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maik2111 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 07.03.2008
Beiträge: 1
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...   Erstellt am 07.03.2008 - 15:53Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo an alle die das hier lesen werden und danke schonmal vorweg für etwaige Antworten.

Hier mein Problem: Ich habe bei der Arge meinen Antrag für ALG2 abgegeben und diesen auch in vollem Umfang bewilligt bekommen - das heißt alles war ok und auch die Wohnungsgröße wurde nicht beanstandet. Nun nach drei Monaten kommt die ARGE aber auf die Idee das meine Wohnung für mich und meinem behinderten Sohn zu groß sei. Mein Sohn hat eine 80 %tige Behinderung, unter anderem eine Hyperaktivität. Die Wohnungsgröße beträgt 72 qm und die ARGE verlangt nun das ich Umziehe oder die Kosten senke. Ich habe nun gelesen das mir durch die Behinderung meines Sohnes 10 qm mehr zustehen finde aber keinen Paragraphen dazu oder ein Urteil des BSG. Ich habe die Wohnung damals bezogen, da ich dafür keine Mietkaution zahlen musste - was ich auch vom geldlichen her gar nicht gekonnt hatte und in meiner Stadt nur noch Wohnungen mit Kaution zur Verfügung stehen - und diese beträgt im normal fall hier drei Monatsmieten im vorraus.





Signatur
hallo an alle

Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 07.03.2008 - 15:58Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hier wäre esrt mal zu klären, ob diese Aufforderung zur Kostensenkung rechtmäßig ist. Kannst du mal den Inhalt hier wiedergeben?





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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