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sonnenrot 
Durchstarter
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Status: Offline
Registriert seit: 26.02.2008
Beiträge: 11
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...   Erstellt am 26.02.2008 - 19:22Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo! Ich habe auch mal 'ne Frage zu Guthaben aus Heizkostenabrechnung.
Habe die Abrechnung bekommen mit einem Guthaben in Höhe von 401,00 €. Dies beruht darauf, daß die Heizkosten im vergangenen Jahr z.T. vom Versorger geschätzt wurden, da die Heizkostenzähler nicht richtig funktionierten. Dadurch habe ich monatlich einen ziemlich hohen Abschlag bezahlt. Außerdem habe ich so wenig wie möglich geheizt, um Kosten zu sparen.
So - da gibt's also ein Guthaben, was allerdings mit Abschlägen, die ich vor Rechnungsstellung nicht bezahlt habe, verrechnet wurde.
Ich wohne mit drei Kindern in einer "zu großen" Wohnung, bin berufstätig und bekomme Geld von der Arge, weil der Vater der Kinder keinen Unterhalt zahlt.
Arge hat mich aufgefordert, eine andere Wohnung zu beziehen, was ich nicht getan habe (wegen Schule, netten Nachbarn, die auf meinen jüngsten Sohn aufpassen, wenn er vor mir zuhause ist, sozialen Kontakten im Umfeld usw.). Nach einem halben Jahr zahlte Arge dann weniger für die Wohnkosten, 590,00 zzgl. 97,75 Heizkosten. Tatsächlich habe ich monatliche Abschläge in Höhe von 143,00 € Heizkosten bezahlt. Also jeden Monat noch 45,00 € zusätzlich.
Und nun diese Nachzahlung... Besteht irgendwie die Möglichkeit, daß die Nachzahlung nicht angerechnet wird (Weil ich's ja jeden Monat abknapsen mußte...).
Auf der anderen Seite haben sie die Nachzahlung vom Jahr vorher (als ich geschätzt wurde, waren auch ca. 400,00 €) nicht übernommen, das Geld dafür mußte ich mir zusammenleihen.
Kann doch nicht sein, daß ich die Erstattung aus der aktuellen Schlußrechnung angerechnet bekomme???
Viele Grüße und Danke für Tipps!




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

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Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 26.02.2008 - 19:36Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Sonnenrot,

da die ARGE ja nicht die kompletten Vorauszahlungen übernimmt, du also einen Teil davon aus eigenen Mitteln bestreiten mußt, hat sie m. M. nach auch keinen Anspruch auf das komplette Guthaben.

Lies mal im Bereich "Hinweise und Ratgeber": Ratgeber Anrechnung von Rückerstattung aus Mietnebenkostenvorauszahlungen

LG Wolf





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


sonnenrot 
Durchstarter
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Status: Offline
Registriert seit: 26.02.2008
Beiträge: 11
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...   Erstellt am 26.02.2008 - 20:01Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Wolf 27, danke für die rasche Antwort. Als ich mir den Ratgeber Anrechnung durchgelesen habe, kam ein Fünkchen Hoffnung auf... Die Chance, nur einen kleinen Teil zurückzahlen zu müssen, ist ja doch ziemlich groß (wenn meine Sachbearbeiterin ein bißchen einsichtig ist). Sollte ich besser mit den Unterlagen hingehen oder reicht erstmal schriftlich aus?




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

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Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 26.02.2008 - 20:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Sonnenrot,

ich würde es kurz schriftlich machen und die benötigten Kopien (Abrechnung) mitsenden. Das hat auch den Vorteil, dass deine SB dich nicht zutexten kann und du womöglich unverrichteter Dinge wieder heim geschickt wirst.

LG Wolf





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