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Imzadi  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 14.08.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 14.08.2008 - 11:34 | |
Hallo,
unser Problem ist folgendes:
im Rahmen seiner Umschulung macht mein Verlobter gerade ein dreimonatiges Praktikum für das er 400 € pro Monat bekommt.
Das Arbeitsamt hat ihm jetzt Hartz IV für diesen Zeitraum gestrichen, da er da ja Geld verdient und es mein Einkommen gibt. Nach dem Praktikum könne er wieder Hartz IV beantragen.
Jetzt ist er natürlich nicht krankenversichert. Seine alte Krankenkasse verlangt für eine Selbstversicherung 124 € pro Monat, was für uns ein riesen Batzen Geld ist.
Er hat beim Sozialamt nachgefragt, die haben ihn ans Arbeitsamt verwiesen mit der Begründung, daß die ihm die Krankenkasse zahlen müßten.
Wir haben jetzt keinen Plan ob überhaupt jemand für den Krankenkassenbeitrag aufkommt und wenn ja, wer?
Weiß jemand Bescheid? Vielen Dank!
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 14.08.2008 - 13:21 | |
Das kann ich ohne genaue Daten, die auch das Amt zu einer Berechnung benötigt, nicht nachvollziehen.
Von den 400€ müssen Freibeträge abgezogen werden, so dass davon nur 240€ auf seinen ALG II Bedarf anrechenbar sind.
Übersteigt euer gemeinsames anrechenbares Einkommen euren Gesamtbedarf, entfällt euer ALG II Anspruch.
Jedoch muss in diesem Fall das Amt die nötige Selbstzahlung der KV berücksichtigen. Würde er unter Berücksichtigung dieses Beitrages wieder ALG II bedürftig, dann kann er einen Antrag auf Übernahme der KV-Beiträge bei der ARGE stellen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Imzadi  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 14.08.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 14.08.2008 - 14:01 | |
OK!
Welche Angaben brauchst Du?
[Dieser Beitrag wurde am 14.08.2008 - 14:17 von Imzadi aktualisiert]
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 14.08.2008 - 14:04 | |
Imzadi schrieb
OK!
Welche Angaben brauchst Du?
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Alle die das Amt zu einer Berechnung ebenfalls benötigt.
Um euren ev. Bedarf auszurechnen, müsste ich wissen:
- Netto und Brutto jeder Person eurer BG
- KiGe und Unterhalt nach Kind aufgeschlüsselt
- Alter der Kinder
- Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten
- wie wird Warmwasser erwärmt
- falls weitere Personen bei euch wohnen, die nicht zu eurer BG gehören: wie viele sind das
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Imzadi  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 14.08.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 14.08.2008 - 14:17 | |
Mein Verlobter hat momentan lediglich die 400 € Praktikumsvergütung. Wieviel das Arbeitsamt von mir quasi für seinen Unterhalt will weiß ich nicht.
Ich habe brutto ca. 2273 € und netto ca. 1402 € monatlich (ca. deshalb, weil die Zahlen jeden Monat minimal um ein paar € variieren durch Samstagsdienst bei der Arbeit).
Keine Kinder da.
Kaltmiete: 348,76 € (ist alles drin bis auf Strom und Gas), 63 € für die (freiwillig) dazumietbaren Garagenplätze, 90 € Abschlagszahlung für Strom und Gas.
Warmwasser wird mit Gas über Gasetagenheizung erwärmt.
Keine weiteren Personen in der Wohnung.
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Imzadi  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 14.08.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 14.08.2008 - 14:37 | |
Was ich noch vergessen habe (falls das eine Rolle spielt): Ich habe mir von meinem Arzt bestätigen lassen, daß ich wegen einer Milchzuckerunverträglichkeit spezielle laktosefreise Produkte brauche und deshalb eigentlich Mehrausgaben habe.
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 14.08.2008 - 16:08 | |
Imzadi schrieb
90 € Abschlagszahlung für Strom und Gas. |
Hallo Imzadi,
schlüssel das bitte mal auf, sonst kann Ottokar das nicht korrekt berechnen:
Gas: € xx
Strom: € xx
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Imzadi  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 14.08.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 14.08.2008 - 16:44 | |
Ah, sorry!
Also die Abschlagsbeträge sind brutto für Gas 51 € und für Strom 39 €.
Fehlt sonst noch was oder ist was unklar formuliert?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 14.08.2008 - 20:00 | |
Du
brutto ca. 2273 €
netto ca. 1402 €
Freibeträge (vom Brutto)
Grundfreibetrag: 100€
Freibetrag 1: 140€ (20% des Brutto von 100,01€ bis 800,00€; hier von 700€)
Freibetrag 2: 40€ (10% des Brutto von 800,01€ bis 1200,00€, bei mind. einem mind. Kind in der BG bis 1500€; hier von 400€)
gesamt: 280€
Statt des Grundfreibetrages können bei einem Bruttoeinkommen ab 400,01€/Monat auch die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, wenn diese höher sind. Lies dazu mal den "Ratgeber Einkommensanrechnung" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".
anrechenbares Einkommen = 1402€ Netto - 280€ Freibeträge = 1122€
Er
400 € Praktikumsvergütung
Grundfreibetrag: 100€
Freibetrag 1: 60€ (20% des Brutto von 100,01€ bis 800,00€; hier von 300€)
Freibetrag 2: 0€ (10% des Brutto von 800,01€ bis 1200,00€, bei mind. einem mind. Kind in der BG bis 1500€; hier von 0€)
gesamt: 160€
anrechenbares Einkommen = 400€ Netto - 160€ Freibeträge = 240€
Bedarf
Miete incl. Nebenkosten: 348,76€
Heizung incl. Warmwasser: 51€
im Regelsatz enthaltene Betrag für Warmwasser: Du 5,70€ + Er 5,70€ = 11,40€
berücksichtigungsfähige Miete = 348,76€ + 51€ - 11,40€ = 388,36€, davon 1/2 = 194,18€
Bedarf Du
Regelsatz: 316€
1/2 KdU: 194,18€
= 510,18€
Bedarf Er
Regelsatz: 316€
1/2 KdU: 194,18€
= 510,18€
Gesamtbedarf = 1020,36€
Demgegenüber habt ihr ein anrechenbares Einkommen von 1362€. Auch wenn ich den Krankenkassenbeitrag mit einberechne: 1020,36€ + 124€ = 1144,36€
bleibt ihr weiterhin deutlich (217,64€) über eurem Bedarf. Also keinen Anspruch auf ALG II.
[Dieser Beitrag wurde am 14.08.2008 - 20:01 von Ottokar aktualisiert]
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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Imzadi  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 14.08.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 14.08.2008 - 23:52 | |
Ok, dann weiß ich wenigstens woran ich bin. Vielen Dank fürs Ausrechnen! 
[Dieser Beitrag wurde am 14.08.2008 - 23:57 von Imzadi aktualisiert]
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