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<Tomtom> unregistriert
| Erstellt am 30.10.2007 - 13:59 | |
hallo an alle,
bei mir wohnt eine Frau, die Hartz IV bekommt seit einem Jahr. Ich möchte jetzt umziehen, und die Frau mit, in eine größere Wohnung wohlgemerkt. Diese Frau ist psychisch krank und kann nicht alleine leben. Die Arge sagt aber, dies sei eine eheähnliche Gemeinschaft und lässt dies nicht zu, ausser ich stehe für sie ein. Die Frau kann aber nicht allein leben.Was ist zu tun? Die Frist läuft am 1. Januar ab. Hilfe.....
Wer hat da Erfahrungen. Genügen krankmeldungen, oder muss ein Gutachten eines Arztes her? Hat schon viele Klinikaufenthalte hinter sich...
LG an alle
ach ja, ihr könnt meine Mail benutzen zum antworten. hutthurmer@arcor.de
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 30.10.2007 - 15:20 | |
Hallo TomTom,
für die Mitglieder des Forums ist es sicher hilfreicher, wenn sie hier mitlesen können. Bei einer Beantwortung per Mail, wäre diese Möglichkeit nicht mehr gegeben! Dies nur kurz vorab.
TomTom schrieb
bei mir wohnt eine Frau, die Hartz IV bekommt seit einem Jahr.
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a) Bedeutet dies, dass die Frau auch jetzt schon mit dir in einer Wohung wohnt? Oder wohnt sie lediglich im gleichen Mietshaus und du kümmerst dich um sie?
b) In welchem Verhältnis stehst du zu ihr? Wenn du ihr lediglich als Bekannter Hilfe leistest, kann die ARGE hieraus nicht mal eben eine "eheähnliche Gemeinschaft" machen. Eine reine Vermutung reicht als Beweis nicht aus!!
c) Wenn du mit der Frau eine WG gründen willst, kann auch hier die ARGE keine eheähnliche Gemeinschaft unterstellen und dies pauschal versagen.
d) Hast du bzw. habt ihr den Antrag mündlich oder schriftlich eingereicht? Liegt über die Ablehnung ein Bescheid vor oder wurde dies lediglich mündlich erklärt?
Man kann sicherlich mehr zu dem Fall sagen, wenn alle relevanten Fakten bekannt sind. Schreib das bitte mal hier rein, damit die Kollegen das nachlesen und beantworten können.
Gruss Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 30.10.2007 - 17:51 | |
Ergänzend zu Wolf27 noch ein paar Fragen:
- erhälst du ALG2?
- was ist der Grund für den Umzug?
- was ist der Grund dafür, dass diese Frau mit umziehen soll/muss?
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
<Tomtom> unregistriert
| Erstellt am 07.11.2007 - 16:47 | |
Hallo,
also kurzer Überblick. Meine Freundin ist letztes Jahr verstorben. Ich hatte dann einen Klinikaufenthalt und lernte dabei diese Frau kennen. Sie hatte keine Wohnung mehr und Hartz. Ich bot ihr dann an, sie könne zu mir ziehen. Das tat sie auch. Mittlerweile ist ein Jahr vergangen und jetzt sitzt das Amt hier und meint, es sei eine eheähnliche Gemeinschaft. Die Wohnung wurde nicht in Augenschein genommen etc. Ich selbst bin berufstätig und verdiene sehr gut.
Wegen Umzug: Ich möchte eine größere Wohnung.
Gruß an alle
PS: Sorry, dass ich solang gebraucht hab....
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 07.11.2007 - 18:02 | |
Damit hat das Amtz leider recht, es sei denn, du bzw. "diese Frau" kann einen Untermietvertrag vorlegen und ihr habt getrennte Zimmer.
Da du kein ALG2 beziest, kannst du natürlich jederzeit umziehen. Da "diese Frau" ALG2 bezieht, vermutlich ohne die KdU??? muss sie die Genehmigung der ARGE zu einem Umzug einholen.
Da sie aber, wenn sie keinen Mietvertrag hat, offiziell eigentlich Obdachlos ist, muss sie dies der ARGE so mitteilen, oder aber einen Untermietvertrag vorlegen, damit bestände dann eine Haushaltgemeinschaft und keine BG und sie erhielte ihre anteiliegen KdU.
Wenn du umziehst, würde damit ihr Untermeitvertrag automatisch enden und sie eine andere Wohnung benötigen.
Wenn sie wieder mit dir eine WG bilden will, sollte das dann von vornherein mittels Untermietvertrag etc. abgesichert sein.
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<Tomtom> unregistriert
| Erstellt am 08.11.2007 - 11:29 | |
Hy,
danke für die schnelle Antwort. Ist echt schwierig. Einen Untermietvertrag haben wir nicht. Sie wohnt kostenlos bei mir. Sie kommt nur für ihr Essen auf. Na ja, heute haben wir bzw. Heidi einen Rentenantrag gestellt wegen ihrer psychischen Probleme. Hoffentlich klappt das, dann wär sie wenigstens für eine Zeit wesentlich freier. Vom finanziellen bleibt es sich ca. gleich.
LG Thomas
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