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Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  | sureya Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 22.04.2008 Beiträge: 15 Nachricht senden | Erstellt am 05.05.2008 - 19:07 | |
hallo meine lieben....
habe wie schon geschrieben am 24.04.08 meinen bescheid bekommen...der bescheid geht vom 01.04.08 bis zum 30.09.08...
mein antrag ist aber am 09.03.08 eingegangen (hat mein SB mir letztens gesagt...nun verstehe ich nicht wieso ich erst ab dem 01.04 geld bekomme...nun weiss ich das ich einen widerspruch einlegen muss...weiss aber nicht wirklich wie ich ihn am besten schreiben sollte..
ich brauche mal wieder eure hilfe!!!!!!!!!!!!!!
lg sureya
| Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 05.05.2008 - 19:13 | |
Hallo Sureya,
hast du eine Kopie deines Antrages behalten? Dort muss das Datum der Antragstellung drin stehen. Wenn dort der 09.03.2008 steht, dann ist dein Bescheid tatsächlich falsch!
Schau mal nach und gib Info. Danke.
LG Wolf
| sureya Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 22.04.2008 Beiträge: 15 Nachricht senden | Erstellt am 05.05.2008 - 19:17 | |
ja nicht wirklich...ich hab in mit der post zugesendet und habe dann einen brief bekommen (die antwort halt) das mein antrag am 12.03 bei ihm war (sein brief ist aber vom 10.03) wo ich da war meinte er ja frau pfeifer ihr antrag ist ja vom neunten..HÄÄÄÄ????
ist ja auch egal wie..jedenfalls ist er nicht vom 01.04.08
lg sureya
| Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 06.05.2008 - 02:41 | |
Hallo Sureya,
sorry, aber das ist absolut nicht egal!!! Wenn dem so wäre, dann hätte ich sicher nicht danach gefragt.
ALG2 wird nur auf Antrag und erst ab dem Tag der Antragstellung gewährt (SGB 2 § 37). Hierbei genügt ein formloser Antrag, auch per Post oder E-Mail. Als Tag der Antragstellung zählt der Tag, an dem der Antrag dem Amt vorliegt (Durchführungshinweise zu SGB 2 § 37, Rz 37.1).
Wenn dein SB per Schreiben vom 10.03.08 bestätigt, dass dein Antrag am 12.03.08 bei ihm eingegangen ist, dann jedoch am Telefon behauptet, der Antrag wäre vom 09.03.08, dann ist hier doch mächtig was schief!
Da du keine Kopie deines Antrages behalten hast, lass dir von deinem SB sofort eine aushändigen. Das korrekte Antragsdatum MUSS da notiert sein. Dementsprechend kannst du dann umgehend Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
LG Wolf
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