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Travemuende ...
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...   Erstellt am 03.07.2008 - 17:18Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo zusammen,wir (2Personen) bekommen jetzt seit 2006 neben der Regelleistung KDU von: KM 480.-€, NK 70.-€ + Heizung 106,50€:total 656,50€ für 65 qm.Nach Vorlage der Jahres-Gasheizungs-Abrechnung wird sich der Heizungsbetrag auf 161,00€ erhöhen.Demnach werden wir künftig:480.-€ +70.-€ + 161.-€:total 711.-€ KDU erhalten.Unser jetziger Vermieter will verkaufen;wir haben ein Wohnungsangebot zum Preis von 740.-€ inkl. Heizung(67qm). Können wir davon ausgehen, das uns für die neue Wohnung 711.-€ KDU gezahlt werden, also der KDU Betrag der uns bisher gezahlt wurde.Beschaffungskosten (Umzug,Makler etc.)wird uns der bisherige Vermieter mittels Mietaufhebungsvertrag zahlen müssen,da er uns nicht kündigen kann.Wir müssen die ARGE dann doch auch nur informieren, da wir ja keine "Unterstützung " für den Wohnungswechsel brauchen oder? LG Travemuende




Ottokar ...
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...   Erstellt am 04.07.2008 - 14:02Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Nein!

Bei Mietkauf setzt sich die Kaltmiete aus Zinsen und Tilgungsraten zusammen. Das Amt übernimmt aber keine Schulden, schon gar keine Raten für den Kauf einer Wohnung. Dann könnte sich ja jeder ALG II Empfänger auf Staatskosten eine Eigentumswohnung oder ein Haus kaufen.
Hier würden dann vom Amt nur die Zinsen und die Neben- sowie Heizkosten übernommen. Nicht die Tilgung, die müsstet ihr selbst zahlen.





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Travemuende ...
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...   Erstellt am 04.07.2008 - 15:28Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo Ottokar,habe mich wohl mißverständlich ausgedrückt.
Wir wollen die Wohnung nicht kaufen, sondern umziehen in eine andere neue Mietwohnung!Zu den genannten Konditionen 740.-€inkl. Heizung.Können wir von den bisher gezahlten KDU von 711.-€ auch weiterhin ausgehen, dass sie weiter gezahlt werden für die dann neue Wohnung? Die Differenz zwischen den 711.-€ und den 740.-€ müßten wir dann ja wohl selbst bezahlen.Die Kosten für Umzug, Makler etc. muß unser bisheriger Vermieter erstatten, da er uns nur mit einem Mietaufhebungsvertrag los werden kann.
LG Travemuende




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 04.07.2008 - 17:41Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Ach so, das kann ich so nicht beantworten.
Wenn ihr umziehen müsst, weil euch die Wohnung gekündigt wird/wurde, dann muss das Amt einem Umzug zustimmen. Die neue Wohnung darf dann max. soviel kosten, wie die angemessene Kaltmiete beträgt. Wieviel das ist, kann euch nur eure ARGE beantworten.

Kauf bricht aber nicht Miete, d.h. euer Mietvertrag bleibt, auch wenn eure Wohnung den Eigentümer wechselt, unangetastet. Wenn ihr ohne Grund umzieht, zahlt das Amt die Kosten der neuen Wohnung nur bis zur Höhe der bisherigen. Das betrifft auch die Neben- und Heizkosten!
Lies dazu bitte mal den "Ratgeber Umzug" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".





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Travemuende ...
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...   Erstellt am 05.07.2008 - 19:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo Ottokar, heißt das,dass die ARGE uns für die neue Wohnung wie für die alte 711.-€ monatlich weiterhin zahlen muß? Oder kann sie sich auf die bisherige KM 480.-€ + 70.-€ NK=550.-€ + effektive Heizkosten (bisher 161.-€) für die neue Wohnung zurückziehen? Wenn wir dieselben Zahlungen wie bisher auch für die neue Wohnung bekommen würden,müßten wir die Differenz zwischen 711.-€ + 740.-€ aus eigener Tasche zahlen, was ja kein zu großes Problem darstellt.Von welchem Betrag können wir konkret ausgehen? Es ist für uns sehr wichtig, da wir am Montag die Besichtigung der neuen Wohnung haben und da gerne wüßten von was wir ausgehen können.Lieber Ottokar hilf!!!
LG Travemuende




Wolf27 ...
Moderatorin
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...   Erstellt am 06.07.2008 - 01:07Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Travemuende schrieb
    wir (2Personen) bekommen jetzt seit 2006 neben der Regelleistung KDU von: KM 480.-€, NK 70.-€ + Heizung 106,50€:total 656,50€ für 65 qm.Nach Vorlage der Jahres-Gasheizungs-Abrechnung wird sich der Heizungsbetrag auf 161,00€ erhöhen.Demnach werden wir künftig:480.-€ +70.-€ + 161.-€:total 711.-€ KDU erhalten... ...Hallo Ottokar, heißt das,dass die ARGE uns für die neue Wohnung wie für die alte 711.-€ monatlich weiterhin zahlen muß?

Hallo Travemünde,

hier liegt leider ein Mißverständnis vor. Maßgeblich für die neue Wohnung ist die Angemessenheit der Kaltmiete. Diese beträgt momentan für eure alte Wohnung € 480,--. Sollte die Kaltmiete für die neue Wohnung höher liegen, so müßt ihr bei der ARGE erfragen, ob dieser Betrag noch innerhalb der Angemessenheitskriterien liegt. Ist die Kaltmiete niedriger, so dürfte es m. A. nach keine Probleme geben.

