<sabine> unregistriert
| Erstellt am 13.06.2009 - 21:17 |  |
Brauch Hilfe!
Zog zu meinem Freund ins Elsass, weiß aber nicht ob ich einen weiteren Wohnsitz in der BRD behalten kann(sinnvoll ist)
Lohnsteuer bezahl ich wenig, werden eigentlich Unverheiratete in F gemeinsam veranlagt? oder muß man dazu verheiratet sein?
Ich würde mein Auto gern in BRD versichert lassen, wird von meiner 22.jährigen Tochter gefahren, auf die ich die Versicherungsprozente nicht kompl. übertragen könnte.
Außerdem hab ich schon erfahren, dass z.B. die Haftpflichtvers. gekündigt wird, wenn man keinen Wohnsitz in der BRD hat(mein Französich ist so bescheiden, das ich hier keine abschließen könnte).
Wie sieht es mit anderen Versicherungen aus?
Macht es Sinn, nur in Deutschland einen Wohnsitz anzugeben? Sozusagen als Dauergast in F? Kann es da Probleme geben?
Hätte noch viele Fragen, aber es würde schon sehr helfen, wenn ich auf diese hier Antwort bekäme.
Vielen Dank im Voraus
Gruß
Sabine
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