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Kasandra  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 29.01.2008 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 29.01.2008 - 17:40 | |
HAllo erstmal.
Ich habe ein Problem. Ich hatte bis vor ein paar Wochen noch eine feste Arbeit aber die Firma ist pleite gegangen und nun bin ich arbeitslos.
Ich hatte auch bisher sehr geringen Lohn und habe noch 100€ Zuschuß ALG2 erhalten.
Als ich vor 2 Jahren aus meiner alten und heruntergekommenen Wohnung ( Kohleofen, Schimmel, Ausenklo, defekte Fenster, offene Stromdosen und KAbel) ausziehen wollte, habe ich keine Wohnung in dem vom Amt vorgeschrieben Preis gefunden. In meiner Stadt gibt es keine billigen Wohnungen mehr. Hier wird allgemein für eine kleine 2-Raum-Wohnung um die 350-400€ (warm) und mehr verlangt. Haben darf ich aber nur 280€. Nun gut nach langen Suchen (5 Monate) und vielen Angeboten (ca 12) die ich dem Amt vorlegte war die billigste Wohnung 320€. Dies wollte man mir nicht bezahlen, ich solle doch weiter suchen. Da aber langsam wieder der Winter kam und ich wegen der Elektroinstallation Angst um mein Leben hatt ( wenn ich ein Elektrogerät angemacht habe gingen meistens die Sicherungen aus, Waschmaschiene konnte gar nicht betrieben werden)habe ich eine Diskusion auf dem Amt begonnen.Am Ende waren sie dann bereit dass ich umziehen kann, ich aber keine Umzugskosten bekomme und sie auch nur die alte Miete (250€) die die alte Wohnung gekostet hat übernehmen.
Jetzt bekomme ich Arbeitslosengeld I und Zuschuß ALG II. Und ich bekomme nach wie vor nur die 250€ Miete gezahlt.
Nun habe ich gelesen, dass wenn das Arbeitsamt dem Umzug zustimmt ( was ja gewesen war, sie haben ja zugestimmt) das Amt auch die vollen Kosten bzw zumindest den Höchstsatz zahlen müssen, sprich 280€.
Ist das richtig?
Und was kann ich machen? 70€ aus eigener Tasche zahlen ist im Moment echt viel für mich. Ich habe mich auch nach neuen Wohnungen umgesehen. Aber alle sind größer als 45 qm und kosten auch alle mehr als meine jetzigen 320€.
Das Amt hat mir schon angeraten ich solle doch mal auf den umliegenden Dörfern schauen, vieleicht ist es da billiger, aber ich habe kein Auto oder Führerschein und Busse fahren hier nicht mehr.
Es ist zum verzweifeln.
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 29.01.2008 - 18:05 | |
Man kann und darf dich hier nicht auf andere Orte verweisen! Der Träger ist verpflichte, die Angemessenheitskriterien so festzulegen, dass danach auch tatsächlich Wohnraum zu finden ist.
Du kannst hier nur Nachweise sammeln, dass es keinen billigeren Wohnraum bzw. Wohnraum zu den Angemessenheitskriterien der ARGE gibt und dann mit diesen Nachweisen beim SG klagen und beantragen, die KdU deiner Wohnung als angemessen zu erklären und das Amt rückwirkend zur ungekürzten Zahlung derselben zu verurteilen, weil es nachweislich keinen billigeren Wohnraum gibt und damit die Angemessenheitskriterien rein willkürlich festgelegt und unwirksam sind.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Kasandra  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 29.01.2008 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 29.01.2008 - 18:38 | |
Danke erstmal für deine Antwort.
Ich bin schon mal froh zu hören, dass es Lösungswege gibt.
Das Problem wird bloß sein bis dahin die Miete aufzubringen. Es sind ja nicht nur die 70€ mehr die ich selber zahlen muß sondern in nächsten Wochen kommt auch noch die Nebenkostenabrechnung. Darauf freue ich mich schon. Das Amt sagte mir damals schon beim Umzug, dass ich Nachzahlungen selber tragen muß. Das habe ich auch letztes Jahr getan, war ja auch kein Problem, hatte ja damals 180€ mehr im Monat durch den Freibetrag.
Nur jetzt im Moment muß ich von meinen 345€ 70€ Miete, Strom, Versicherungen, Telefon, Müllgebühren und meine Fahrtkosten zum Arzt und Medikamentenkosten ( bin krank) bezahlen. Da bleiben mir wenn ich mich sehr zusammen reiße ca 140€ im Monat zum leben!
Wenn ich jetzt meine Zukunft anschaue könnte ich heulen.
Das Problem ist auch, dass ich hier in einer Stadt geboren wurde wo, sagen wir es mal so, sehr viele ältere gut begüterte Leute leben. Dementsprechend sind hier auch die Mieten und die Preise, im Gegenzug gibt es hier wenig Arbeit und wenn ja dann nur sehr niedrige Löhne.