Bei euren Überlegungen von der Warmmiete auszugehen, ist also der falsche Ansatz.

Hier kannst du weitere Details nachlesen: Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft

LG Wolf





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Travemuende ...
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...   Erstellt am 06.07.2008 - 18:09Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo Wolf, Du hast die Kaltmiete falsch gesehen.Sie beträgt 550.-€ (480.-+70.-NK ohne Heizung!)Heizkosten bisher 106,50€ inskünftig 161.-€.Du meinst also, bei der Suche nach einer neuen Wohnung können wir nur von der bisherigen Kaltmiete zzgl. Heizkostenpauschale von ursprünglich 49,50€ ausgehen oder? Wenn wir eine höhere Kaltmiete hätten, müßten wir die Differenz selbst aufbringen.Die qm zwischen der alten und ggfls. neuen Wohnung sind gleich, sodaß die Heizkosten nach der ersten Nebenkostenabrechnung wohl übernommen werden, da die Wohnung qm mäßig ja o.k. ist.Wie ist das mit den Miethöhen bei Grundsicherung, wo bekomme ich darüber Auskünfte? Bin vor drei Wochen vom Amtsarzt als erwerbsunfähig eingestuft worden, sodaß ich ja wohl in absehbarer Zeit Sozialgeld kriegen werde, mein Mann bekommt es schon.Was ändert sich da in punkto Bezüge? Bekommt man automatisch die anderen Bezüge? Da ich ja jetzt eine neue Wohnung finden muß, bin ich aufgrund der "Ausmusterung" ja in einem völlig anderen Status oder? Von welcher Miete kann ich ausgehen? Wir haben 2006 diese höhere Kaltmiete genehmigt bekommen ( statt 7,35€ pro qm wurden 8,46€ gezahlt) + 10% mehr qm.Für die jetzige Kündigung können wir ja nichts, da unser Vermieter nur ein leeres Haus verkaufen will und mit einem Mietaufhebungsvertrag kommen wird.Puh ganz schön verzwickt, kannst Du mir raten?
Vielen lieben Dank Travemuende




Wolf27 ...
Moderatorin
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...   Erstellt am 06.07.2008 - 20:19Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Travemuende schrieb
    Hallo Wolf, Du hast die Kaltmiete falsch gesehen.Sie beträgt 550.-€ (480.-+70.-NK ohne Heizung!)

Hallo Travemünde,

nein, habe ich nicht, denn in dem von mir verlinkten Ratgeber steht:

Kaltmiete oder Bruttokaltmiete?
Gelegentlich gibt es Unstimmigkeiten, ob das BSG in der Produkttheorie von der Kaltmiete oder der sog. Bruttokaltmiete (Kaltmiete incl. Nebenkosten) ausgeht. Dies ist relativ einfach zu klären.
In B 7b AS 10/06 R geht aus den letzten beiden Sätzen der Rz 29 zweifelsfrei hervor, dass in der Produkttheorie von der reinen Kaltmiete ausgegangen wird:
Unter diesem Blickwinkel genügt regelmäßig die Angabe des angemessenen Mietpreises; dieser ist nach der Produkttheorie der entscheidende Maßstab zur Beurteilung der Angemessenheit. Vorliegend hat der Sozialhilfeträger darüber hinaus der Klägerin und ihrem Ehemann sogar die Wohnungsgröße und die für angemessen erachteten Nebenkosten benannt.
Wenn der Sozialhilfeträger zum angemessenen Mietpreis der Produkttheorie zusätzlich die angemessenen Nebenkosten benannt hat, können diese demnach nicht schon im angemessenen Mietpreis der Produkttheorie enthalten sein.


Für die weiteren Fragen reiche ich dich mal an Ottokar weiter. Ist leider nicht so ganz meine "Baustelle". Bis dahin kannst du dir ja den Ratgeber nochmals in aller Ruhe zu Gemüte führen.

LG Wolf





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Travemuende ...
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...   Erstellt am 06.07.2008 - 21:45Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Danke Wolf, nur nochmal zur Klärung: Bei uns hier sind 7,35 pro qm inkl. NK die Norm. Wie Du siehst hat man sie bei uns überschritten.Vielleicht hilft das weiter! Was ist mit dem anderen Teil meiner Frage? Kannst Du oder Ottokar hier noch klärend helfen? Schönen Sonntagabend noch!
LG Travemuende




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 07.07.2008 - 17:39Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Maßgebliches Kriterium ist die Gesamtkaltmiete, nicht ein Produkt aus Gesamtkaltmiete und Nebenkosten und schon gar keine Bruttomiete.

Ausschlaggebend für die Kostenübernahme bei einem nicht genehmigten Umzug ist hier der Gesetzestext.
Die in § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II:
Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen
Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen
weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht.


Hier ist nur allgemein von "Leistungen" die Rede, man kann also davon ausgehen, das der Gesetzgeber nicht nur die Kaltmiete, sondern ebenso die Neben- und Heizkosten gemeint hat.
Das ist auch konform mit der Rechtsprechung des BSG, das entschieden hat, das es im Ergebnis allein auf die Kostenbelastung des Leistungsträgers ankommt. Diese besteht hier in Form der berücksichtigungsfähigen Warmmiete.

D.h. also, dass nur der Betrag geszahlt wird, den das Amt bisher für eure Wohnung gezahlt hat, egal wie sich dieser im einzelnen zusammensetzt.

[Dieser Beitrag wurde am 07.07.2008 - 17:41 von Ottokar aktualisiert]





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