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Alleinerziehender  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 03.01.2008 Beiträge: 165 Nachricht senden | Erstellt am 28.07.2008 - 12:37 | |
Wieder mal beinharter Knüppel, de einem die Behörden zwischen die Beine werfen können...
Ein "Darlehensvertrag" zwischen Privatpersonen (hier: Eltern leihen Geld an's H4 beziehende Kind weil die ARGE die Vorgänge in die Länge zieht und das Kind von irgendwas seine Kosten bestreiten muss) kann nach meiner heutigen Erfahrung unterschiedlich ausgelegt werden.

Einerseits kann das Amt dieses geliehene Geld als Einkommen ansehen und auch dementsprechend behandeln- und auf der anderes Seite gibt es wohl Vertragsformen, die dieses ausschliessen.

Wie schliesst man nun also vertraglich aus, das geliehenes Geld als Einkommen angerechnet wird?


Signatur Frieden ist nicht nur das Gegenteil von Krieg, nicht nur der Zeitraum zwischen zwei Kriegen --- Frieden ist mehr. Frieden ist dann, wenn wir recht handeln und wenn zwischen jedem Menschen und jedem Volk Gerechtigkeit herrscht.
(Indianische Weisheit) |
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 28.07.2008 - 13:59 | |
Hallo Alleinerziehender,
guck mal, ob du damit was anfangen kannst:
a) Darlehensvertrag (Word-Datei)
b) Darlehensvertrag (Muster)
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Alleinerziehender  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 03.01.2008 Beiträge: 165 Nachricht senden | Erstellt am 28.07.2008 - 14:59 | |
Hallo Wolf27!
Das sind Darlehensverträge.
Aber:
Wie muss ein Darlehensvertrag aussehen, damit das ausgezahlte Darlehen nicht als Einkommen angerechnet wird?
??
Signatur Frieden ist nicht nur das Gegenteil von Krieg, nicht nur der Zeitraum zwischen zwei Kriegen --- Frieden ist mehr. Frieden ist dann, wenn wir recht handeln und wenn zwischen jedem Menschen und jedem Volk Gerechtigkeit herrscht.
(Indianische Weisheit) |
Alleinerziehender  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 03.01.2008 Beiträge: 165 Nachricht senden | Erstellt am 28.07.2008 - 15:06 | |
Ich hab da was gefunden:
Demnach ist ein "zweckgebundenes Darlehen" keine Einnahme- soll heissen, wenn im Vertrag steht, das das Darlehen "zur Begleichung von laufenden Hypothekenschulden" oder zum "aufrechterhalten der Selbstständigkeit" dient, ist es kein Einkommen.
Ist das so, wie ich das lese?
Link dazu
[Dieser Beitrag wurde am 28.07.2008 - 15:07 von Alleinerziehender aktualisiert]
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(Indianische Weisheit) |
Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 28.07.2008 - 15:19 | |
Hallo Alleinerziehender,
ich interpretiere den Text auch dahingehend, dass es dann KEIN Einkommen ist.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Alleinerziehender  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 03.01.2008 Beiträge: 165 Nachricht senden | Erstellt am 28.07.2008 - 15:32 | |

Also dann:
Geldeingang aus Darlehen zwecks Hypothekenabtragung:
Kein Einkomen.


