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wichart Neu dazu gekommen Status: Offline Registriert seit: 11.09.2008 Beiträge: 3 Nachricht senden |
Hallo zusammen. | |||||||
Ottokar ![]() Moderator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden |
Hier würde ich dir eine Klage auf Feststellung deiner Hilfebedürftigkeit bezüglich der Unterkunftskosten anraten.
zuvor deine Bescheide prüfen. [Dieser Beitrag wurde am 13.09.2008 - 11:37 von Ottokar aktualisiert] Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos! Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. ---===--- | |||||||
wichart Neu dazu gekommen Status: Offline Registriert seit: 11.09.2008 Beiträge: 3 Nachricht senden |
Ich selbst habe nun, nach mehrmaligem "Nachhaken" die Miete überwiesen bekommen. Jedoch nur die Kaltmiete +Kosten für Wasser und Abwasser. Weitere Nebenkosten, wie WARMwasser, Müll, Schonsteinreinigung und Heizungswartung, sowie Grundsteuern wurden einfach vernachlässigt. Wir hatten ja unsere Mietverträge schon mal vor ca. 2-3 Jahren abgegeben. Schon bei der Abgabe wurden wir mit der Begründung abgewimmelt, dass der Vermieter zur eigenen Familie gehört und innerhalb der Familie keine Mietkosten erstattet werden. ![]() | |||||||
Wolf27 ![]() Moderatorin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden |
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...? | |||||||
Ottokar ![]() Moderator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden |
Angesichts der bewusst falschen Rechtsauskunft und der nachhaltigen Bummelei des Amtes würde ich zu einer sofortigen Klage beim SG raten. Dabei sollte einstweiliger Rechtsschutz mit Feststellung der Hilfebedürftigkeit beantragt werden. Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos! Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. ---===--- | |||||||
wichart Neu dazu gekommen Status: Offline Registriert seit: 11.09.2008 Beiträge: 3 Nachricht senden |
Ich wollte mich nun nach langer Zeit noch mal zu Wort melden. Mein Neffe hat bis heute noch immer nicht seine Unkosten erstattet bekommen. Er bekam eine Ablehnung mit der Begründung, dass er kein Anrecht auf die Übernahme habe, da er nicht DREI Mietkosten-Vorschläge eingereicht hat. Das Ganze sieht so aus, dass er ein 16qm-großes Zimmer bewohnt (sein einstiges "Kinderzimmer"). Dieses ist ein Durchgangszimmer, da dahinter das Zimmer seiner Schwester liegt. Er ist nunmehr 32 Jahre alt und seine Schwester 20. Jetzt hätte gern seine Schwester ein getrenntes Wohn- und Schlafzimmer. Soweit ja alles im grünen Bereich, da ja die Räume vom verstorbenen Opa frei geworden sind. Damit diese nicht leer stehen müssen, hatte sich mein Neffe damals bereit erklärt nach unten umzuziehen. Die ARGE ist damit aber nicht einverstanden. ![]() Er sollte nun insgesamt 3 Mietvorschläge unterbreiten, von denen einer übernommen werden könnte. Doch was bringt das ganze, wenn die sich ARGE am Ende für eine teurere Wohnung entscheidet, welche in der (etwa 12km entfernten) nächst größeren Stadt liegt??? Die Räume der unteren Etage HIER stehen dann trotzdem leer. Zudem müsste er dann noch einen Antrag auf Ersteinrichtung stellen, da er selbst ja weder Kühlschrank noch Waschmaschine oder Sofa und Tisch hat. Von Teppichboden oder Gardienen bis hin zu Lampen bzw. Geschirr, Besteck und Töpfe+Pfannen mal ganz abgesehen. Scheinbar würde die ARGE lieber diese kosten übernehmen oder wie sehe ich die Sache?! | |||||||
Ottokar ![]() Moderator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden |
Warmwasser ist in Höhe eienr Pauschale tatsächlich im Regelsatz enthalten: Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos! Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. ---===--- | |||||||
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