Und die Mietkosten der ARGE wurden bei uns allgemein nach dem Landkreis berechnet, nicht nach der Stadt in der ich lebe.
Aber was solls, jammern hillft ja bekanntlich auch nicht. Also mach ich mich auf die Socken und geh am Besten mal zu einen Anwalt.
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 29.01.2008 - 18:55 | |
Kasandra schrieb
...in nächsten Wochen kommt auch noch die Nebenkostenabrechnung... Das Amt sagte mir damals schon beim Umzug, dass ich Nachzahlungen selber tragen muß. Das habe ich auch letztes Jahr getan... |
Sofern es sich um die Heizkosten handelt, redet das Amt hier Unfug. Ich zitiere mal:
Zusätzlich zur Miete werden angemessene Heizungskosten übernommen. Angemessen bedeutet einen regionalen Durchschnitt. In Fällen in denen Warmwasser nicht über einen elektrischen Boiler produziert wird, sondern durch eine Heizungsanlage, werden die Kosten von der Summe der Kosten für Heizung abgezogen und vom Hartz IV Empfänger vom ALG-Regelsatz beglichen. Im Durchschnitt wird ein Abzug von ca 18 % der Heizungskosten gewährt. Mancher Orts wird ein Festbetrag pro m2 Wohnfläsche gestellt. Rechtswidrig ist ein solcher Abzug in Fällen, in denen Warmwasser elektrisch erhitzt wird. Quelle
Ich gehe mal davon aus, dass bereits die verweigerte Nachzahlung im letzten Jahr nicht rechtskonform war.
@ Ottokar: Sollten 5 Monate Suche und die aktuelle desolate Finanzlage nicht ausreichen, um vor dem SG mit einem Eilantrag durchzukommen? Die Fakten sollten m. M. nach einen Eilantrag begründen? Was meinst du?
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Kasandra  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 29.01.2008 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 29.01.2008 - 19:18 | |
Wolf27 schrieb
Zusätzlich zur Miete werden angemessene Heizungskosten übernommen. Angemessen bedeutet einen regionalen Durchschnitt.
Ich gehe mal davon aus, dass bereits die verweigerte Nachzahlung im letzten Jahr nicht rechtskonform war.
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Das Amt sagt mir aber, dass meine Wohnung ja teurer ist als die geforderten 280€ und somit ich auch höhere Nebenkosten habe als der vom Amt vorgeschriebene Ortsübliche Satz.
Man sagte mir als ich die Wohnung bezogen habe, dass ich zwar umziehen kann aber ich alle weiteren Kosten wie Nebenkosten, Nachzahlungen, Reperatuern usw selber zahlen muß oder mir halt ne billigere Wohnung suchen soll.
Laut dem von unseren Kreis vorgegeben Tabelle sind glaube ich nur 55 oder 60€ Nebenkosten für eine 45 qm Wohnung zulässig und ich liege ja mit meinen qm und meinen Nebenkosten ( 75€) drüber.
Und zu meinen Ausgaben für Arztfahrten und Medikamente meinen sie nur dass meine Krankheit nicht in der Liste für Mehrbedarf steht und somit habe ich halt sinngemäs Pech gehabt.
Wenn die Ausgaben nicht wären könnte ich halbwegs leben, aber so. 
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 29.01.2008 - 20:33 | |
Hallo Ottokar,
wenn ich mal Folgendes in Betracht ziehe,
Kasandra schrieb
Am Ende waren sie dann bereit dass ich umziehen kann, ich aber keine Umzugskosten bekomme und sie auch nur die alte Miete (250€) die die alte Wohnung gekostet hat übernehmen. |
dann ist das m. M. nach doch schon nicht mehr korrekt!?
Kann die ARGE in so einer Situation (Schimmel, desolate Elektroinstallation etc.) nur eine "halbe Zustimmung" geben? Hätten sie nicht erst einmal die Mietkosten für ein halbes Jahr übernehmen müssen, mit der Auflage, weiter nach einer angemessenen Wohnung zu suchen.
Desweiteren erscheint mir der Verweis auf die Tabellen des Kreises für Nebenkosten grundsätzlich nicht rechtskonform, da es doch heißt, dass die Nebenkosten in der tatsächlichen Höhe zu übernehmen sind. Eine von der Grundmiete her billigere Wohnung bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass auch die NK günstiger sind. Das ist doch eine Milchmädchenrechnung.
Korrigier mich bitte, falls ich hier was durcheinander würfel.
LG Wolf
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Kasandra  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 29.01.2008 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 29.01.2008 - 21:03 | |
Wolf27 schrieb
da es doch heißt, dass die Nebenkosten in der tatsächlichen Höhe zu übernehmen sind. Eine von der Grundmiete her billigere Wohnung bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass auch die NK günstiger sind.
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Das ist ja mal interessant!
