Herzlich willkommen im österreichischen Rechtsforum!

Hier gehts um Recht (scheint klar ;-), aber auch Humoristisches. Somit eine Seite für ALLE Besucher; ja genau für Sie! Mit anderen berühmten Worten: "Schaun Sie sich das einmal an..."

Verfassen Sie Ihre Beiträge (Fragen, Diskussionsanregungen, Informationen, Ausführungen, sowie (amüsante) Beiträge zum Kapitel 'Nicht rechtens?'...), indem Sie auf einen Bereich klicken (zB 'Schuldrecht', 'Wortwörtlich'...) und "Neues Thema" wählen; oder schreiben Sie Ihre Meinung zu bereits vorhandenen Einträgen!


ForumNewsMitgliederSuchenRegistrierenMember LoginKostenloses Forum!


Neuer Thread ...
More : [1] [2]


ErstellerThema » Beitrag als Abo bestellenThread schließen Thread verschieben Festpinnen Druckansicht Thread löschen

Kanzleigehilfe 
advancer
............

...

Status: Offline
Registriert seit: 10.07.2006
Beiträge: 68
Nachricht senden
...   Erstellt am 16.01.2008 - 11:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Verzeihung, ein Schreibfehler, es muss 1988 heißen





Signatur
irgendwann werd ich auch Anwalt *fg*

Celsus ...
administrator
guest relations coordinator
..............................



Status: Offline
Registriert seit: 17.10.2005
Beiträge: 384
Nachricht senden
...   Erstellt am 16.01.2008 - 22:52Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Alles klar.

Am Ergebnis ändert es zum Glück nichts. Sofern nicht der neue Eigentümer 2006 eine Vereinbarung geschlossen hat oder es im Grundbuch eingetragen war, besteht kein wie immer geartetes Benützungsrecht.
Empfehle daher der Dame, sich ihre bisherigen Vereinbarungen (woher kennst du überhaupt den Inhalt derselben?) einzurahmen.





Signatur
Wer glaubt, er sei perfekt, hat aufgehört besser zu werden.

Kanzleigehilfe 
advancer
............

...

Status: Offline
Registriert seit: 10.07.2006
Beiträge: 68
Nachricht senden
...   Erstellt am 17.01.2008 - 14:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Celsus schrieb


    Empfehle daher der Dame, sich ihre bisherigen Vereinbarungen (woher kennst du überhaupt den Inhalt derselben?) einzurahmen.


Naja, ich studiere gerne Ihre Akten, wenn Sie nicht da sind


Scherz beiseite. Erstens kenn ich den Inhalt, weil mir die Vereinbarungen der nunmehrige Eigentümer in die Hand gedrückt hat, und zweitens kenn ich den Inhalt, weil ich als einer der Voreigentümer die Vereinbarungen dem jetzigen Eigentümer in die Hand gedrückt hab.





Signatur
irgendwann werd ich auch Anwalt *fg*

Celsus ...
administrator
guest relations coordinator
..............................



Status: Offline
Registriert seit: 17.10.2005
Beiträge: 384
Nachricht senden
...   Erstellt am 17.01.2008 - 18:16Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Difficile est saturam non scribere.

Interessant. Wie geschahen diese Übergaben?

Du als Voreigentümer hast sie vom Vorvoreigentümer wann und unter welchen Umständen bekommen und wann und unter welchen Umständen an den jetzigen Eigentümer weitergegeben?

Ich meine, wie muss man sich das vorstellen? Du (und ev. Miteigentümer) beschließt, die Liegenschaft zu verkaufen. Ihr sucht einen Käufer, verhandelt über den Preis, macht 2006 einen Vertrag, der neue Eigentümer lässt sich das im GB eintragen....
und wann hast du ihm die alten Verträge gegeben??
Was tat die alte Frau eigentlich zu dem Zeitpunkt?? Hat die niemals mit dem (potentiellen) neuen Eigentümer bezüglich des Benützungsrechts gesprochen? Komischerweise kümmerte sie sich ja früher immer rührend um einen neuen notariellen Vertrag, wie 1985.





Signatur
Wer glaubt, er sei perfekt, hat aufgehört besser zu werden.

Kanzleigehilfe 
advancer
............

...

Status: Offline
Registriert seit: 10.07.2006
Beiträge: 68
Nachricht senden
...   Erstellt am 18.01.2008 - 11:10Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


die Übergaben geschahen an einem geheimen Ort

Die alte Dame hat sich wohl früher darum gekümmert, weil sie verwandtschaftlich rechtlichen Beistand hatte. Selbiger ist nunmehr auch schon so himmelalt, dass von dieser Seite kaum Unterstützung kommen kann.

Außerdem ist sie der Meinung, dass sie als ehemalige Tochter des Erbauers sowieso tun und lassen kann, was sie will. Wir als Vorbesitzer haben das der guten Nachbarschaft wegen einfach hingenommen, weil wir nicht im selben Haus wohnten. Dem nunmehrigen Eigentümer jedenfalls geht die alte Scha..... Dame ordentlich am Gesäß.





Signatur
irgendwann werd ich auch Anwalt *fg*

Celsus ...
administrator
guest relations coordinator
..............................



