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NeBula Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 02.01.2008 Beiträge: 3 Nachricht senden | Erstellt am 02.01.2008 - 15:26 | |
Hallo,
eine freundin von mir, erzählte das sie keinerlei leistung von alg2 erhält, somit wird auch keine Miete mehr gezahlt.
Sie lebt mit ihren beiden söhnen zusammen die beide zwar einkommen haben, aber gerade soviel das es einigerma0en reicht, soweit ich informiert bin.
Meine frage ist nun, kann es sein, das nichteinmal die miete mehr gezahlt wird? Und gibt es anderweitig möglichkeiten an eine soziale überbrückungs-unterstüzung zu gelangen?
ich danke euch
mfg
Signatur www.JustBase.FM |
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 02.01.2008 - 15:40 | |
Hallo NeBula,
die Angaben sind leider für eine individuelle Antwort etwas dürftig.
a) Warum erhält deine Freundin kein ALG II mehr?
b) Wie alt sind ihre Söhne?
c) Wer ist Mieter der Wohnung?
d) Mit welcher Begründung hat die ARGE die Zahlung abgelehnt? Liegt ein Bescheid der ARGE vor?
Um keine Fehlinformationen zu geben, möchte ich hier nicht einfach "ins Blaue" hineinraten. Wenn du bzw. deine Freundin die fehlenden Infos nachreichen, können wir hier im Forum sicher mehr dazu sagen.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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NeBula Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 02.01.2008 Beiträge: 3 Nachricht senden | Erstellt am 02.01.2008 - 15:43 | |
Wolf27 schrieb
Hallo NeBula,
die Angaben sind leider für eine individuelle Antwort etwas dürftig.
a) Warum erhält deine Freundin kein ALG II mehr?
b) Wie alt sind ihre Söhne?
c) Wer ist Mieter der Wohnung?
d) Mit welcher Begründung hat die ARGE die Zahlung abgelehnt? Liegt ein Bescheid der ARGE vor?
Um keine Fehlinformationen zu geben, möchte ich hier nicht einfach "ins Blaue" hineinraten. Wenn du bzw. deine Freundin die fehlenden Infos nachreichen, können wir hier im Forum sicher mehr dazu sagen.
LG Wolf
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a.) weiss sie nicht, sie rief dort an und fragte nach doch bekam sie keine auskunft und soll morgen dahin kommen
b.)Ihre söhne sind 17 und 19
c.) Mieter der wohnung ist noch ihr exmann
d.) keine begründung kein bescheid.
Danke =)
Signatur www.JustBase.FM |
Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 02.01.2008 - 16:11 | |
Hallo NeBula,
zu a: Mal abwarten, was die ARGE erzählt.
zu c: Hier könnte der Grund liegen, falls die ARGE vermutet, dass sie noch von ihrem Ex-Mann unterstützt wird.
zu d: Das ist natürlich eine Frechheit und m. M. nach auch nicht rechtskonform. Hier hätte zumindest vorab eine Überprüfung seitens der ARGE stattfinden müssen und zwar BEVOR sie die Zahlungen einstellt.
Ich kann nur empfehlen, dass deine Freundin bei dem morgigen Termin auf einen rechtsmittelgültigen Bescheid besteht. Falls möglich, soll sie nicht allein dort hingehen und sehr vorsichtig mit ihren Aussagen sein.
LG Wolf
Btw: Bitte die Zitattaste auf die "kurze Entfernung" nicht unnötig quälen! Das erleichtert das Lesen. Danke.
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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NeBula Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 02.01.2008 Beiträge: 3 Nachricht senden | Erstellt am 02.01.2008 - 16:27 | |
Ich danke dir, werde ihr das mal mitteilen =) ich hoffe das beste für sie
mfg
Signatur www.JustBase.FM |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 04.01.2008 - 18:55 | |
Eine Sanktion/Kürzung/Zahlungseinstellung ohne Bescheid ist immer rechtswidrig!
Dagegen kann man mit Eilantrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von Sanktion/Kürzung/Zahlungseinstellung beim zuständigen Sozialgericht klagen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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