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moon29
Neu dazu gekommen
Status: Offline
Registriert seit: 04.05.2008
Beiträge: 1
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Erstellt am 04.05.2008 - 23:12
ich habe da ein kleines problem und hoffe jemand kennt sich aus und kann mir evtl helfen.
also ich beziehe seit drei monaten algII. nun ist bei mir eine geldstrafe fällig geworden die ich auch bezahlen mußte, ansonsten wäre eine ersatzfreiheitsstrafe fällig gewesen. jetzt habe ich allerdings das problem das ich meine miete nicht bezahlen kann. gibt es da die möglichkeit einen vorschuß oder ein darlehen vom amt zu bekommen? wäre schön wenn jemand mir da ein paar tips geben könnte. danke schonmal![]()
Ottokar 
Moderator




Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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Erstellt am 06.05.2008 - 13:46
Hast du deine KdU dazu verwendet, eine Schuld zu bezahlen, ist das dein Problem.
Vorher hättest du für diese Geldstrafe ein Darlehen nach § 23 SGB II beantragen können. Das geht nun nicht mehr, da diese Schuld und der Bedarf nicht mehr bestehen.
Stattdessen hast du nun Mietschulden. Wenn diese so hoch sind, das Kündigung droht, kannst du deren Übernahme als Darlehen nach § 22 Abs. 5 SGB II beantragen.
Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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