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JosefZapp 
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Registriert seit: 09.09.2008
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...   Erstellt am 09.09.2008 - 11:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Durch zufall hab ich diese Seite gefunden und hab mal eine Frage.
Ist es zulässig das die Jobargentur ( Arge ) Leistungen einstellen kann obwohl eine Krankmeldung zugestellt war.?

Folgendes liegt zu Grunde....
Die Jobargentur Schwelm hate mir ein 1.50€ Job vermittelt, ob wohl es Rechtlich nicht zu lässig ist weil nicht andere Maßnahmen ausgeschöpft wurden.
Durch eine Krankenhausuntersuchung wurde festgestellt das ich an Osteoporose leide was auch meine rüchen und Gliederschmerzen nun erklärt.Mein Hausarzt hat mich Krank gescheiben weil ich die Arbeit nicht ausführen kann. Generell dürfe ich laut KH nicht mehr wie 10 kg heben ansonsten bestünde die Gefahr das ich im Rollstuhl lande. Die Jobargentur hat mir legendlich am Telefon mitgeteilt das ich auf Grund das ich nicht auf der Arbeit erschienen sein die Leistugen eigestellt.

Nach Anwaltlichen hinweis würde eine Klage ein halbes Jahr dauern ??? Auch ein Mitteilung der Jobargentur auf eine Amtsärtztliche Untersuchung ist bisher nicht erfolgt.Die Jobargentur hüllt sich in schweigen. Nicht einmal der Dienststellenleiter findet es für nötig auf meine Anruf auf seine Ab zurück zu rufen.
Welche möglichkeit habe ich noch bevor die licher aus gehen????

LG Jupp




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

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Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 09.09.2008 - 13:35Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


JosefZapp schrieb
    Ist es zulässig das die Jobargentur ( Arge ) Leistungen einstellen kann obwohl eine Krankmeldung zugestellt war.?

Hallo Josef,

grundsätzlich nicht! Zudem hat vor Leistungseinstellung eine Anhörung stattzufinden.

Fragen hierzu:

a) Hattest du die Maßnahme schon angetreten oder bist du vorher zum Arzt?
b) Hast du den Maßnahmeträger sofort über deine Krankschreibung informiert?
c) Hast du die ARGE sofort über deine Krankschreibung informiert?
d) Hast du evtl. einen Zeugen, der bestätigen kann, dass du die AU eingereicht hast oder hast du die per Post verschickt? Wem hast du die AU zukommen lassen?
e) Hast du eine EGV unterschrieben? Falls ja, was steht dort drin bzgl. der Maßnahme sowie Sanktionen?

JosefZapp schrieb
    Die Jobargentur hat mir legendlich am Telefon mitgeteilt das ich auf Grund das ich nicht auf der Arbeit erschienen sein die Leistugen eigestellt.

Das ist auch nicht rechtskonform. Hier ist lediglich eine Kürzung, aber nicht die komplette Leistungseinstellung möglich. Dies ist, soweit ich mich erinnere, nur bei U25 möglich.

Beantworte mal bitte die Fragen, dann kann es weitergehen.

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


JosefZapp 
Neu dazu gekommen


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Status: Offline
Registriert seit: 09.09.2008
Beiträge: 4
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...   Erstellt am 09.09.2008 - 15:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Wolf
Erst einmal danke für die Schnelle reaktion.

Zu der frage 1.
Ich habe die Maßnahme am 15.06 angefangen bis dato war noch alles ok.

Zu Frage 2.
Ja die Krankmeldung ging sofort an die Jobargentur sofort auch die Folgekrankmeldungen.

Zu Frage 3/4
Bei der ersten Krankmeldung nicht aber bei den andern ja. Der Hausarzt hat mich Krank geschreiben weil die Blutwerte nich ok waren.

Zu Frage 5.e
Ich habe das unterschreiben, nur bisher habe ich ein Durchschlag noch sonstige inforation über den Vertrag. Im einzeln weis ich nicht mehr was darin wa r aber ich kann mich daran erinnern, das was von 30% Kürzung drin war.

In den weiteren Untersuchungen hat sich bei einem CT herausgestellt das ich wegen den Schmerze im Rücken eine gebrochene Rippe habe und das nun noch durch Osteoporose erheblich dazu kommt.Ich darf laut KH nicht mehr wie 10 kg heben.
Eine Amtsärztliche Untersuchung ist noch nichts in die Wege geleitet da tut sich absolut nichts. Heute habe ich ein Anwalt angerufen der mir sagte, das ich mir ein Termin beim Abteilunsleiter ( Leiter der Jobargentur ) holen soll.Ich habe heute um 10:20 dort angerufen auf dem AB meine Telefonnummer hinterlassen und habe gesagt das es eilt. Aber das Wort eilt ist nicht in deren Wortschatz enthalten.
Nun warte ich nur noch daruaf das ich Ihnen auch nichtmehr schreiben kann das wird sich mit sicherheit auch nicht lange auf sich warten lassen.

In diesem sinne
LG Jupp




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

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Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 11.09.2008 - 20:16Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Josef,

die sollen dir SOFORT eine Kopie der EGV zusenden! Liegt dir bereits ein Bescheid über die Leistungseinstellung vor oder ist das vorerst nur eine mündliche Androhung?

LG Wolf





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Gerdr32 
Sehr Aktiv
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Registriert seit: 17.07.2008
Beiträge: 125
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...   Erstellt am 19.09.2008 - 17:18Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Josef..

Eine Kürzung von Leistungen ist nur rechtskräftig mit schriftlichem Bescheid..
Also muss die Arge dir die Kürzung mit Begründung schriftlich zukommen lassen gegen den du wiederspruch erheben kannst.
Mündlich kann die Arge keine Kürzungen vornehmen.

Wie Wolf auch schreibt muss dem eine Anhörung vorrausgegangen sein, die auch schriftlich geschehen kann. Also achte auf deine Post.
Dort steht meistens eine Frist drin die du unbedingt einhalten musst sonst geht eine entscheidung nach Aktenlage.

Sollte dir die Arge trotz allem Leistungen kürzen, sofort dort nachfragen wieso du dein Komplettes Geld nicht bekommen hast und sie es dir bitte schriftlich Begründen sollen das du was in der Hand hast.

lg. GerdR32





Signatur
Bei meinen Ausführungen handelt es sich ausschliesslich um Tips, nicht um rechtlichen Rat. Ich bin kein Anwalt, und habe auch kein finanzielles Interesse.


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