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123harz4 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 25.03.2008
Beiträge: 1
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...   Erstellt am 25.03.2008 - 21:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Zusammen.
Habe mich hier durch einige Einträge gelesen. Respekt, was Ihr hier macht ist echte Hilfe zum Leben, sollten sich manche SB ein Beispiel nehmen.

Nun aber zu meinem Problem.

vorgeschichte:
Als kleingewerbetreibender wurde mir aufgrund von rückständen vor 2 jahren die wohnung gekündigt. seit dem lebe ich bei einer frau, die SGB2-Leistungen erhält. Ich habe mich aber nie dort angemeldet. das amt weiß nicht, dass in dieser wohnung noch jemand ausser der ihr bekannten bedarfsgemeinschaft (die Mieterin & ihr kind) lebt.
ich habe von dem bischen geld, was ich erwirtschaftet habe, meine dinge geregelt. um (wg. bedarfsgemeinschaft) die mitbewohnerin zu unterstützen hat es nicht gereicht. Sie hat weiter H4 bekommen, hat auch gegenüber dem sozamt nie was über mich erwähnt. Vermutlich hätte ich sogar ebenfalls anspruch gehabt, habe mich aber nicht gemeldet, weil ich einfach so lange wie es geht nichts von denen will.

jetzt hab ich nen schrieb an diese adresse bekommen vom einwohnermeldeamt, mit der "Aufforderung zur Erfüllung der Meldepflicht", das bedeutet, ich muss mich hier anmelden.
eventuell bekomme ich auch eine geldbuße, weil ich der pflicht bisher nicht nachgekommen bin.

meine fragen:
kann meine mitbewohnerin jetzt probleme bekommen?
kann das Sozamt die daten einsehen/wird es automatisch benachrichtigt?
weiß jemand, was beim einwohnermeldeamt überhaupt erfasst wird? nur die adresse, oder auch die wohnung (zB. ergesch. links)
muss meine mitbewohnerin evtl. irgendwas zurückzahlen und besteht die gefahr einer strafanzeige wg. leistungsmissbrauch gegen sie?
wird sowas automatisch unterstellt oder ist das amt da in einer beweispflicht?

wie gesagt, ich denke eigentlich, dass mein einkommen (abzgl. beiträge KV, steuern, aufwendungen) etwa bei dem lag, was ich von denen bekommen hätte, wenn ich mich auch bei denen gemeldet hätte, deshalb bin ich der meinung, dass meine mitbewohnerin nichts "zu unrecht" bekommen hat.
kann das amt sowas ggf. unterstellen und laufende leistungen verweigern weil man meint in der vergangenheit zu unrecht gezahlt zu haben?

bin etwas ratlos und dankbar für hilfe!




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 26.03.2008 - 12:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


123harz4 schrieb

    kann meine mitbewohnerin jetzt probleme bekommen?

Ja, erhebliche!

123harz4 schrieb
    kann das Sozamt die daten einsehen/wird es automatisch benachrichtigt?

Ja!

123harz4 schrieb
    weiß jemand, was beim einwohnermeldeamt überhaupt erfasst wird? nur die adresse, oder auch die wohnung (zB. ergesch. links)

Nur die Adresse. Aber über eine Anfrage beim Vermieter ist leicht herauszubekommen, ob du dort eine eigene Wohnung bewohnst.

123harz4 schrieb
    muss meine mitbewohnerin evtl. irgendwas zurückzahlen und besteht die gefahr einer strafanzeige wg. leistungsmissbrauch gegen sie?

Ja!
Sie muss den Mietanteil, der auf deine Person entfällt, zurückzahlen.
Da sie damit zu Unrecht Leistungen bezogen hat und ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen ist, kann das Amt gegen sie einen Bußgeldbescheid erlassen sowie eine Anzeige wegen Betruges erstatten.

123harz4 schrieb
    wird sowas automatisch unterstellt oder ist das amt da in einer beweispflicht?

Hier wird sie im Rahmen ihrer Mitteilungspflicht aufgefordert, Angaben zu machen.
Liegen dem Amt andere Fakten vor, geht es von diesen aus.

123harz4 schrieb

    wie gesagt, ich denke eigentlich, dass mein einkommen (abzgl. beiträge KV, steuern, aufwendungen) etwa bei dem lag, was ich von denen bekommen hätte, wenn ich mich auch bei denen gemeldet hätte, deshalb bin ich der meinung, dass meine mitbewohnerin nichts "zu unrecht" bekommen hat.

Wie schon ausgeführt, hat sie den Mietanteil, der auf dich entfällt, zu Unrecht erhalten.
Das du diesen als ALG II hättest erhalten können, ist dabei vollkommen unerheblich.


123harz4 schrieb
    kann das amt sowas ggf. unterstellen und laufende leistungen verweigern weil man meint in der vergangenheit zu unrecht gezahlt zu haben?

Ja.


Die Hauptfrage die sich mir hier stellt ist:
woher weis das Einwohnermeldeamt, wo du wohnst, wenn du dich unter dieser Adresse nicht gemeldet hast?





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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