ![]() Sehr Aktiv ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 29.09.2007 Beiträge: 82 Nachricht senden |
Danke Wolf, nur nochmal zur Klärung: Bei uns hier sind 7,35 pro qm inkl. NK die Norm. Wie Du siehst hat man sie bei uns überschritten.Vielleicht hilft das weiter! Was ist mit dem anderen Teil meiner Frage? Kannst Du oder Ottokar hier noch klärend helfen? Schönen Sonntagabend noch! | ||||
Ottokar ![]() Moderator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 6262 Nachricht senden |
Maßgebliches Kriterium ist die Gesamtkaltmiete, nicht ein Produkt aus Gesamtkaltmiete und Nebenkosten und schon gar keine Bruttomiete. Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos! Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. ---===--- Der Betreiber dieses Forums braucht eure Hilfe! Warum? Das steht hier. | ||||
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