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Hallo Übergangsgeld ist genau so eine Lohnersatzleistung wie ALG I, also wird es genau wie dieses als sonstiges Einkommen angerechnet.
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marie01
Neu dazu gekommen
Status: Offline
Registriert seit: 30.07.2008
Beiträge: 1
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Erstellt am 30.07.2008 - 11:44
hab da mal eine Frage.
Mit welchen Brutto wird Übergangsgeld(Umschulung) bei ALG2 angerechnet?
Ich bekomme zur Zeit noch ALG1 und mein Lebensgefährte macht ab Sept eine 2 jährige Umschulung die von der Rentenversicherung bezahlt wird. Das Übergangsgeld wird ja vom vorherrigen Bruttolohn berechnet und würde dann netto 1217 Euro im Monat sein. Eine Bruttoangabe gibt es in dem Bescheid so nicht nur das Brutto welches als Berechnungsgrundlage gedient hat steht in dem Bescheid. Ist das dann das Brutto welches bei ALG2 berücksichtigt wird?
Steht meinem Lebensgefährten während der Umschulung auch der Freibetrag für Erwerbseinkommen zu? Ich meine er geht ja im eigentlichen Sinne einer Beschäftigung nach nur das diese von der LVA bezahlt wird.
LG
marie
Ottokar 
Moderator




Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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Erstellt am 30.07.2008 - 14:58
Die Freibeträge für Erwerbseinkommen werden auich nur von solchem gewährt. Für sonstiges Einkommen gibt es nur den Versicherungsfreibetrag von 30€, wobei man hier ebenfalls die Aufwendungen für dieses Einkommen in tatsächlicher Höhe absetzen kann, da nur tatsächlich verfügbares Einkommen angerechnet werden darf. D.h. wenn während der Umschulung, für die es ja das Übergangsgeld gibt, Kosten für die Umschulung anfallen, die nicht anderweitig gedeckt sind oder erstattet werden, können diese als Aufwendungen zur Erzielung dieses Einkommens abgesetzt werden.
Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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