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Lostres ...
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...   Erstellt am 29.07.2008 - 15:38Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Alleinerziehender,

ein kleiner Hinweis. Zu diesem Thema hat gerade das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden (AZ: L 13 AS 97/08 ER v. 03.07.08). Wirf mal einen Blick auf die ARD Video Text Seite 541 ( auch wenn es hier „nur“ um ein regelmäßig gewährtes Darlehen von Eltern für ihr ALG2 beziehendes Kind geht.)

(Edit: ist gleichsam die Bestätigung dessen, was Ihr hier bereits herausgearbeitet habt.)

Gruß Lostres

[Dieser Beitrag wurde am 29.07.2008 - 15:46 von Lostres aktualisiert]





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Mit einigem Geschick kann man sich aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen. (Robert Lemke)

1ichAGerfinder 
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...   Erstellt am 29.07.2008 - 21:02Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo mal wieder,
meine - die Amtszahlungen übersteigenden - Hypothekenzinsen werden/wurden ganz ohne (schriftlichen) Darlehensvertrag vom Amt anerkannt.
Die Hypothekenbank kann i.S.v. Ottokars Ergänzung auch per Bankeinzug vom Darlehensgeber direkt bezahlt werden.
`s dürfte aber auch so wasserdicht genug sein.




Alleinerziehender ...
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...   Erstellt am 29.07.2008 - 23:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Das ganze wurde zwecks "Glaubhaftmachung" veranstaltet, die müssen ja immer was schriftliches haben, um es nicht anders auslegen zu können.

Ausserdem war das keine "regelmäßige Zuwendung" sondern lediglich ab und zu in unterschiedlicher Höhe geliehenes Geld, damit die Zahlungen für das Darlehen jeweils am ersten mancher Monate nicht zu einer Unterdeckung meines Girokontos führten.





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Frieden ist nicht nur das Gegenteil von Krieg, nicht nur der Zeitraum zwischen zwei Kriegen --- Frieden ist mehr. Frieden ist dann, wenn wir recht handeln und wenn zwischen jedem Menschen und jedem Volk Gerechtigkeit herrscht.
(Indianische Weisheit)

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