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silke 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 18.01.2008
Beiträge: 1
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...   Erstellt am 18.01.2008 - 12:56Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo,
hätt da mal ne frage und hoffe,dass mir jemand helfen kann..

momentan lebe ich,26 mit meinem sohn,4 in einer 70 qm wohnung.einen teil der kosten für die wohnung muss ich selbst tragen,da die wohnung 5qm zu gross ist.jetzt sind in der wohnung die fenster undicht geworden,wodurch sich schimmel gebildet hat.deswegen möchte ich gerne umziehen u hab das anfang der woche bei der arge gemeldet.daraufhin haben sie zwei mitarbeiter geschickt,die sich den schimmel angesehen haben u die flecken fotografierten.ein freund von mir hat mir angeboten mit meinem sohn bei ihm einzuziehen,da er eine 3 zimmer wohnung hat,die ca 110 qm gross ist,wobei schon der flur ca 26 qm ausmacht.seine vorige mitbewohnerin ist vor kurzem ausgezogen u er kann sich die wohnung nicht alleine leisten.stimmt die arge einem umzug in eine wg zu? mein sohn u ich hätten jeweils ein eigenes zimmer,nur bad,küche u wohnzimmer würden gemeinsam genutzt werden.die wohnung würde auch 80 euro weniger kosten wie meine jetzige.hat jemand damit evtl erfahrung? bitte um möglichst schnelle antwort,da mein sohn mittlerweile starken husten hat,der laut arzt vom schimmel kommt.ganz lieben dank silke




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 18.01.2008 - 17:28Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Silke,

lies mal unbedingt im Bereich "Hinweise und Ratgeber" den Ratgeber Umzug.

Wenn du dort einziehen möchtest, gibt es ein paar Dinge zu beachten bzw. zu bedenken:

a) Die ARGE muß dem Umzug zustimmen, denn nur dann wird sie auch die Kosten übernehmen. Erkundige dich unbedingt nach der Mietobergrenze, d. h. wie teuer darf die Wohung sein, damit die ARGE die KdU übernimmt.

In diesem Zusammenhang noch eine Bemerkung: Sollte deine derzeitige Wohnung innerhalb der Mietobergrenze der ARGE liegen, dann hat man dir zu Unrecht die Miete gekürzt. Die 5 qm sind dann nämlich völlig irrelevant! Falls das bei dir zutrifft, sag mal bitte Bescheid. Das behandeln wir dann separat von der Umzugsgeschichte.

b) Da du mit einem Mann "zusammen ziehst", kann es passieren, dass die ARGE versucht, hier eine eheähnliche Gemeinschaft zu konstruieren. Dieser Vermutung solltet ihr gleich vorbeugen (Untermietvertrag, schriftliche Erklärung deines zukünftigen Mieters, dass ihr lediglich die Wohnung als WG nutzt, ihr aber darüber hinaus keinerlei Beziehung pflegt und er NICHT gewillt ist, dich und dein Kind in irgendeiner Form zu unterstützen.

c) Hilfreich kann sein, ein Attest des behandelnden Arztes vorzulegen, dass ein Umzug dringend notwendig ist, da andernfalls die Gesundheit von dir und deinem Kind aufgrund der Schimmelsporenbelastung gefährdet ist.

d) Aufgrund der Gesundheitsgefährdung würde ich den Antrag auf Umzug auch als Eilantrag einreichen.

Falls noch Fragen offen sind, schreib sie bitte hier rein. Eventuell kommen auch noch Tipps von den Kollegen; also immer mal wieder reinschauen.

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?



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