Signatur Frieden ist nicht nur das Gegenteil von Krieg, nicht nur der Zeitraum zwischen zwei Kriegen --- Frieden ist mehr. Frieden ist dann, wenn wir recht handeln und wenn zwischen jedem Menschen und jedem Volk Gerechtigkeit herrscht.
(Indianische Weisheit) |
Alleinerziehender  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 03.01.2008 Beiträge: 165 Nachricht senden | Erstellt am 28.07.2008 - 16:08 | |
Mal das, was seinerzeit besprochen wurde zusammengefasst:
*************************************************
Darlehensvertrag
(zweckgebundenes Darlehen)
zwischen
K. Ohleleier
Verbotener Wald 7
36963 Bahnhofshausen
(Darlehensgeber)
und
Alleinerziehender
Gleis 8 ¾
36963 Bahnhofshausen
(Darlehensnehmer)
§ 1 – Zweck
Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein Darlehen in Höhe von maximal 4000,00 € zu folgendem Zweck:
Die Beträge dienen ausschließlich zur Sicherstellung der monatlichen Rückzahlungen für die Hypothekenverträge des Herrn Alleinerziehender, Bahnhofshausen,
Darlehensnummern: 258 753 61, 951 753 46 und 951 357 64
§ 2 – Laufzeit des Vertrages / Auszahlung
(1) Das Darlehen wird für einen Zeitraum von drei Monaten gewährt. Die Vertragslaufzeit beginnt mit vollständiger Auszahlung des jeweiligen Teilbetrages.
(2) Der Darlehensbetrag wird auf mündliche Anforderung in Teilbeträgen von maximal 1000 Euro je Monat durch Überweisung auf das Konto: 456456 bei der Commerzbank Bahnhofshausen unter Angabe der Dauer bis zur Rückzahlung ausgezahlt.
§ 3 – Zinssatz
Für die Zurverfügungstellung des Darlehensbetrages schuldet der Darlehensnehmer keine Zinsen.
Für über den vorgesehenen Rückzahlungszeitraum hinausgehende Zeiten zahlt der Darlehensnehmer Zinsen.
Zinssatz beträgt 4% pro Jahr.
§ 4 – Zins- und Tilgungszahlungen
Der Darlehensbetrag ist in den ausgezahlten Teilbeträgen zurückzuzahlen.
Der Darlehensbetrag kann bei Verfügbarkeit von Geldern, auch in Beträgen die die Teilbeträge überschreiten, zurückgezahlt werden.
Der Darlehensnehmer ist berechtigt, das in Anspruch genommene Darlehen vor Ablauf der Vertragszeit in voller Höhe zurückzuzahlen.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an.
§ 5 – Zahlungsverzug
(1) Kommt der Darlehensnehmer mit Zahlungen in Verzug, so schuldet er dem Darlehensgeber
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr
§ 6 – Kosten
Sollten für die Bereitstellung des Darlehensbetrages oder für die Durchführung dieses Darlehensvertrages Kosten entstehen, so hat sämtliche dieser Kosten der Darlehensnehmer zu tragen.
§ 9 – Zahlungsweise
Der Darlehensnehmer wird sämtliche Zahlungen, die aufgrund des vorliegenden Darlehensvertrags zu entrichten sind, auf das folgende Konto des Darlehensgebers
überweisen:
Bankhaus Gringotts
Konto: 987654
BLZ: 123 456 78
§ 10 – Sonstiges
(1) Sämtliche Änderungen und Nebenabreden zu diesem Darlehensvertrag können nur noch durch Schriftform vereinbart werden. Mündliche Vereinbarungen besitzen keine Gültigkeit.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine Regelung herbeizuführen, die dem
Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung entspricht.
Dieser Darlehensvertrag dient der schriftlichen Fixierung des am 03.01.2008 mündlich getroffenen Darlehensvereinbarung.
Unterschriften
***************************************************
So müsste das doch passen, oder?
[Dieser Beitrag wurde am 28.07.2008 - 16:10 von Alleinerziehender aktualisiert]
Signatur Frieden ist nicht nur das Gegenteil von Krieg, nicht nur der Zeitraum zwischen zwei Kriegen --- Frieden ist mehr. Frieden ist dann, wenn wir recht handeln und wenn zwischen jedem Menschen und jedem Volk Gerechtigkeit herrscht.
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 28.07.2008 - 17:59 | |
Noch besser wäre es, wenn der Darlehensnehmer das Geld gar nicht erst "in die Finger" bekommt, d.h. wenn der Darlehensgeber damit gleich die Gläubiger bezahlt. Dann dient das Darlehen nicht nur einem anderen Zweck als das ALG II, es handelt sich dann auch gar nicht erst um sog. verfügbare Mittel, da der Darlehensnehmer gar nicht dran kann.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Alleinerziehender  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 03.01.2008 Beiträge: 165 Nachricht senden | Erstellt am 28.07.2008 - 21:22 | |
Tja, dumm gelaufen, das Geld ging auf mein Konto, da von dort aus die Hypotheken abgebucht wurden.
Da jeden Monat andere Beträge nötig waren, wäre eine Einzahlung direkt auf die Hypokonten auch irgendwie zu umständlich...
Ich werde das mal so angeben wie es oben steht.
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 29.07.2008 - 12:44 | |
"Noch besser" heist nicht, dass die Zweckbindung im Vertrag nicht ausreicht.
Ich wollte dir nur weitere Möglichkeiten aufzeigen.
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