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Blacky Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 04.09.2008 Beiträge: 9 Nachricht senden | Erstellt am 04.09.2008 - 23:56 | |
Hallo,
ich habe ein paar Fragen und hoffe mir kann dabei jemand helfen.
Und zwar habe ich eine Bekannt die sich von ihrem Freund getrennt hat und in der Gemeinsamen Wohnung weiter wohnen bleiben möchte.
Der Ex-Freund zieht aus der Wohnung aus und da sie sucht nun einen Mitbewohner.
Der Vermieter ist bereit einen neuen Mietvertrag aufzusetzen.
Sie befindet sich in Ausbildung und bekommt inkl. Kindergeld und Unterhalt ihres Vaters 714€.
Nun möchte ich gerne mit in die wirklich schöne Wohnung ziehen und weiß nicht ob das machbar ist.
Eigenes Zimmer ist natürlich vorhanden.
Küche, Wohnzimmer und Bad würden natürlich gemeinsam genutzt.
Ich wohne derzeit in einer 2-Raumwohnung mit 47qm zum Preis von 312,11€.
Natürlich übernimmt die Arge nur den Regelsatz von 275,75€.
Somit muß ich den Rest von 35,36€ aus eigener Tasche leisten.
Die Wohnung in der meine Bekannte wohnt kostet Warm 450€ für 78qm.
Somit müsste das Amt statt 275,75€ nur noch 225€ leisten (also ich bilde mir ein die miete würde dann 50:50 geteilt oder?).
Im Moment zahle ich im Monat 50€ Stromkosten.
Bei meiner Bekannten müsste ich mich nur mit 25€ an den kosten beteiligen.
Im großen und ganzen würde es sich lohnen wenn ich in die Wg einziehen würde da ich pro Monat 60€ mehr im Portmonee hätte.
Das Amt würde ebenfalls 50,75€ sparen.
Meint ihr man würde mir das gestatten?
Anderseits weiß man ja nicht ob sich mit der bekannten vielleicht später etwas mehr ergibt auf so engen Raum.
Weiß jemand wieviel mir dann abgezogen werden würde wenn später von WG auf BG umändern und mir ihr Einkommen angerechnet wird?
Kann auch mit Freibetrag und Existenzminimum nix anfangen was man so liest.
Wie hoch wäre der für meine bekannte?
Leider spuckt da google nur wenig verwertbares drüber aus.
Also wie gesagt sie hat 714€ zur Verfügung.
Vielen Dank fürs Lesen und die Antworten.
mfg Thomas
[Dieser Beitrag wurde am 05.09.2008 - 00:13 von Blacky aktualisiert]
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 05.09.2008 - 01:44 | |
Hallo Blacky,
lies mal hier:
Wohngemeinschaft
WG: Keine Auskunftspflicht über Mitbewohner!
Es gibt 2 Möglichkeiten:
a) beide gleichberechtigt als WG-Mitglieder im Hauptmietvertrag (hängt vom Vermieter ab)
b) einer ist Hauptmieter - der andere Untermieter (Vermieter muß damit einverstanden sein!)
Klick mal hier: Untermietvertrag (pdf). Der ist gut geschrieben und enthält alle Punkte, die gegenüber der ARGE wichtig sind. Allerdings sollte die Miete aufgeschlüsselt werden in: Kaltmiete - Nebenkosten - Heizung. Telefonnummer und Bankverbindungen sollte man besser weglassen (Datenschutz!). Immer schön darauf achten, dass hier nie Begriffe wie Freund/in, Bekannte/r etc. fallen!
Hier mal ein Text von Ottokar aus anderen Threads:
Als WG gibt es immer (i. d. R./Anm. Wolf) einen Hauptmieter, der den Mietvertrag abgeschlossen hat. In diesem Mietvertrag muss der Vermieter dem (Haupt)Mieter das Recht einräumen, einen oder mehrere Untermietverträge über die von ihm gemieteten Räume schließen zu dürfen, also gestatten, die Wohnung ganz oder teilweise weiter zu vermieten.
Der Hauptmieter hat gegenüber dem Untermieter die Position eines Vermieters - mit allen Rechten und Pflichten.
Der Hauptmieter schließt dann mit den anderen Bewohnern der WG jeweils einen Untermietvertrag, der u.a. enthalten sollte, was gemietet wird, was gemeinsam genutzt wird, welche Kosten zu tragen sind sowie deren Höhe, Kündigungsfrist, übergebene Schlüssel, sogar eine Kaution kann und sollte zur Sicherheit vereinbart werden.
Außerdem muss der Hauptmieter, sobald er die Betriebskostenabrechnung erhalten hat, diese auf die einzelnen Mitglieder der WG umlegen und diesen als ihr "Vermieter" eine eigene Betriebskostenabrechnung stellen. Wobei es hier reicht, mittels eines Zusatzes die Nachzahlung oder Erstattung entsprechend nach Personenzahl zu verteilen.
