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Lostres  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 29.05.2008 Beiträge: 103 Nachricht senden | Erstellt am 29.07.2008 - 15:38 | |
Hallo Alleinerziehender,
ein kleiner Hinweis. Zu diesem Thema hat gerade das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden (AZ: L 13 AS 97/08 ER v. 03.07.08). Wirf mal einen Blick auf die ARD Video Text Seite 541 ( auch wenn es hier „nur“ um ein regelmäßig gewährtes Darlehen von Eltern für ihr ALG2 beziehendes Kind geht.)
(Edit: ist gleichsam die Bestätigung dessen, was Ihr hier bereits herausgearbeitet habt.)
Gruß Lostres
[Dieser Beitrag wurde am 29.07.2008 - 15:46 von Lostres aktualisiert]
Signatur Mit einigem Geschick kann man sich aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen. (Robert Lemke) |
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1ichAGerfinder Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 23.07.2008 Beiträge: 80 Nachricht senden | Erstellt am 29.07.2008 - 21:02 | |
Hallo mal wieder,
meine - die Amtszahlungen übersteigenden - Hypothekenzinsen werden/wurden ganz ohne (schriftlichen) Darlehensvertrag vom Amt anerkannt.
Die Hypothekenbank kann i.S.v. Ottokars Ergänzung auch per Bankeinzug vom Darlehensgeber direkt bezahlt werden.
`s dürfte aber auch so wasserdicht genug sein.
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Alleinerziehender  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 03.01.2008 Beiträge: 165 Nachricht senden | Erstellt am 29.07.2008 - 23:31 | |
Das ganze wurde zwecks "Glaubhaftmachung" veranstaltet, die müssen ja immer was schriftliches haben, um es nicht anders auslegen zu können.
Ausserdem war das keine "regelmäßige Zuwendung" sondern lediglich ab und zu in unterschiedlicher Höhe geliehenes Geld, damit die Zahlungen für das Darlehen jeweils am ersten mancher Monate nicht zu einer Unterdeckung meines Girokontos führten.
Signatur Frieden ist nicht nur das Gegenteil von Krieg, nicht nur der Zeitraum zwischen zwei Kriegen --- Frieden ist mehr. Frieden ist dann, wenn wir recht handeln und wenn zwischen jedem Menschen und jedem Volk Gerechtigkeit herrscht.
(Indianische Weisheit) |
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