Also wenn ich das richtig auffase bedeutet das, dass es von der ARGE meines Landkreises ein Vorschrift gibt dass meine Kaltmiete bei 45qm zum Beispiel maximal 220€ und die NEbenkosten bei 60€ liegen sollen. Wodurch somit die 280€ entstehen.
Wenn ich also eine Wohnung hätte die 210€ kalt kostet aber 80€ Nebenkosten hat und somit 290€ kostet, wäre dass noch im Ramen obwohl sie über die 280€ Grenze kommt. Habe ich aber dagegen eine Wohnung die kalt 230€ kostet und sagen wir 60€ Nebenkosten und somit auch wieder 290€ kostet wäre es nicht mehr im Ramen da es ja über den Kaltmietebetrag herausgeht?
War jetzt auch nur ein Beispiel.
IOch habe grade mit ner Nachbarin gesprochen gehabt, die fast das selbe Problem hatte.
Bei unserer ARGE wird es so gerechnet, dass die Wohnung nicht mehr als 280€ kosten darf, egal wie man auf die Summe kommt. Wenn es drunter ist, ist egal ob die Kaltmiete 100€ und der Rest NEbenkosten sind oder sie 270€ ist und 10€ Nebenkosten.
Sobald aber die Miete teuere ist, wird gesagt die Wohnung ist nicht angemessen da sie mehr als 280€ kostet. Da wird auch nicht gefragt wie das Zustande kommt.
Meine Nachbarin hatte das Problem mit dem Nebenkosten letztes Jahr auch, durch die gesteigerten Heizkostenpreise hatten wir alle Nachzahlungen zu leisten und Ihre Wohnung war bisher im Ramen für Sie und ihren Freund, durch die Nebenkostenabrechnung wurden aber unsere Mietnebenkosten dementsprechend an die jeweilige Wohnung angepasst und sie lag somit auf einmal auch über den Regelsatz. Die ARGE hat zwar die Nebenkostennachzahlung übernommen aber sie auch aufgefordert eine NEue billigere Wohnung zuz suchen die im Ramen liegt.
Find das mal bei den heutigen Energiepreisen!!
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 31.01.2008 - 09:26 | |
@Wolf27: das SG will Fakten und Nachweise.
@Kasandra:
so wie euer Amt sich die KdU da schönrechnet, das ist leider gesetzeswidrig.
Die Angemessenheit der KdU sind auf die Kaltmiete zu beschränken, nicht auf die Gesamtmiete.
Die Heiz- und Nebenkosten müssen vom Amt immer in tatsächlicher Höhe übernommen werden, es sei denn, dass man dem Mieter verschwenderisches Verhalten nachweisen kann. Dazu gibt es mittlerweile ganze Bücher voller gleichlautender Gerichtsentscheide.
Beantrage die Übernahme der Betriebskostennachzahlung sobald diese kommt. Lehnt das Amt ab, melde dich hier mit der genauen Ablehnungsbegründung. Dann entscheiden wir, ob du Widerspruch und/oder Klage einreichen musst.
Die Übernahme der Betriebskostennachzahlung des Vorjahres, die du ja aus deinem ALG II gezahlt hast, beantrage ebenfalls.
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Kasandra  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 29.01.2008 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 31.01.2008 - 16:44 | |
Danke erstmal für eure Antworten.
Ich war heute bei meiner Arge und wollte das nochmal mit meiner Miete klären.
Dort sagte man mir, dass meine Wohnung nunmal zu teuer ist und ich das auch schon beim Umzug wußte und man mir ja damals auch gesagt hat, dass ich nur die Alte Miete bekomme.
Nach ewigen diskutieren legte man mir die Verwaltungsvorschrift meines Landkreises vor.
Dort ist aufgeführt dass ich max. 45qm Wohnung haben darf mit Nettokaltmiete 202,50€, Bruttokaltmiete 238,80€ und Heizkosten 45€. Also insgesamt 283,50€.
Und da ich ja schon mit Anmietung der Wohnung darüber lag, werden sie mir nur die Alte Miete bezahlen.
Und zu den Nebenkosten, ich hötte ja wesentlich mehr Heizkosten als die 45€ die ich haben dürfte schon als Abschlagszahlung in der Miete und da ich da drüber liege brauchen sie dass nicht bezahlen. Ich hätte ja von Anfang an gewußt dass die Miete so teuer ist.
Ich geh jetzt zu einem Anwaöt, mir reichts!
Mal noch ne Frage, wenn ich meine ganzen Bescheide seit Beginn ALG2 prüfen lassen will, wie formuliere ich dass und wie begründe ich das? Ich vermute nähmlich, dass ich zuwenig Freibetrag erhalten habe während ich gearbeitet habe.
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 31.01.2008 - 18:10 | |
Gehe erst mal zum Anwalt, den kannst du dann gleich fragen. Wenn er dich vertritt, dann macht er das dann sowieso.
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