Zur Ergänzung: es wird nichts gekürzt. Es handelt sich bei einer WG um zwei vollkommen getrennte Haushalte in einer Wohnung, nicht mal um eine Haushaltgemeinschaft, da man ja nicht zusammen haushaltet. Jeder erhält seinen Mietanteil und seinen Regelsatz.
Wenn Person A einen Antrag stellt, dann ausschließlich für sich. Das Amt kann dabei von Person B keine Angaben über Einkommen und Vermögen fordern. Und umgekehrt.
Lies mal bitte noch im Bereich "Ratgeber": Ratgeber Umzug und GOLDENE REGELN für den ARGE-Alltag.
Falls noch Fragen offen sind, melde dich bitte.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Blacky Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 04.09.2008 Beiträge: 9 Nachricht senden | Erstellt am 05.09.2008 - 10:10 | |
Vielen Dank für die Hilfe. 
Also muß unbedingt ein Hauptmietvertrag von meiner Bekannten abgeschlossen werden und dann von mir ein Untermietvertrag sonst wird das nicht genehmigt?
Hoffentlich spielt da der Vermieter mit. 
Und wenn ich angeben würde wir hätten eine Bedarfsgemeinschaft (was ja nicht so ist aber allerdings eintreten könnte bei der süßen maus ) was würde das dann bedeuten?
Wird mir dann etwas bzw. wieviel gekürzt?
Ich meine ich will mich schon vroher über alles Informieren damit ich am ende nicht Dumm aus der Wäsche gucke.
Vielen Danke  
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 05.09.2008 - 15:11 | |
Blacky schrieb
Also muß unbedingt ein Hauptmietvertrag von meiner Bekannten abgeschlossen werden und dann von mir ein Untermietvertrag sonst wird das nicht genehmigt? |
Nein - ihr könnt auch, wie in Möglichkeit 'a' beschrieben, einen WG-Mietvertrag abschließen. Der muss dann aber auch als solcher expliziet erkennbar sein, damit die ARGE nicht auf die Idee kommt, aus euch eine "Zwangs-BG" zu machen!
Jetzt mal zu deiner Idee "BG mit der süßen Maus": Ich kann davon nur abraten, sonst könnte es dir passieren, dass die "süße Maus" ziemlich sauer wird. Seid ihr nämlich eine BG, hat sie die ARGE an den Hacken hängen und ihre Ausbildung könnte dadurch gefährdet werden. Fakt ist, dass du dann nur den reduzierten Regelsatz (90 %) erhalten würdest und die ARGE auch an ihr Geld will. Das ist ja sicher nicht in deinem Sinne. Lass sie da also mal raus. Ihr seid eine WG und Ende der Ansage an die ARGE!
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Blacky Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 04.09.2008 Beiträge: 9 Nachricht senden | Erstellt am 19.09.2008 - 10:31 | |
Hallo,
so ich habe nun meine Wohnung gekündigt und habe mit der Wohnungsgenossenschaft abgesprochen das ich sie zum 31.10 räumen werde da ich eine Mutter mit kind als Nachmieter gebracht habe.
Jetzt allerdings hab ich ein problem.
Und zwar haben wir bei der Frau des Vermieters nachgefragt ob wir einen WG Mietvertrag abgschließen können wegen der aufschlüsslung des Wohnraums und der Kosten.
Diese hat zu uns gesagt das es kein problem sei aber anscheinend hat sie da was falsch verstanden.
Jetzt als wir beim Vermieter nachgefragt haben sagte er uns das er keinen WG-Mietvertrag macht.
Er würde uns die Miete von 450€ auf 400€ senken aber keinen Mietvertrag ausstellen.
Sowas macht er einfach nicht.
Oh man und das jetzt...
Ist ja auch möglich einen WG Mietvertrag zu erstellen wo beide Mieter gleichberechtig sind aber wie sieht der aus?
Eventuell lässt er sich auf sowas ein.
Kann ja verstehen das er keine WGs mit extra verträgen mag.
Aber für die Arge wärs doch besser man würde aus dem Mietvertrag erkennen das es eine WG ist oder?
Naja immerhin würden die Arge nur noch 200€ Warm tragen müssen.
lg
[Dieser Beitrag wurde am 19.09.2008 - 10:33 von Blacky aktualisiert]
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 19.09.2008 - 12:05 | |
Blacky schrieb
Jetzt als wir beim Vermieter nachgefragt haben sagte er uns das er keinen WG-Mietvertrag macht. |
Hallo Blacky,
da hast du dich wahrscheinlich etwas vergaloppiert. Dein Hinweis "ob wir einen WG Mietvertrag abgschließen können wegen der aufschlüsslung des Wohnraums und der Kosten" hat den Vermieter wohl etwas verschreckt, denn die haben i. d. R. keinen Bock auf Mehrarbeit.