Status: Offline
Registriert seit: 17.10.2005
Beiträge: 384
Nachricht senden
...   Erstellt am 19.01.2008 - 02:55Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Warum ich bezüglich der Inkenntnissetzung (neues Wort?) bzw Übergabe der Verträge fragte, war einerseits wieder die Ersitzung, andererseits aber vor allem, ob nicht der nunmehrige Eigentümer vielleicht in welcher Form auch immer der AD erlaubt hätte, diese Rechte auszuüben, mithin also einen Vertrag (mündlich versteht sich) mit ihr geschlossen hätte.
Dürfte aber nach den bisherigen Infos nicht der Fall sein.

Insofern kannst du dem Mandanten mitteilen, dass mangels Grundbucheintragung des Gartenbenützungsrechts, mangels Ersitzung und mangels aufrechten Vertrages eben kein wie immer geartetes Gartenbenützungsrecht der AD besteht.

Der Eigentümer kann dann machen, was er für richtig hält; jedenfalls in Kenntnis seiner rechtlichen Position ihr in einem Gespräch einmal sagen, wo der Frosch die Locken hat.

Ich darf nur der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, dass das nicht immer so bleiben muss, falls, aber eben eh nur falls eine Ersitzung bereits im Laufen wäre. Zur Abwendung dieser Gefahr bis zum Jahre 2020 siehe oben oder unten, jedenfalls früher.

Außerdem sei nochmals erwähnt, dass der Eigentümer der Liegenschaft auch Eigentümer der Rosenbüsche ist und als solcher dieselben natürlich auch dem Erdboden gleichmachen darf (was ja eine der Ausgangsfragen war).

Meine besten Grüße an die AS/AD und gute Nacht.





Signatur
Wer glaubt, er sei perfekt, hat aufgehört besser zu werden.

Celsus ...
administrator
guest relations coordinator
..............................



Status: Offline
Registriert seit: 17.10.2005
Beiträge: 384
Nachricht senden
...   Erstellt am 26.03.2008 - 14:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Liebe User,
ich muss aufgrund einer (bereits behobenen) kurzeitigen Forensoftwarespinnerei einfach in jedem Bereich einen neuen Eintrag machen, damit der Direktlink wieder funktioniert. Tja, das mach ich hiermit.
Wünsche weiter frohes Schreiben im Forum!





Signatur
Wer glaubt, er sei perfekt, hat aufgehört besser zu werden.

More : [1] [2]

Ähnliche Themen:
Thema Erstellt von Antworten Forumname
Was ist Besuchs-bzw. Wohnrecht bei Hartz IV Irina 4 sevenid
Neuer Thread ...




Liebe Besucher! Hier könnt ihr uns sagen, wie euch das Forum gefällt.




Ihr Forum zum österreichischen Recht! Diskutieren Sie über juristische Probleme, stellen Sie Anfragen... Thema ist, was Sie zum Thema machen.


Recht Österreich Forum österreichisches Rechtsforum Diskussion Erbrecht Zivilrecht Bürgerliches Recht Jus Juristen Web Rechtswissenschaft Fragen Fun Aphorismen Wörterketten Newsgroup News Rechtsgebiet Rechtsanwalt avvocato Jurist Schadenersatzrecht Sachenrecht rechtsinfo auskunft erben pflichtteil Testament Errichtung Eigentum Vertrag eigentumsvorbehalt Fruchtgenuss Gewährleistung Garantie Konsumentenschutz kostenlos ABGB KSchG MedienG § Gesetzbuch Gericht hilfe Klage Erbvertrag Notariatsakt Einantwortung Erbe andeutungstheorie Streit strittig Stundung Inkasso Inkassobüro Kosten Mietvertrag Vermieter Mieter Unterzeichnung titel modus einbau vermengung verarbeitung vereinigung parteiwille reparatur beleidigung rufschädigung medienrecht verkehrsunfall schuld haftpflichtversicherung EKHG PHG DHG OrgHG AHG produkthaftung gefährdungshaftung verschuldenshaftung verschulden eingriffshaftung eltern haften für ihre kinder leistungskondiktion doppelschritt durchgriff anweisung zession leistung dreiecksverhältnis verwendungsanspruch servitut persönlich grunddienstbarkeit wegerecht ausgedinge ersitzung besitzschutz notwehr kausalität dinglich obligatorisch justiz information besitzstörungsklage streitanmerkung anmerkung der rangordnung grundbuch einverleibung miteigentum teilungsklage nachbarrecht lärmbelästigung werkvertrag kaufvertrag schenkung tausch rücktritt allgemeine geschäftsbedingungen klausel ungültig nichtig rechtswidrig zuwachs zueignung gehilfen haftung stellvertretung irrtum wucher täuschung drohung laesio enormis vollmacht bürgschaft pfand verzug unmöglichkeit rücktrittserklärung Schadenersatz Vertrauensschaden Nichterfüllungsschaden culpa in contrahendo vorvertragliches schuldverhältnis verträge mit schutzwirkung zugunsten dritter scheidung aufhebung nichtigerklärung ehe ehegüterrecht ehepakt unterhalt unterhaltsanspruch kommentar österreichisches rechtsportal erklärung spaß humor witzig witze reim lustig text schüttelreim gedicht rätsel sprache wissenschaft punschtest punsch rezept elchtest vogelgrippe kolloidales silber funpics funtext Austria
Preisvergleich

Impressum

Dieses Forum ist ein kostenloser Service von razyboard.com powered by:
Geizkragen Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich: Pioneer PDP-507 XD
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!



Verwandte Suchbegriffe:
wohnrecht aus grundbuch löschen | gesetzbuch,schenkung,wohnrecht,österreich
blank