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thom Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 25.10.2007 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 25.10.2007 - 22:05 | |
Hallo, meine Tochter 26 Jahre bewohnt bei uns im Haus 2 Zimmer.Sie hat jetzt ihren Hartz Bescheid bekommen und nur die 347€ bewilligt bekommen.Meine Frage wäre muss das Arbeitsamt die Miete für meine Tochter zahlen ? Ich soll jetzt unser gesamtes Einkommen (Lohnbescheinigungen) beim Arbeitsamt offenlegen sowie Kontoauszüge der letzten 8 Wochen.Und soll die Nebenkosten aufschreiben.Will man uns jetzt vielleicht nur einen Teil der Nebenkosten ersetzen?Wer zahlt die Kaltmiete. Vielleicht hat jemand Erfahrung oder sogar schon mal dasselbe Problem gehabt.Wäre für jeden unverbindlichen Ratschlag dankbar. gruss Thom
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 26.10.2007 - 03:26 | |
Hallo Thom,
um deine Fragen korrekt beantworten zu können, solltest du noch folgende Infos geben:
a) Bezieht ihr (Eltern) auch ALG II? Ich vermute mal nein, da du von Lohnbescheinigungen, die vorgelegt werden sollen, sprichst.
b) Zahlt eure Tochter einen Zuschuss zur Miete an euch?
c) Unterstützt ihr eure Tochter finanziell?
Lies dir auf jeden Fall mal dies durch: Erklärung Haushaltsgemeinschaft
Vielleicht beantwortet das schon einige deiner Fragen.
Bezüglich der Vorlage eurer Kontoauszüge bin ich mir nicht sicher, ob das verlangt werden kann. Da können dir die Kollegen hier besser zu Auskunft geben.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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thom Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 25.10.2007 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 26.10.2007 - 06:49 | |
Hallo, erstmal schönen Dank für die schnelle Antwort.Also wir sind beide Berufstätig .Als unsere Tochter beschäftigt war hat sie auch Miete gezahlt. Bei 347€ kann man das aber nicht mehr verlangen.Finanziell wird sie von uns nicht unterstützt.
gruss Thom
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 26.10.2007 - 12:36 | |
thom schrieb
Hallo, meine Tochter 26 Jahre bewohnt bei uns im Haus 2 Zimmer.Sie hat jetzt ihren Hartz Bescheid bekommen und nur die 347€ bewilligt bekommen.Meine Frage wäre muss das Arbeitsamt die Miete für meine Tochter zahlen ? Ich soll jetzt unser gesamtes Einkommen (Lohnbescheinigungen) beim Arbeitsamt offenlegen sowie Kontoauszüge der letzten 8 Wochen.Und soll die Nebenkosten aufschreiben.Will man uns jetzt vielleicht nur einen Teil der Nebenkosten ersetzen?Wer zahlt die Kaltmiete. Vielleicht hat jemand Erfahrung oder sogar schon mal dasselbe Problem gehabt.Wäre für jeden unverbindlichen Ratschlag dankbar. gruss Thom
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Vorsicht!
Hier unterstellt euch das Amt, ihr würdet eure Tochter mit eurem Einkommen unterstützen!
Ihr solltet:
1. die Auskunft verweigern und
2. schriftlich der ARGE erklären, dass ihr eure Tochter in keiner Weise unterstützt. Weder materiell noch finanziell.
Dazu müsst ihr noch einen Untermietvertrag mit ihr schließen.
thom schrieb
Hallo, erstmal schönen Dank für die schnelle Antwort.Also wir sind beide Berufstätig .Als unsere Tochter beschäftigt war hat sie auch Miete gezahlt. Bei 347€ kann man das aber nicht mehr verlangen.Finanziell wird sie von uns nicht unterstützt.
gruss Thom
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Da liegt der Hund begraben! Wenn ihr eure Tochter kostenlos wohnen lasst, bezahlt das Amt natürlich nichts! Dazu müsstet ihr einen Untermietvertrag mit ihr schließen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 26.10.2007 - 19:52 | |
@Ottokar
Genau auf die Knackpunkte wollte ich raus. Danke für deine schnelle Antwort auch von mir. (Wieder ein bissel schlauer geworden )
Eine Frage noch dazu:
Sollte der Untermietvertrag dann nicht besser zurückdatiert werden?
Nicht, dass die ARGE auf die Idee kommt, dass der "mal eben fix zur Leistungserschleichung erstellt wurde" und die Zahlung mit dieser Begründung verweigert.
@Thom
Warte eben noch die Antwort von Ottokar ab, damit da kein dummer Fehler passiert. Du kannst ja derweil schon mal alles für die ARGE vorbereiten.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 26.10.2007 - 23:38 | |
Der Untermietvertrag sollte auf das Datum lauten, an dem eure Tochter das erste mal Miete an euch gezahlt hat (falls sie das hat - oder auch nicht hat) und dieses sollte deutlich vor dem Datum der Erstantragstellung liegen.
Da muss rein:
- welches Zimmer sie vermietet erhält und dessen Größe,
- welche Räume gemeinsam genutzt werden,
- wie hoch ihr Mietanteil ist, nach Kaltmiete, NK und HK getrennt.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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