Also, wenn ich richtig verstanden habe, dann ist der Vermieter ja einverstanden, dass du mit in die Wohnung ziehst. Um dich ordentlich ummelden zu können und auch, um rechtlich als Mieter abgesichert zu sein, solltest/mußt du sowieso entweder einen Untermietvertrag mit deiner Freundin abschließen oder im Hauptmietvertrag mit aufgeführt werden.
Damit das jetzt flott geklärt wird, sprich ihn nochmals an und sag ihm, dass du dich leider etwas "umständlich und/oder mißverständlich" ausgedrückt hast. Du brauchst lediglich sein Einverständnis (schriftlich!), dass deine Freundin dich als Untermieter aufnimmt. Dadurch hat er selbstverständlich keine Mehrarbeit und auch keine Nachteile, sondern es geht lediglich darum, dass ihr beiden klare Verhältnisse wollt (falls eure Beziehung etc. blabla...). Mach es also nicht so kompliziert bei dem Vermieter!!! Er hat doch nur Vorteile: solltest du, als Untermieter, mal ausziehen, dann bleibt deine Freundin weiter die Hauptmieterin und er hat weiter seine Miete und keinen Ärger mit dir. Da ihr da zu zweit wohnen werdet, muß er die Nebenkostenabrechnung doch sowieso entsprechend anpassen.
Blacky schrieb
Aber für die Arge wärs doch besser man würde aus dem Mietvertrag erkennen das es eine WG ist oder?
Wenn deine Freundin einen Untermietvertrag mit dir und die Erlaubnis des Vermieters vorlegen kann, hat das denselben Effekt!
Naja immerhin würden die Arge nur noch 200€ Warm tragen müssen.
Mach dir um die ARGE mal keine "Sorgen". Die werden noch früh genug nach Gründen suchen, um sparen zu können. 
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LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Blacky Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 04.09.2008 Beiträge: 9 Nachricht senden | Erstellt am 19.09.2008 - 15:11 | |
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich werd es wagen und ihn nochmal ansprechen. 
Noch zwei Fragen
1.Die Schriftliche Genehmigung vom Vermieter wegen der Untervermietung muß ich dem Amt vorlegen?
Möchte nämlich alle Unterlagen vollständig abgeben damit sich nix hinauszögert.
2.Geld von der Arge sollte an mich oder besser an den Hauptmieter direkt überwiesen werden?
Vielen Dank 
[Dieser Beitrag wurde am 19.09.2008 - 15:12 von Blacky aktualisiert]
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 19.09.2008 - 15:31 | |
zu 1.
Nein! Die geht das Amt nichts an. Das ist ein Vertrag zwischen Hauptmieter und Vermieter, auf den hast du keinerlei Zugriffsrecht. Wenn die den sehen wollen, müssen sie sich an den Hauptmieter wenden.
zu 2.
an dich
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Blacky Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 04.09.2008 Beiträge: 9 Nachricht senden | Erstellt am 23.11.2008 - 15:29 | |
Hallo,
so wohnen nun zusammen aber natürlich gibt es jetzt probleme.
Obwohl ich den Untermietvertrag Ordnungsgemäß angegeben habe gibts keine Miete so wie mir scheint.
Vom Amt habe ich nur 344€ bekommen.
Das heißt 351€ minus 6,xx€ Heizkostenpauschale (????).
Da ich erst keinen Bescheid bekommen hatte habe ich einfach die Bescheidnummer genommen vom Kontoauszug und hab damit Widerspruch eingelegt.
Der wurde natürlich abgewiesen weil der bescheid noch an die alte Adresse geschickt wurde und mir somit nicht zugestellt wurde.
Da ich den bescheid nun habe bin ich aber trotzdem nicht schlauer.
Denn da steht nirgendwo etwas von Miete drin.
Beim Amt hab ich auch nachgefragt und da sagte man mir nur das nur die Ummeldebescheinigung fehlt und sonst alles okay ist.
Eine ablehnung des umzugs bzw. der Wohnung gabs auch nicht vom Amt also warum gibs keine Miete?
Ich kann bei Bedarf den Bescheid auch einscannen falls sich den jemand ansehen will.
|
ElsiTeillwissend  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 16.10.2008 Beiträge: 76 Nachricht senden | Erstellt am 24.11.2008 - 02:35 | |
Blacky schrieb
Das heißt 351€ minus 6,xx€ Heizkostenpauschale (????). |
Hallo,
meinst du hier "Warmwasserpauschale"? Das wären 6,33€ so ungefähr - für eine Einzelperson.
Allerdings wäre dieser Abzug ziemlich kurios, wenn doch deine Miete angeblich nicht zu berechnen sei, weil ein Beleg fehlt. ...???...

LG Elsi...
Signatur Die Würde des Menschen ist ...
... unfassbar.
Deshalb finden wir sie nur in diesem berühmten Büchlein und ...
... unseren Wünschen und Illusionen. |
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